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34 km/h zu schnell bei Ortsdurchfahrt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: 34 km/h zu schnell bei Ortsdurchfahrt
By sixpack (212.44.160.3) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 17:03:

Hi :

Ich bin geblitzt worden bei einer Ortsdurchfahrt (ich denke das bedeutet innerorts) mit 34 km/h zu viel was IMHO 4 Wochen Fahrverbot und ein bisserl Geld kostet.

ABER der Wagen gehörte nicht mir sondern meiner Freundin (die auch im Wagen saß) und diese ist nun mit einem Anhörungsbogen angeschrieben worden ...

Beweismittel LEICA XV2 und ziemlich gute Abzüge (ich bin sowas von gut zu erkennen) :(

Mittlerweile ist 1 Monat rum (Tatzeitpunkt 7.12.) was ist zu tun ? Ist die benutzung der Alberto Methode gefährlich wegen Falschaussage ??? Also besser als "Mann" die 28 Tage in Kauf nehmen ???

Danke Jan

By farendil (217.235.53.212) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 18:41:

@sixpack: wenn du nicht bei deiner freundin wohnst und deren nachbarn deinen namen nicht kennen (oder dich nicht verpfeifen), dann ließ einfach, was ich eben in diesem thread geschrieben habe

By Greatblackbird (145.254.145.148) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 18:41:

Lies mal das hier.

Wie kommst Du auf 28 Tage? Willst Du das Fahrvermot im Februar nehmen? Es sind nicht 4 Wochen, sondern 1 Monat.

By sixpack (212.44.160.3) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 19:01:

@farendil : Hmm wir wohnen zusammen ABER der Wisch ging an Ihre alte adresse d.h. zu Ihren Eltern, da SVA alte adresse noch hat (muss man das auch nachtragen lassen)

@Greatblackbird : Hmmm ich bin von 28 Tagen ausgegangen da ansonsten 31 Tage Monate von Nahteil wären ... gilt wirklich 13. - 13.

@Alle :
Beste Variante nicht reagieren (AB kam mit "normaler" Post) oder "Alberto" Angaben machen ???

Wie läuft das mit dem Monat ??? Kann ich wirklich innerhalb der 4-6 Monaten Frist zu den Bullen gehen und abgeben fuer den Monat oder muss ich vorher sagen von wann bis wann (muss ne Zeitlang nach SO Asien und kann da ehh nicht Auto fahren ... :) )


Danke Jan

By Greatblackbird (145.254.145.148) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 19:10:

Wenn Du z.B. an einem 13. das Fahrverbot antrittst, dann darfst Du mit Ablauf des 12. des Folgemonats wieder fahren.

Nach rechtskräftigem Bußgeldbescheid hast Du 4 Monate zeit, den FS der Behörde zu übersenden. Wenn Du ihn woanders abgeben möchtest (Polizei o.ä), dann mußt Du das mit der Behörde klären.

Trotzdem würde ich es darauf ankommen lassen. Warum Bußgeld, Punkte und Fahrverbot, wenn es nicht sein muß?

By sixpack (212.44.160.3) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 12:01:

Hmmm dooof :) dann wäre Feb. ja ne Alternative .)

Hab gerade mit nem RA gesprochen der meinte (war sich sicher) das man prinzipiell gegenüber den Bullen auskunftspflichtig sei ...

Was passiert eigentlich wenn meine Freundin den Anhörungsbogen in die Rundablage legt ... kommen dann die Bullen mit Photo ...???


Wenn ja und die Bewohner sagen kenn ich nicht / sag ich nicht wegen Zeugnissverweigerungsrecht (ist ja meine "Verlobte" Ohne das zu sagen (Zitat nettester Heiratsantrag der Welt :) )) was passiert
Ich / wir wohnen ja GANZ woanders (15 km weiter) machen die dann von sich aus ne EMA anfrage oder was ????

Kann mann Ihr aus Alberto Angaben (Wagen war überlassen an Herrn XYZ im Nachhinein nicht einen Strick drehen da sie MICH ja auf dem Photo erkennen MUSS (immerhin "verlobt") und ausserdem auf dem Beifahrersitz und bei einer Urlaubsrückfahrt ????

(BTW ziemlich unverschämte "Ortsdurchfahrt" mini Kaff ca 1km lang 3 Bauerhöfe ... :( )


Ciao

By traffic (172.179.173.247) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 12:11:

@sixpack: Die Aussage ist falsch, daß man gegenüber einem Beamten auskunftspflichtig ist. Ein Betroffener im BG-Verfahren hat, wie ein Angeklagter in der StPO, ein Aussageverweigerungsrecht, da er sich nicht selbst beschuldigen muß. Dieses Recht hat auch jemand, der irrtümlich beschuldigt wird. Aussageverweigerung wegen Verwandtschaftsverhältnis ist meist ungeeignet, da sie den Täterkreis unnötig einschränkt, besonders, wenn die Verwandtschaft unter einer Adresse wohnt.
Von daher solltest du dich auch mal nach einem anderen RA umschauen.

By Greatblackbird (172.176.190.116) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 12:43:

@sixpack

Hab gerade mit nem RA gesprochen der meinte (war sich sicher) das man prinzipiell gegenüber den Bullen auskunftspflichtig sei ...

Wie traffic schon schrieb, solltest Du Dir bei so einer Aussage das Mandat gleich einem Anwalt geben, der sich auskennt.

Was passiert eigentlich wenn meine Freundin den Anhörungsbogen in die Rundablage legt ... kommen dann die Bullen mit Photo ...???

Das kann durchaus passieren.

Kann mann Ihr aus Alberto Angaben (Wagen war überlassen an Herrn XYZ im Nachhinein nicht einen Strick drehen da sie MICH ja auf dem Photo erkennen MUSS (immerhin "verlobt") und ausserdem auf dem Beifahrersitz und bei einer Urlaubsrückfahrt ????

Niemand MUSS irgendjemanden auf irgendeinem Foto erkennen. Und wem ein Fahrzeug überlassen wird, geht auch niemanden etwas an!
Die Behörde muß die Fahrereigenschaft nachweisen und niemand ist verpflichtet, ihr dabei behilflich zu sein. Letztendlich kann ja auch irgendjemand den Anhörungsbogen entgegengenommen und den Umschlag geöffnet haben. Dann hat derjenige festgestellt, daß es ihn nicht betrifft, hat den Bogen in Deinem Fall an die Halterin weitergegeben, hat es aber versäumt, die Fotos wieder beizufügen. Somit hat weder Deine Freundin, noch Du die Fotos zu Gesicht bekommen und man kann erstmal problemlos einen anderen Fahrer angeben.

By sixpack (212.44.160.3) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 14:58:

@GB erstmal Danke für eure Geduld
... Foto ist BTW mit aufgedruckt also verlieren kann ich das nicht :(

Also Familie meiner Freundin ist ziemlich schissig daher suche ich mir jemanden für Alberto

Nur damit ich die Theorie richtig verstanden habe :

Wir füllen den Wisch aus das das Auto Herrn ABC überlassen war und der wartet auf den Anhörungsbogen und sagt erstmal das er das war und wartet auf den Bußgeldbescheid.
Wenn der da ist (wir warten mit dem Verschicken immer Frist +1 Tag und schicken dann per Einschreiben ???) warten wir und sagen dann VOR Ablauf der Frist nochmal geschaut bin ich nicht ...

Jetzt bin ich nicht sicher wird dann nochmal meine Freundin angschrieben ??? und wenn Vorfall 3 Monate her ist sagt Sie JO das ist mein Freund, dann kriege ich den Wisch und sage ÄTSCH ????

Hmmm sind immerhin noch ca 60 Tage (ca 36 A-Tage hier im Rheinland (danke Karneval)) wobei "Vergehen" war in Niedersachsen

Hat das schonmal einer von euch gemacht (erfolgreich) wie sind die Chancen mit denen zu "handeln" wegen nicht gesehenem Schild und auf reine Geldstrafe zu kommen (haben lt. Forum schon welche geschafft)

By sixpack (212.44.160.3) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 15:27:

Nachtrag : ODER sagt mein "Alberto" er macht von seinem Zeugnissverweigerungsrecht als Beschuldigter gebrauch und gibt nur Name etc an ????

By Greatblackbird (172.177.30.54) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 16:00:

(wir warten mit dem Verschicken immer Frist +1 Tag und schicken dann per Einschreiben ???)

Nein! Der Einspruch muß innerhalb der Frist bei der Behörde eingehen.

Jetzt bin ich nicht sicher wird dann nochmal meine Freundin angschrieben ???

Sie wird nur nochmals kontaktiert, wenn Zweifel an dem angegebenen Fahrer bestehen.

Hat das schonmal einer von euch gemacht (erfolgreich) wie sind die Chancen mit denen zu "handeln" wegen nicht gesehenem Schild und auf reine Geldstrafe zu kommen (haben lt. Forum schon welche geschafft)

Das funktioniert meistens nur, wenn Du glaubhaft machen kannst, daß Du den FS dringend benötigst (Existenzgefährdung, Außendiensttätigkeit etc) und noch keine einschlägigen Voreintragungen im VZR stehen.

ODER sagt mein "Alberto" er macht von seinem Zeugnissverweigerungsrecht als Beschuldigter gebrauch und gibt nur Name etc an ???

Als Beschuldigter hat man kein Zeugnisverweigerungsrecht. Lediglich die Aussage darf verweigert werden.

By sixpack (212.44.160.3) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 18:26:

OK Einspruch wollte ich eh ein paar Tage VOR Ablauf der Frist schicken ... Aber bekommt mein "Alberto" direkt BG oder auch erst Zeugenfragebogen ???

Und schreibt er auf den Zeugenfragebogen keine Angaben (weil beschuldigter) oder JA das war ich ???

Wenn mein Alberto wiedersprochen hat er Sei es doch nicht, was passiert dann ???

/me = Schisser :)

DANKE

By Greatblackbird (213.6.70.61) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 18:40:

OK Einspruch wollte ich eh ein paar Tage VOR Ablauf der Frist schicken ... Aber bekommt mein "Alberto" direkt BG oder auch erst Zeugenfragebogen ???

Einen Zeugenfragebogen wohl nicht, eher auch einen Anhörungsbogen oder gleich einen BG, das hängt von der Behörde ab.

Er kreuzt im A-Bogen brav an, daß er den Verstoß zugibt.

Wenn mein Alberto wiedersprochen hat er Sei es doch nicht, was passiert dann ???

Das schreibt er auf gar keinen Fall in das Einspruchschreiben! Dort darf nur drinstehen, auf welchen Bußgeldbescheid er sich bezieht (Aktenzeichen) und das er dagegen Einspruch einlegt. Mehr nicht! Keine Begründung, keine weiteren Angaben zur Sache. Du mußt erst die Verjährung erreicht haben. Wahrscheinlich wird das Verfahren zwischenzeitlich an die Staatsanwaltschaft übergeben. Wenn die Verjährung erreicht ist, gibt er an, daß er sich geirrt hat (Terminkalender) und daß nur Du für den Verstoß in Frage kommst. Wie es jetzt weitergeht, ist unterschiedlich. Es kann sein, das ein Hauptverhandlungstermin vor dem zuständigen Amtsgericht zur Identifizierung anberaumt wird. Dort geht ihr dann beide hin. Es wird festgestellt, daß Du auf dem Foto zu erkennen bist, Dein Bekannter wird freigesprochen und für Dich ist es verjährt. Eure Kosten werden erstattet. Es kann aber auch sein, daß es nicht zur Verhandlung kommt. Ist einfach schwer zu sagen.

By sixpack (212.44.160.3) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 19:11:

Hmmm OK er gibt an er sei gefahren... Kann man Ihm da einen reinwürgen wegen Verschleierung o.Ä. ... (Will meinem Kumpel auf GARKEINEN Fall Ärger bereiten)

WOW bis vors Gericht ... aber er ist definitiv frei von Tadel ?? Ist mir wirklich wichtig!!!

Hmmm sind ueber 100 km wird teuer fürs Gericht da kann man sich ja schonmal Urlaub nehmen ... :) Was passiert mir wenn ichs dann zugebe ???


Schade für die Typen,wegen ist nicht ???? Kein Geld keine Punkte kein Fahrverbot????


BTW wie quotet man :) ???

By Greatblackbird (213.6.141.114) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 21:42:

Hmmm OK er gibt an er sei gefahren... Kann man Ihm da einen reinwürgen wegen Verschleierung o.Ä. ... (Will meinem Kumpel auf GARKEINEN Fall Ärger bereiten)

Es ist strafbar, vorsätzlich einen falschen Fahrer anzugeben. Irren (sind :)) ist menschlich. Letztendlich ist für die Glaubwürdigkeit des Irrtums die Qualität des Fotos entscheidend.

Was passiert mir wenn ichs dann zugebe ???

Das habe ich doch schonmal geschrieben. Es wird festgestellt, daß das Foto übereinstimmt und daß das Verfahren gegen Dich wegen Verjährung nicht weitergeführt werden kann. Dein Bekannter muß freigesprochen und das Verfahren auf Kosten der Landeskasse eingestellt werden.

BTW wie quotet man ???

Das ist hier erklärt.

By sixpack (212.44.160.3) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 22:52:

Letztendlich ist für die Glaubwürdigkeit des Irrtums die Qualität des Fotos entscheidend.

Hmmm OK aber da hätte höchstens ich was zu befürchten wobei der vorsatz ja nun schwer Nachweisbar ist aber möglich ist :) da meine Verlobte / Freundin (naja gute Ausrede und was von schlunzen labern ) was steht da denn als Strafe drauf ??? & Kann das die Verjährung negativ beeinflussen ???

OK und dann warten bis 2 Tage nach der Verjährung und zugeben...

By sixpack (212.44.160.3) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 17:50:

Hi,

noch eine Info zur Sache :

ein Kumpel von mir ist an der selben Stelle den Typen aufgesessen ... Er hat (da er in seinem Auto saß) keine "Alberto Chance" und die Zuständige Dame angerufen und gefragt ob man was "machen könne" ...

Die zuständige Dame meinte da wäre nichts zu machen keine Chance (sein RA sieht das anders :) ) ABER er könne Ihr Bescheid sagen und Einspruch gegen den BG einlegen, Sie würde das dann 2,5 Monate "liegen" lassen und dann erst weiterbearbeiten.

Sollte das mein "Alberto" auch machen (dann gehts garnicht erst zur Staatsanwaltschaft) ???

Oder "nur" Einspruch und warten bis zum WE nach der Verjährung und am folgenden Mo einen Brief per Einschreiben Rückschein das ich in Frage komme ??

Muss mann im Zweifelsfalle dahin zu Gericht (ist ein paar hundert KM weit) oder kann man sagen man möchte in der "nachbarschaft" / bei der Polizei Photoabgleich machen ????


Und (interressiert mich WIRKLICH) hat schonmal wer erfolgreich Alberto eingesetzt oder ist das "nur" blanke Theorie ????


Danke Sixpack

By Greatblackbird (213.6.67.180) on Freitag, den 11. Januar, 2002 - 18:16:

Sie würde das dann 2,5 Monate "liegen" lassen und dann erst weiterbearbeiten.

Sollte das mein "Alberto" auch machen (dann gehts garnicht erst zur Staatsanwaltschaft) ???


Das ist reine Ermessenssache. Darauf muß sich niemand einlassen.

Muss mann im Zweifelsfalle dahin zu Gericht (ist ein paar hundert KM weit) oder kann man sagen man möchte in der "nachbarschaft" / bei der Polizei Photoabgleich machen ????

Wenn das Gericht das persönliche Erscheinen zur Fahreridentifizierung anordnet, dann mußt Du dort auch erscheinen. Ein Abgleich bei der Polizei ist nicht möglich.

Und (interressiert mich WIRKLICH) hat schonmal wer erfolgreich Alberto eingesetzt oder ist das "nur" blanke Theorie ????

Das hat schon häufig erfolgreich geklappt. Letztendlich wurde diese Methode hier im Forum nach dem Stammposter "Alberto" benannt, und der hat es schon durchgezogen.

By holger (172.178.18.195) on Mittwoch, den 23. Januar, 2002 - 12:53:

hallo sixpack!
hallo chojin !
ich mache eine photoarbeit zum thema " detschland bei 80 km/h " es ist eine künstlerische arbeit, die sich mit dem thema zeit auseinandersetzt. dazu suche ich photos von von "geblitzten" villeicht weißt du ja wo ich solche bilder bekommen kann. vielleicht deins ?

schöne grüsse holger

Holger Bär
Rheinstr. 53a
42117 Wuppertal
fon 0202.24.22.567
www.holgerbaer.com

By sixpack (134.95.38.81) on Dienstag, den 5. Februar, 2002 - 16:42:

Nur um den Threas mal aktuell zu halten :

Mein "Alberto" hat den Anhörungsbogen bekommen und brav mit "ich wars" zurückgeschickt

... noch unter 40 Tage :)

Im Moment hat ich mit meinem Examen zum Glück so viel zu tun das die Zeit vergeht wie im Fluge :)

By sixpack (212.44.166.194) on Samstag, den 9. März, 2002 - 10:53:

Zeit ist rum :)
Die Tage schickt mein Alberto den Brief das ichs war :)

Jetzt wirds nochmal spannend

By farendil (217.235.48.79) on Samstag, den 9. März, 2002 - 19:02:

@sixpack: nein! er schickt nur einen brief, daß er sich geirrt hat und doch nicht gefahren ist!!!

By denmar (217.0.16.55) on Samstag, den 9. März, 2002 - 21:16:

@sixpack: Wie hieß denn der Ort, bzw. wo war der denn? Wurde auch in so einem super kleinem Kaff beglitzt.

bye, Dennis

By farendil (217.235.48.79) on Sonntag, den 10. März, 2002 - 00:56:

@denmar: was tut denn der ortsname zur sache????
also so viel anonymität sollte man jedem fall zugestehen!


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