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Bitte helft einen Unwissenden

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Bitte helft einen Unwissenden
By Klaus (217.3.19.43) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 16:57:

Brauch mal eure Hilfe:

Und zwar ist ein Kumpel von mir mit meinem Auto (auf mich zugelassen) am 17.11 zu schnell gefahren. Die Überschreitung betrug nach Abzug der Toleranz 28km/h drüber, das Photo wurde mitgeschickt, er ist darauf deutlich zu erkennen.


Wie läuft das denn jetzt? Muss ich ihn auf der Rückseite unter "angaben zur Person" angeben? Oder bezieht sich diese Frage zunächst auf mich?Und muss ich ihn überhaupt angeben?

Wie gehts jetzt weiter? Und womit hat er zu rechnen?

Danke schon mal für eure Hilfe.

Klaus

By farendil (217.235.53.212) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 18:38:

ja, du kannst ihn angeben. dein kumpel wird dir dann hoffentlich die freundschaft kündigen.

also, wenn du beschuldigt wirst, gefahren zu sein, mach einfach gar nichts. (ablage P)

jetzt gibt es 3 möglichkeiten, was passieren kann:

1: du bekommst einen bußgeldbescheid.
da legst du einspruch ein mit der begründung, daß du den verstoß nicht zugibst (sonst nichts!)

2: es kommt "besuch". da man immer VORHER nachschauen sollte, wer da ist, öffnet man einfacherweise gar nicht. wird man dummerweise doch erwischt lautet deine frage:
"als was wollen sie mich vernehmen?" darauf gibt es nur 2 antworten:
a:als zeugen
du: sobald die vorladung vom staatsanwalt da ist, werde ich samt meinem anwalt, der mich über mein zeugnisverweigerungsrecht aufklärt, selbstverständlich erscheinen
b:als beschudigten
du: ich verweigere die aussage


3: es kommt ein zeugenfragebogen (weil man z.b. dein foto vom einwohnermeldeamt mit dem blitzbild vergleich hat) oder ein zettel von denen, die vor deiner tür vergeblich auf dich gewartet haben, mit der bitte, doch mal bei ihnen vorbeizuschauen.

das wandert ebenfalls in die rundablage, auf keinen fall darauf ragieren.


haben "die" am 16.02.02 den namen deines freundes nicht herausgefunden, so erübrigt sich die frage, womit er zu rechnen hat.
dann ist es nämlich verjährt!

By Meurer (195.127.27.133) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 15:48:

Hallo farendil,

hast Du nicht evtl. noch 4. vergessen: nämlich die
Möglichkeit der Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches?

Gruss

Thomas

By traffic (172.179.160.177) on Dienstag, den 15. Januar, 2002 - 16:25:

Nein, die Auflage kommt nur, wenn jemand angibt, er wisse nicht, wer gefahren ist. Wenn man aber gar nichts aussagt, kann das nicht passieren.


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