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Fahrverbot in Geldstrafe

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Fahrverbot in Geldstrafe
By Uwe_M (213.54.4.176) on Sonntag, den 22. Oktober, 2000 - 10:27:

Ich bin mit 55km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt worden.
Ich verliere meinen Arbeitsplatz wenn ich Fahrverbot bekomme. Gibt es eine Möglichkeit das Fahrverbot in Geldstrafe zu wandeln?

By michael (62.157.40.245) on Sonntag, den 22. Oktober, 2000 - 11:37:

Am besten ist es, einen versierten Anwalt zu Rate zu ziehen. Er kann anhand deiner persönlichen Verhältnisse am besten argumentieren, um die Bußgeldbehörde oder den Richter vielleicht zu überzeugen.
Wenn du schon einschlägige Voreintragungen in Flensburg hast, wird es sehr schwierig...

By Greatblackbird (62.180.206.110) on Sonntag, den 22. Oktober, 2000 - 15:11:

@michael
Wenn Du schon einschlägige Voreintragungen in Flensburg hast,...

Wie ist denn das definiert? Im Verkehrszentralregister steht doch nur die Anzahl der Punkte, oder wird dort auch eingetragen, woher sie kommen? Was wäre denn z.B. eine einschlägige Voreintragung?

By michael (213.21.11.235) on Sonntag, den 22. Oktober, 2000 - 16:48:

@Greatblackbird:

Im Verkehrszentralregister steht nicht nur die Anzahl der Punkte, sondern auch aus welchen Delikten sie hervorgehen.
Das muß so sein, denn schließlich gelten z.B. für Verkehrsstraftaten andere Tilgungsfristen (5 bzw. 10 Jahre) als für Ordnungswidrigkeiten (2 Jahre).
Der Richter besorgt sich natürlich einen aktuellen (!) Auszug aus dem VZR und wird dem Verkehrssünder unter die Nase reiben, was schon vorgefallen ist.

Mit "einschlägigen Voreintragungen" ist hier also gemeint, ob Uwe bereits schon Punkte wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen bekommen hat.


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