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Ausländer angeben?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Ausländer angeben?
By PitCock (80.136.173.230) on Freitag, den 4. Januar, 2002 - 11:45:

Wer hat Erfahrung, bei einem Zeugenfragenbogen (Firmenwagen) einen Ausländer (nicht EU) anzugeben? Kann die behörde dort nachkommen? (Verstoss: kein Fahrverbot, 3 Punkte).
Die methode wurde mir empfohlen, Mietvertrag u.ä. läßt sich ja ohne weiteres erstellen....

By farendil (217.235.48.189) on Freitag, den 4. Januar, 2002 - 13:23:

@pc:dieser versuch wird bei einem bearbeiter IMMER alle alarmglocken schrillen lassen, da er genau wie du weiß, daß ein nicht eu-ausländer niemals belangt werden kann.

1:ging der zeugenfragebogen an die firma?
2:wäre es möglich, in der firma alle zu impfen, daß sie die aussage verweigern, wenn besuch kommt?

By PitCock (80.136.185.166) on Freitag, den 4. Januar, 2002 - 16:08:

Ja an die Fa., Impfung ebenfalls möglich. Werden wohl zur Alberto-Methode greifen. Scheint das optimalste zu sein. Oder? Danke für die Info!!

By farendil (217.235.48.189) on Freitag, den 4. Januar, 2002 - 20:16:

@pitcock: wieso denn immer zu der schärfsten waffe??

wenn in der firma niemand eine aussage macht, darfst du denen nur nicht mal über den weg laufen (gefahr äußerst gering, wenn der empfang bescheid sagt, wenn jemand da ist) so sind deren chancen auch nahe 0.

und das viel unkomplizierter...

By alpak (80.128.191.47) on Freitag, den 4. Januar, 2002 - 21:53:

Und die merken gleich, daß sie verarscht werden, nicht erst nach drei Monaten. Nur können Sie nichts dagegen tun. Muß hart sein :(

By Alfred (193.159.132.57) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 10:56:

Wenn die Firma mitspielt ist das überhaupt kein Problem. Ich kenne eine Firma die geben immer einen aus der Tschechei an, klappt immer.
Bis die Behörde antwort aus der Tschechei bekommt, (wenn die überhaupt eine Antwort bekommen) ist die Sache längst Verjährt.

Mann muss aber in jedem Fall damit rechnen das die Polizei bei der Firma vorbeikommt.

By N.N. (195.37.128.1) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 11:19:

Ein grundsätzliches Problem ist allerdings, daß hier eine "falsche Verdächtigung" (Straftat nach § 164 StGB) vorliegen kann, falls die Nennung des ausländischen Fahrers wider besseres Wissen erfolgt und dies nachgewiesen werden kann. Nun kann man natürlich sagen, daß ein Irrtum oder eine Verwechslung bei der Fahrerbenennung schon einmal vorkommen können und Fahrlässigkeit allein in diesem Zusammenhang nicht strafbar ist. Wenn dies ständig erfolgt, könnte der Schuß aber schon mal nach hinten losgehen. Jedenfalls sehe ich da ein grundsätzliches Risiko.


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