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Wie lange ist die Verjährungsfrist?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Wie lange ist die Verjährungsfrist?
By Sunlew (145.254.187.143) on Mittwoch, den 2. Januar, 2002 - 15:01:

Wollte eigentlich nur mal wissen ,wie lange denn nun die Verjährungsfrist denn ist? (vom Tag des Verstoßes bis zur ersten zustellung)

Einige sagen 3 Monate, andere wiederum 6 Monate (soll sich wohl geändert haben).

Was ist nun richtig?

MFG Sunlew

By Pascal (193.99.39.26) on Mittwoch, den 2. Januar, 2002 - 15:34:

>>> Angaben von Pascal gelöscht, da falsch. (me)

By Greatblackbird (172.178.10.232) on Mittwoch, den 2. Januar, 2002 - 16:29:

Bis zur tatsächlichen Fahrerermittlung 3 Monate. Wenn der tatsächliche Fahrer einen Anhörungsbogen erhält, ist die Verjährung unterbrochen und ab Ausstellungsdatum des A-Bogens beginnt sie erneut für 3 Monate zu laufen. Innerhalb von 6 Monaten nach dem Verstoß muß die Behörde aber einen Bußgeldbescheid gegen den Fahrer erlassen haben, sonst ist es endgültig verjährt. Wird der Bußgeldbescheid rechtzeitig erlassen, wird die Verjährung erneut unterbrochen und beginnt wieder von neuem. Diesmal sind es aber 6 Monate. Mit jeder Anordnung oder Verfügung der Behörde beginnen wieder 6 Monate.

By Sunlew (145.254.187.74) on Mittwoch, den 2. Januar, 2002 - 20:35:

Danke!
Endlich mal Klarheit zu diesem Thema!

MFG Sunlew

By Grobi (80.135.16.114) on Mittwoch, den 2. Januar, 2002 - 21:54:

Ich = Halter + Fahrer
A-Bogen 14 Tage nach der Tat.
nach welcher Zeit ist die Sache verjährt?

1. 3 Monate nach Tat
2. 3 Monate nach A-Bogen

Besten Dank

Grobi

By farendil (217.85.228.93) on Mittwoch, den 2. Januar, 2002 - 22:09:

@grobi: na 2. - ist doch logisch!
die 3 monatsfrist beginnt ab der tat zu laufen. sie wird durch den a-bogen unterbrochen und beginnt ab diesem erneut.

By Grobi (80.135.16.114) on Mittwoch, den 2. Januar, 2002 - 22:25:

@farendil:
"Innerhalb von 6 Monaten nach dem Verstoß muß die Behörde aber einen Bußgeldbescheid gegen den Fahrer erlassen haben"
Das hat mich etwas verwirrt! Ich wundere mich nur, daß kein BG gekommen ist. Ein Polizist war morgens (Sonntags) an der Tür (mit Foto) Das Foto war nach Aussage meiner Freundin sehr schlecht (Elvis am Spiegel). Unterbricht dieser Besuch die Verjährung (war 5 Tage nach A-Bogen), obwohl ich nicht da war (und natürlich auch nicht informiert wurde ;-))??
Das Ganze ist nämlich ne dickere Sache, hatte ich hier schon mal gepostet! Da wunderts mich, daß das jetzt so lange dauert.
Sorry, wg. der Länge...

Grobi

By farendil (217.85.228.93) on Mittwoch, den 2. Januar, 2002 - 22:47:

@grobi: du sprichtst die etwas theoretischeren probleme an.

1: der besuch unterbricht zumindest dann die verjährung gegen dich nicht, wenn du nicht erfährst, daß gegen dich ermittelt wird. wußtest du das schon vorher (a-bogen) dann auch nicht.

2: ein a-bogen muß ja nicht ankommen. wenn also der a-bogen am theoretisch letzten tag abgeschickt wurde, beginnt die verjährung von dort erneut. also sind wir bei den von dir beschriebenenen 6 monaten. auch wenn die verjährung mehrfach unterbrochen wird, muß laut gesetz nach spätestens 6 monaten der bg-bescheid erlassen werden.
das sind die beiden möglchkeiten, um auf die 6 monate zu kommen, die hier manchaml als "absolute verjährung" bezeichnet werden. voraussetzung dafuer ist aber mindestens eine verjaehrungsunterbrechende massnahme (gegen dich), von der du nicht erfaehrst.


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