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mehrere Verkehrswidrigkeiten in kurzer Zeit

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: mehrere Verkehrswidrigkeiten in kurzer Zeit
By Carsten312 (172.177.159.42) on Samstag, den 21. Oktober, 2000 - 18:41:

hey leute. hoffentlich könnt ihr mir helfen. bin vor einiger zeit beim abstandsverstoß gefilmt worden. 150dm bußgeld,3punkte, nachschulung (weil noch probezeit). eben hab ich von meinem ex-chef erfahren, dass ich mit seinem auto noch 2mal geblitzt wurde (eindeutig ich auf dem foto erkennbar). werden die fälle alle einzeln behandelt? kann ich überhaupt noch den führerschein behalten? wenn alles einzeln behandelt wird, muss ich dann 3mal zur nachschulung?

By Freund_des_schnellen_fahrens (62.226.13.171) on Sonntag, den 22. Oktober, 2000 - 13:58:

also Du musst nicht 3x zur nachschulung. Wenn Du schon bei der Nachschulung gewesen bist, dann solltest du jetzt einen Wisch bekommen in dem dir nahe gelegt wird an einer Verkehrspsychologischen Untersuchung teilzunehmen, der Du aber nicht folge leisten musst. (waehre aber ratsam, da 2 Punkte abgebaut werden)

Aber hat Dein chef denn schon deinen Namen als Fahrer des Fahrzeuges weitergegeben ?? Wenn nicht, dann gibts auf Radarfalle.de viele Tipps wie man um das Bußgeld herumkommen koennte, vorrausgesetzt dein chef ist kooperativ.

By michael (213.21.11.235) on Sonntag, den 22. Oktober, 2000 - 16:50:

siehe auch hier (Führerschein auf Probe).

By Carsten312 (172.177.12.103) on Sonntag, den 22. Oktober, 2000 - 17:38:

Also, noch war ich nicht bei der nachschulung, aber (wenn ich nicht drumrumkomme) ist sicher dass ich hinmuss. da ich also nur 1mal hin muss, welche folgen haben dann die beiden geschwindigkeitsübertretrtungen genau? "nur" die bußgelder und punkte (und die psych. untersuchung) oder fahrverbot?

By Freund_des_schnellen_fahrens (62.158.45.130) on Montag, den 23. Oktober, 2000 - 00:06:

mit welcher Geschwindigkeit (wieviel km/h ueber der zulaessigen hoechstgeschwindigkeit) wurdest Du denn geblitzt ???

By Carsten312 (172.177.67.80) on Montag, den 23. Oktober, 2000 - 17:31:

weiss ich noch nicht, spielt das im zusammenhang ne rolle?

By michael (62.224.94.145) on Montag, den 23. Oktober, 2000 - 18:38:

Ja, denn wenn du innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheides noch eine Überschreitung um mehr als 25 km/h begehst/begangen hast, dann wird ein einmonatiges Fahrverbot zusätzlich fällig.

By Carsten312 (172.177.175.69) on Montag, den 23. Oktober, 2000 - 22:19:

ok, das hab ich dann wohl leider wenn mein chef das nicht auf sich laufen lässt... :-(
kommt bei jedem geschw-verstoss über 25 km/h dann noch ein monat dazu?

By farendil (62.180.212.87) on Dienstag, den 24. Oktober, 2000 - 00:31:

@carsten: dein chef muß den verstoß nicht auf sich laufen lassen! - stichwort verjährung!
such mal im forum - es gibt mehrere möglichkeiten, drumherum zu kommen, ohne daß irgendwer die schuld auf sich nimmt!


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