Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Geblitzt mit Y-Dienstfahrzeug

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt mit Y-Dienstfahrzeug
By fotoreporter (217.81.158.155) on Dienstag, den 1. Januar, 2002 - 10:20:

Vor ca. 3 Monaten bin ich mit einem BW-Fahrzeug in Karlsruhe geblitzt worden. 80 waren erlaubt und ich bin etwas schneller als 120 gefahren, auf einer Umgehungsstraße à la Autobahn.

Weiß einer wie lange sich das ziehen kann mit der Fahrerermittlung über die Bw. Bzw. gibt es eine Möglichkeit Einspruch einzulegen oder ein Fahrverbot in eine Geldstrafe zu wandeln (Dienstliche Notwendigkeit oder so)? Ist doch unangenehm gleich 2 Führerscheine abzugeben ;-(

Viele Grüße
fotoreporter

PS: Frohes 2002 an alle

By sven (213.54.194.73) on Dienstag, den 1. Januar, 2002 - 11:25:

verjährt???ist das doch schon wegen 3 monate

By Greatblackbird (145.254.148.93) on Dienstag, den 1. Januar, 2002 - 17:01:

Wenn Du nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Verstoß offiziell von Ermittlungen gegen Dich Kenntnis erlangst bzw. ein Anhörungsbogen an Dich ausgestellt wurde, dann ist es verjährt.

By niliqb (62.53.102.251) on Mittwoch, den 2. Januar, 2002 - 11:06:

Im Hause Scharping läuft das so:

Halter des jew. Kfz ist nicht die BRD selbst, sondern die BRD, vertreten durch den BMVg, dieser vertreten durch den Kdr des jeweiligen Btl.

Sprich: Strafzettel landen nicht irgendwo in Bonn, sondern directement beim Stab Deines Bataillons - zwecks Beschleunigung der Halterermittlung. Da die Ämter wissen, dass beim Bund der Fahrer zu zahlen hat, liegt erfreulicherweise das Foto des Vorfalls gleich anbei. Da der Stab wiederum weiß, welche Kp welche Fz hat, und Du in Deiner Kp bekannt sein solltest, geht die Halterermittlung auf Seiten der Bundeswehr überraschend schnell.

Scheinst also Glück zu haben, dass das O-Amt K'he offensichtlich schläft.

MfG

NiliQB

By farendil (217.85.228.93) on Mittwoch, den 2. Januar, 2002 - 22:04:

@niliqb: danke! naja, wenigstens etwas, daß du durch deinen job bei den trachtenverein beisteuern kannst :-)

By N.N. (195.37.128.1) on Donnerstag, den 3. Januar, 2002 - 09:38:

Das Fz des BMVg der BRD und des Kdr des Btl der Kp und das O-Amt K'he - wenn etwas rationell ist bei der Bundeswehr, dann wenigstens die Abkürzungen. ;-)

By niliqb (62.54.33.217) on Donnerstag, den 3. Januar, 2002 - 11:59:

Sorry, der AKüFi (Abkürzungsfimmel) ist wohl ansteckend :-)

Kfz = is wohl klar
BRD = is wohl auch klar
BMVg = Mundesminister der Verteidigung
Kdr = Kommandeur
Btl = Bataillon
Kp = Kompanie
Fz = Fahrzeug
O-Amt = is ja klar
K'he = Karlsruhe
MfG = is einfach
NiliQB = so heiß ich :-)

By niliqb (62.54.33.217) on Donnerstag, den 3. Januar, 2002 - 11:59:

Es heißt natürlich Bundesminister... ;-)

By Thomas (212.255.74.67) on Donnerstag, den 3. Januar, 2002 - 12:16:

Dienstliche Notwendigkeit? War Krieg, oder was? :-)

By farendil (217.85.233.197) on Donnerstag, den 3. Januar, 2002 - 12:21:

@thomas: lesen!! dienstliche notwendigkeit des führerscheins, nicht der tat!!

By Michalive (62.226.51.6) on Donnerstag, den 3. Januar, 2002 - 21:03:

Naja... durch den Fahrbefehl ist der Fahrer eh sofort ermittelbar!

Evt. gibt es sogar noch eine Dizi!
Wenn Du Dich gut mit Deinem KpFw und Kp-Chef verstehst auch nicht!

By Michalive (62.226.51.6) on Donnerstag, den 3. Januar, 2002 - 21:06:

P.S. Die Südtangende in Karlsruhe ist bekannt dafür das dort geblitzt wird!!! Früher gab es dort Starenkästen aber diese wurden entfernt und man ist auf temporäre Fallen umgestiegen!

Grüße aus Ettlingen bei Karlsruhe

Micha

Aufgrund zweier Diszi´s nur Gefreiter .d.R :)

By fotoreporter (80.131.94.2) on Samstag, den 5. Januar, 2002 - 12:59:

Danke für die Antworten.

@michalive
Zum Glück versteh' ich mich mit denen sehr gut. Allerdings habe ich mal ein wenig Bonus verbraten als ich einen Wolf (Geländewagen) im Teich versenkt habe :-)

@Thomas
Ne, war zum Glück kein Krieg. Aber man kennt das ja. Der Geist ist willig aber der Feierabend macht einen schwach :-)

By Michalive (217.80.180.67) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 18:35:

Zum Thema dienstliche Notwendigkeit.

Es gibt Fahrbefehle im hoheitlichen Auftrag bei denen man Sonderrechte in Anspruch nehmen kann.


Ein weitere Problempunkt ist wenn man z.Bsp. Fahrdienst bei einem General etc. hat.

Wenn er den Befehl erteilt zum überschreiten der Höchstgeschwindigkeit hat man ein Problem!

Einen Befehl darf man bekannterweise nur verweigern wenn die Ausführung des Befehls eine Straftat oder einen Verstoss gegen geltendes Völkerrecht darstellt. Verursacht der Soldat jedoch einen Verkehrsunfall mit Todesfolge ist es eine Straftat und er kann sich nicht auf den Befehl berufen... ...fährt er nur zu schnell ist es nur eine Ordnungswidrigkeit und er muss den Befehl befolgen!

By Alexander (217.81.130.205) on Sonntag, den 6. Januar, 2002 - 18:42:

nein - auch ein soldat kann NICHT zu einer Owi gezwungen werden - aber ich müßte den entsprechenden Paragrafen jetzt raussuchen...

Gruß Alexander

By here-he-comes (145.254.146.196) on Donnerstag, den 10. Januar, 2002 - 19:46:

@Michalive

Stimmt,Karlsruhe ist ne gefährliche Ecke.
Vor allem Ettlingen,Waldbronn und Busenbach.
Kenne das aus eigener Erfahrung (hatte da mal ne Freundin).Da sind 150-250 Märker im Monat für Falschparken und rasen gar nichts!

Liebe Grüsse nach Ettlingen,
ein Nordlicht.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page