Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

BAB 122 kmh - erlaubt 80 kmh - und nun?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: BAB 122 kmh - erlaubt 80 kmh - und nun?
By C&C (168.143.112.107) on Sonntag, den 30. Dezember, 2001 - 14:30:

Hallo,

um den 28.12.2001 wurde meiner Firma ein Anhörungsbogen zugestellt.
„Tatvorwurf, Datum, Kennzeichen“ passen zumindest zu mir.

Bin mitte Oktober 2001 auf der AB bei Hamburg mit 122 km/h bei
erlaubten 80 km/h geblitzt worden. (Firmenwagen)
Man hat mich jetzt freundlicherweise telefonisch informiert ..!
Bild war noch nicht dabei. Habe vorgeschlagen erst einmal alles
liegen zu lassen, bis ich aus meinem Urlaub am 07.01.2002 zurück
bin. Ich erzählte meinem Kollegen von diesem Forum, wollte mir
erst einmal einen Rat einholen.

An den Blitzer erinnere ich mich noch sehr gut, meine Frau saß
mit mir im Wagen. Da der Blitz unserer Schätzung nach ca. 90 Meter
entfernt vor uns ausgelöst wurde, sind wir fest davon ausgeangen,
die können nicht uns gemeint haben. Nicht uns!!
Und doch, zu meiner nachweihnachtlichen Freude waren wir wohl doch
gemeint.
Als ich den Blitz seinerzeit sah, bin ich vom Gas runter und von der mittleren
Spur in die linke gewechselt, langsam an dem Fahrzeug vorbeigefahren ( so
um die 80 km/h) und sah, silberner Mercedes-Kombi, der Kamera qausi direkt
ins Auge.
Den Studien in diesem Forum zur Folge (Kameratechniken etc.) bringt es eine
Kamera auf maximal 40 Meter. (darüber hinaus scheint es keine Kamera zu geben
die zuverlässig scharf gestochene und vor allem verwertbare Bilder schießt)

Mich beschleicht das Gefühl, als habe sich die Besatzung mein Nummernschild
notiert, weil man mich heranrasen sah, um das Delikt nun auf diese Art und Weise
durchzuziehen, mal schauen ob der Betroffene angemessenen (im Sinne der Behörde)
reagiert. Denn es kann m. E. wirklich keine „verwertbares Foto“ gemacht worden sein.
Wie sollte ich nach Eurer Ansicht im Januar 2002 reagieren?
(Alberto-Methode scheint zu früh, nicht reagieren wäre wohl auch nicht geeignet..)
Für eine Tip wäre ich sehr verbunden.
Gruß
C&C

By Greatblackbird (145.254.148.37) on Sonntag, den 30. Dezember, 2001 - 14:56:

Man hat mich jetzt freundlicherweise telefonisch informiert ..!

Wer hat Dich informiert? Die Firma, die Behörde oder gar die Polizei?

Wenn kein Foto dabeiwahr, umso besser.
Lies mal diesen Thread. Hier wird ein ählicher Fall geschildert.

By C&C (62.224.102.222) on Sonntag, den 30. Dezember, 2001 - 15:19:

@Greatblackbird
Die Firma, ein Kollege rief mich an.
Danke für den Tip.
C&C

By C&C (62.224.102.222) on Sonntag, den 30. Dezember, 2001 - 15:24:

Frage Greatblackbird:
Mich interessiert auch deine Einschätzung zur grundsätztlichen Vorgehensweise der Behörde, die
dürften doch wirklich kein gestochen scharfes Foto haben, oder habe ich etwas im Forum zu den Kameramöglichkeiten überlesen?
C&C

By Greatblackbird (145.254.148.37) on Sonntag, den 30. Dezember, 2001 - 17:03:

Auf 90 Meter würde ich auch sagen, daß das Foto nicht so gut ist. Aber wie gesagt, das ist erstmal nebensächlich. Was die Verjährung angeht, sollte der Behörde nicht bekannt werden, daß Du von der Firma informiert wurdest. Dann ich die Verjährung für Dich mit diesem Zeitpunkt nämlich schon unterbrochen.

Zur Vorgehensweise der Behörde: Wenn ein einigermaßen verwertbares Foto existieren sollte und ihr eine Person angebt, die dem Alter und Aussehen entsprechen könnte und die auch den Verstoß auf dem A-Bogen erstmal zugibt, wird die Behörde gegen diese Person einen Bußgeldbescheid erlassen, ohne weiter großartig nachzuprüfen. Die Verjährung läuft gegen Dich dann ganz normal weiter.

Wenn ihr gar nicht auf den A-Bogen reagiert, dann wird, wenn kein Foto existiert, wahrscheinlich auch nicht weiterermittelt. Sollte es doch ein Foto geben, wird wohl mit dem Foto durch die Polizei in der Firma oder in der Nachbarschaft herumhausiert, um den Fahrer zu identifizieren. Das sind die wahrscheinlichsten Vorgehensweisen.

By C&C (193.159.151.110) on Sonntag, den 30. Dezember, 2001 - 21:53:

@Greatblackbird

Schönen Dank für die Tips.
Sorge bereitet mir allerdings die Möglichkeit
in Betracht zu ziehen müssen, dass auf einer solchen Entfernung (gut und gerne hundert Meter) ein Foto der Grünen entsprechend verwertbar sein soll.
Dies widerspricht m. E. jedweder technischer Möglichkeiten, das geht nach mir
vorliegenden Unterlagen/Analysen des Forum einfach nicht.
Und die probieren es trotzdem.
Insoweit nochmals "schoin Dank".
C&C


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