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Wie gehts weiter? A-Bogen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Wie gehts weiter? A-Bogen?
By Conny (62.67.84.117) on Samstag, den 29. Dezember, 2001 - 12:33:

Meiner Fa. (GmbH) ist jetzt ein A-Bogen ohne Einschreiben zugegangen, auf dem ein Foto von mir drauf ist. (Autobahn 1 Punkt). Was sollen wir jetzt machen? Wegwerfen? Wie geht das dann weiter? In einem anderem Kapitel war von der "Alberto-Methode" die rede? Was ist das? Ich kann im Forum beim besten Willen mit den vielen Einträgen nichts passendes finden. Meine Verjährung endet im Oktober 2002, was muss ich beachten, dass sie nicht unterbrochen wird? Habe ich ne Chance, dass das Verfahren wegen Bagatelle eingestellt wird? (Bundesland Hessen, wie spitz sind die dort??)Danke Eure Conny

By Greatblackbird (145.254.148.177) on Samstag, den 29. Dezember, 2001 - 13:10:

Was sollen wir jetzt machen?

Am besten wäre es, wenn Du eine Fahrerin angeben kannst, die Dir ähnlich sieht und natürlich auch desöfteren mit dem Fahrzeug fährt. Ihre persönlichen Daten auf dem A-Bogen angeben und ankreuzen, daß sie den Verstoß zugibt. Den A-Bogen am besten mit Schreibmaschine ausfüllen und nicht unterschreiben. Unbedingt die Rücksendefrist ausnutzen, dadurch gewinnst Du Zeit. Wenn die angegebene Fahrerin jetzt einen Bußgeldbescheid erhält, kurz vor Fristablauf Einspruch einlegen, erstmal ohne Begründung. Je nachdem, wie das Verfahren jetzt verläuft, gibt die Betroffene, wenn es für Dich verjährt ist, an , daß sie ihren Terminkalender nochmal nachgesehen hat und an dem Tag doch nicht gefahren ist. Jetzt kann sie bedenkenlos Deine Adresse angeben, da es ja für Dich verjährt ist.

Meine Verjährung endet im Oktober 2002

Welche Verjährung? Verjährungen wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren nach 3 Monaten, wenn der Fahrer nicht ermittelt wird.

Habe ich ne Chance, dass das Verfahren wegen Bagatelle eingestellt wird?

Das kannst Du getrost vergessen.

By Conny (62.67.65.30) on Samstag, den 29. Dezember, 2001 - 16:35:

Was hältst du davon, dass wir den A-Bogen gar nicht beantworten? Er kann doch auch nie dagewesen sein? (kein Einschreiber), kommen dann gleich die Grünen Männlein zur Gesichtskontrolle oder vielleicht noch ein Brief, diesmal per Einschreiben?

By Conny (62.67.76.146) on Samstag, den 29. Dezember, 2001 - 17:40:

Übrigens noch: ich meine meine Punkteverjährung!
Ich glaube übrigens, das mein Chef den A-Bogen schon geschreddert hat....
Unser Anwalt hatte übrigens die Idee, er war der Meinung, das das Verfahren, den Fahrer zu ermitteln, unverhältnismässig teuer werden würde. Daher die Idee mit dem Nichtbeantworten.

By traffic (213.6.54.13) on Samstag, den 29. Dezember, 2001 - 17:41:

@Conny: Es steht zu befürchten, daß dann jemand im Betrieb erscheint und versucht, den Leuten Fotos herumzuzeigen mit der Bitte um Benennung dieser Person. Es ist zwar keiner verpflichtet, diesen "jemand" hereinzulassen oder sich Fotos von ihm anzuschauen bzw. darauf sogar eine Person zu erkennen, aber der jemand könnte auch draußen warten. Greatblackbirds Methode verschafft auf jeden Fall einen Zeitgewinn, da alles erst einmal "normal" abläuft.

By Conny (62.67.84.205) on Samstag, den 29. Dezember, 2001 - 18:20:

Angenommen, man würde mich "erkennen" und ich ziehe dann das Verfahren durch ständigen Widerspruch solange heraus, bis meine Tilgungsfrist abgelaufen ist? Der Bussgeldbescheid wird doch nicht rechtswirksam, wenn ich widerspreche!
Und überhaupt, es kann doch auch eine andere Frau gefahren sein, die so aussieht wie ich?? (Geschäftspartner, Ausländer...?)

By Greatblackbird (145.254.152.88) on Sonntag, den 30. Dezember, 2001 - 01:02:

Der Bussgeldbescheid wird doch nicht rechtswirksam, wenn ich widerspreche!

Damit hast Du recht, aber bis Oktober wird`s schwierig, das hinauszuzögern. Irgendwann wird ein Hauptverhandlungstermin vor dem zuständigen Amtsgericht angesetzt, zu dem Du geladen wirst. Wenn Du nicht erscheinst, wird der Einspruch verworfen und der Bescheid rechtskräftig. Du kannst Dich zwar rausreden (Krankheit o.ä.), aber die Folgetermine sind erfahrungsgemäß sehr schnell hintereinander. Wenn Du auf den A-Bogen gar nicht reagierst, wird es so laufen, wie traffic es beschrieben hat. Du kannst nur versuchen, Deine Kollegen zu "impfen" und ihnen sagen, daß sie niemandem Auskunft geben brauchen und auch nicht sollten. Du selbst solltest den Polizisten natürlich auch nicht über den Weg laufen. Die Verjährung ist für Dich in dem Moment unterbrochen, wenn Du offiziell von dem Verstoß erfährst, also in dem Moment, wenn Dich ein Beamter in Deinem Beisein mit dem Verstoß konfrontiert und Dich identifiziert.

Und überhaupt, es kann doch auch eine andere Frau gefahren sein, die so aussieht wie ich??

Genau davon habe ich oben geschrieben. Dieses Vorgehen wird übrigens hier im Forum "Alberto-Methode" genannt.

By Conny (62.67.81.2) on Sonntag, den 30. Dezember, 2001 - 13:02:

Vielen Dank, greatblackbird! So werde ich es machen, nicht unterschreiben, Schreibmaschine.. und eine andere Frau angeben. Das Foto wird bestimmt nicht so exakt hergenommen, wenn das Alter passt. Haben auch schon überlegt, ob sie den Punkt nicht gleich so nimmt, denn sie fährt nur selten (Punkteverjährung dort kein Problem). Mal sehen, auf jeden Fall war ich es dann nicht.

By Greatblackbird (145.254.148.37) on Sonntag, den 30. Dezember, 2001 - 13:26:

Haben auch schon überlegt, ob sie den Punkt nicht gleich so nimmt, denn sie fährt nur selten (Punkteverjährung dort kein Problem).

Das würde ich auf gar keinen Fall machen. Warum auch? Es ist niemals gut, wenn Punkte im VZR stehen, ganz egal, ob jemand viel fährt oder nicht. Wenn sie z.B. doch mal erwischt wird, dann wird die Geldbuße gleich höher, wenn vielleicht Fahrverbot droht, ist die Chance vertan, das FV in Geldbuße umzuwandeln. Etwas härter ausgedrückt: Mit Voreintragungen ist man ein "Verbrecher" im Straßenverkehr.
Wenn das mit der Alberto-Methode klappt, braucht niemand etwas zahlen. Ganz im Gegenteil, die Euch entstandenen Kosten werden sogar u.U. noch bezahlt!

By Conny (62.67.122.139) on Montag, den 31. Dezember, 2001 - 13:22:

Wie ist das eigentlich (allgemein), wenn man einen Ausländer, dessen Identität besteht (Visitenkarte z.B. bekommen), (nicht EU) angeben würde? Gehen die dann der Sache nach oder wie ist das ? (Mietvetrag fingieren, etc....). Was passiert eigentlich dann?


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