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83km/h in Autobahn-Baustelle (60km/h waren erlaubt)

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 83km/h in Autobahn-Baustelle (60km/h waren erlaubt)
By Franky (172.177.95.24) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 22:13:

Hi, Leute!

Vor etwa 6 Wochen wurde ich auf der A61 Richtung Ludwigshafen bei der Einfahrt in eine Baustelle (60km/h waren da erlaubt) mit 83km/h (nach Abzug der Toleranz) geblizt.

Das mit den 83km/h weiß ich so genau, da ich heute den Schrieb "Anhörung des Betroffenen zur Ordnungswidrigkeitsanzeige" erhalten habe.

Normalerweise fahre ich schon (ziemlich) den Gesetzen entsprechend. Irgendwie war ich nicht so ganz "Herr meiner Sinne" an diesem Morgen.

Laut dem Bußgeldrechner von radarfalle.de kämen da 80DM und 1 Punkt auf mich zu.

Meine Frage(n):
Muß ich mit einem Extra-Zuschlag für die Baustelle rechnen, oder bleibt es bei den 80DM+1Pkt?
Es gibt da doch den Passus "...trotz angekündigter Gefahrenstelle...". Eigentlich wäre das bei einer Baustelle doch der Fall, oder? Falls ja, dann gäbe es ja nochmals 100DM und 3Pkt.

By Greatblackbird (145.254.149.126) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 22:59:

Also das mit "...trotz angekündigter Gefahrenstelle..." würde ich deuten, daß Dir hier Vorsatz unterstellt wird. Das würde die Geldbuße verdoppeln, nicht aber die Punkte. Wenn das wirklich so ist, dann solltest Du unbedingt Einspruch gegen den noch folgenden Bußgeldbescheid einlegen. M.E. ist ein solcher Vorsatzvorwurf nicht gerechtfertigt.

By Franky (172.178.37.190) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 23:18:

I'm so sorry! Missverständnis!

Das mit dem "Mit zu hoher, nicht angepaßter Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle..." steht nicht im zugeschickten Anhörungsbogen drin.

Diese Textpassage findet man aber immer wieder in den publizierten Bußgeldtabellen, z.B. http://www.bmvbw.de/Bussgeldkatalog-.389.htm
(das ist die offizielle Webpage des Bundesverkehrsministeriums).
In den Tabellen steht dann etwas von 100DM / 3 Pkt (unabhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit).

Nur stellt sich aber die Frage das ganze auch bei einer Baustelle Anwendung findet?

By farendil (217.225.254.103) on Samstag, den 29. Dezember, 2001 - 02:28:

@franky: nein, das ist ein anderer schuh! hier gilt eindeutig der regelsatz, solange keine besonderen umstände wie KONKRETE gefährdung hinzukommen.

By Franky (172.176.152.64) on Samstag, den 29. Dezember, 2001 - 10:34:

Konkret gefährdet habe ich ja eigentlich niemanden. OK, das heißt also es würde bei den 80,-DM + 1 Pkt. bleiben. Richtig?

Thanx a lot für die prompte Auskunft!

By Greatblackbird (145.254.148.177) on Samstag, den 29. Dezember, 2001 - 13:14:

@Franky
Ja,genau. Allerdings kommen noch 36 DM Verfahrenskosten hinzu. Die kannst Du aber von Deiner Rechtschutzversicherung bezahlen lassen.


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