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Verjährung voll erzwingen `??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährung voll erzwingen `??
By DanielM (62.145.5.13) on Donnerstag, den 27. Dezember, 2001 - 14:08:

Hallo zusammen,

ich bin am 15.10. geblitzt worden. Mit 22 km/h drüvber auserorts. Dies würde bedeuten das ich Nachschulung machen müßte. Noch dazu kommt das ich mit Daddys geschäftswagen gefahren bin. Und Ich/wir erst mal so ein Ermittlungbogen bekommen haben.

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Dieses gilt jedoch nur, wenn aus dem Bogen hervorgeht, daß die Ermittlungen gegen den Anzuhörenden als Beschuldigten geführt werden. Bei sogenannten «Kennzeichenanzeigen», bei denen der Betroffene erst noch ermittelt werden soll und deswegen ein entsprechendes Schreiben übersandt wird, unterbricht die Verfolgungsverjä,hrung nicht.
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kann ich mich die 2Wochen noch drücken ??

MFG Daniel

By Greatblackbird (172.176.157.61) on Donnerstag, den 27. Dezember, 2001 - 14:54:

Und Ich/wir erst mal so ein Ermittlungbogen bekommen haben.

Wenn der Bogen nicht direkt an Dich als Fahrer gerichtet ist, sondern an Deinen Vater bzw. die Firma als Halter, dann ist die Verjährung gegen Dich nicht unterbrochen.

kann ich mich die 2Wochen noch drücken ??

Demnach war jawohl kein Foto dabei.

1. Möglichkeit: Ihr nutzt die Frist bis kurz vor Ende aus und schickt den A-Bogen dann zurück mit der Bitte, Euch das Foto zukommen zu lassen. Vorher können keine Angaben zum Fahrer gemacht werden. Wenn die Zeit dann um ist, kann Dein Vater ohne Probleme Dich angeben. Dann ist es verjährt.

2. Möglichkeit: Dein Vater schickt den Bogen brav zurück und kreuzt an, daß er den Verstoß zugibt. Wichtig: Den Bogen nicht unterschreiben, wenn möglich, mit Schreibmaschine ausfüllen. Dein Vater erhält einen Bußgeldbescheid. Dann Einspruch einlegen und schreiben, daß er seinen Terminkalender nochmals geprüft und festgestellt hat, daß nicht er, sondern Du gefahren bist.

By Daniel (62.145.5.13) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 09:08:

das hört sich doch gar nicht schlecht an. So haben wir es auch gemacht. Es hat den Bogen bisher ausgefüllt und kein Geburtsdatum eingetragen und auch nicht unterschrieben. Ich denke das dauert jetzt sicherlich noch 1 - 2 Wochen bis die was von sich hören lassen. Und dann schauen wir mal. Da kommt doch sicherlich noch was von denen oder ?

Gruß Daniel

By Greatblackbird (145.254.146.222) on Freitag, den 28. Dezember, 2001 - 20:28:

und kein Geburtsdatum eingetragen

Das war nicht so gut. Das Geburtsdatum gehört zu den Pflichtangaben. Notfalls habt ihr es eben übersehen...


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