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Verhalten bei falscher Anschuldigung?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Verhalten bei falscher Anschuldigung?
By Michael (80.129.245.104) on Mittwoch, den 26. Dezember, 2001 - 12:48:

Hallo,

ich werde beschuldigt im August mit einem Firmenfahrzeug innerorts die Geschw. um mehr als 20 km/h überschritten zu haben. Auf mich ist die Polizei über eine Anfrage an die Firma (Halter) gekommen. Leider sind die Firmenangaben falsch, die Mitarbeiterin hat wohl nur nachgesehen, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Anfrage fuhr. Ich habe das Fahrzeug aber erst Ende Oktober, also zwei Monate nach dem Verstoß erhalten. Auf meine telefonische Nachfrage hin wurde mir von den Ermittlungsbehörden das Foto beschrieben. Anhand recht einfacher Tatsachen (fehlender Bart) ist leicht festzustellen, daß es mich nicht zeigt - was logisch ist, da ich das KfZ ja nicht hatte. Nat. ist mir der Fahrer bekannt, da es sich um den Kollegen handelt, dem das Fahrzeug zuvor zugeteilt war.
Ich habe daraufhin per Fax a) den Vorfall mit Hinweis auf die viel spätere Übernahme des Fahrzeuges bestritten, b) auf einen Ansprechpartner im Hause - nebst Telefonnr. - verwiesen, der als Verwalter des Fuhrparks korrekte Auskunft zum möglichen Fahrer geben könnte. Ich selbst habe Angaben zum Fahrer verweigert und wegend der Rechtbelehrung auf dem Anhörungsbogen darauf hingewiesen, daß ich weder Fahrer noch Zeuge bin. Das war im November.

Nun erhalte ich von der örtlichen Polizeidienststelle eine Vorladung zwecks Foto-Vergleich. Das ist an sich problemlos, weil ich ja weiß, daß mich das Foto nicht zeigt. Es handelt sich aber a) um meine Zeit, die ich ungern verschwende, b) um eine Frechheit, weil ein kurzer Anruf bei dem von mir angegebenen Fuhrparkverwalter der Firma sicher geklärt hätte, wer das Fahrzeug wohl wirklich gefahren hat. Statt dessen ermittelt man weiter gegen mich, was die reinste Zeit- und Geldverschwendung darstellt. Ausßerdem enthält das Schreiben mittelbar falsche Beschuldigungen, auch wenn diese natürlich nicht als bewiesen dargestellt werden.
Die Frage stellt sich, wie ich mich nun am Besten verhalte. Ich könnte mich überwinden, meine Zeit verschwenden - und gut ist. Aber da ärgere ich mich darüber, daß man über meine Zeit bestimmt und auch, daß man einfach jeden Hinweis eines Beschuldigten wohl als Schutzbehauptung abtut. Ich könnte auch einfach nichts tun, den Bußgeldbescheid abwarten und diesen - u. a. mit Hinweis auf mein erstes Schreiben - angreifen. Erfolg praktisch garantiert. Effekt: ich habe noch mehr Arbeit, mein Kollege nicht, der zudem ggf. am Bußgeld (Verjährung) vorbeikommt. Ich könnte die Polizeidienststelle anrufen, mein Schreiben vorlesen. Erfolg: ungewiß. Der Beamte hier befaßt sich mit der Angelegenheit an letztlich untergeordneter Position. Es ist nicht seinen Schuld, daß ein Idiot bei der Stadt auf Einwände und Hinweise nicht eingeht.

Frage daher: beste Strategie unter Berücksichtigung von Aufwand, Nutzen, ggf. Schonung des Kollegen?

Michael

By farendil (217.85.224.128) on Mittwoch, den 26. Dezember, 2001 - 13:06:

@michale: der beste weg ist zugleich der einfachste!
mache einfach GAR NICHTS!
das schreiben ist eine einladung, keine vorladung - vorladen darf in diesem lande nur der staatsanwalt...

also sollen die sich doch selber kümmern - ansonsten reagiere gar nicht mehr auf irgendwas.

By Greatblackbird (145.254.145.74) on Mittwoch, den 26. Dezember, 2001 - 13:33:

@Michael
Wenn doch noch ein Bußgeldbescheid kommt, Einspruch einlegen ohne Begründung. Irgendwann kommt es zur Gerichtsverhandlung (wenn die den Irrtum nicht vorher merken) und dann schleppst Du einfach den tatsächlichen Fahrer als Zeugen mit zum Fotovergleich. Folge: Du wirst freigesprochen, für den Kollegen ist es verjährt, ihr habt einen Tag Urlaub, der neben den anderen angefallenen Kosten auch noch von der Staatskasse bezahlt wird. Das würde den Aufwand schon lohnen. Wird ja auch ganz witzig...


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