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Urteil da!! 1 Monat,brauche schnell Hilfe!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Urteil da!! 1 Monat,brauche schnell Hilfe!
By seak (217.227.249.204) on Montag, den 24. Dezember, 2001 - 12:08:

Also,,das Urteil wurde verkündet:
42km/h ausserorts zu schnell,,236.- Dm und 1 Monat zu fuss. Problem: Bin Zivi im Mobilen Dienst, kann den Lappen also nicht abgeben,,was hab ich nun für möglichkeiten?

By Greatblackbird (172.177.77.186) on Montag, den 24. Dezember, 2001 - 14:43:

Wenn Du die Rechtskraft des Bußgeldbescheides noch hinauszögern willst/mußt, dann kannst Du Rechtsbeschwerde gegen das Urteil einlegen. Die wird aber höchstwahrscheinlich nicht zugelassen werden, Zeit kannst Du dadurch jedoch gewinnen. Kostet aber zusätzlich 50 DM Gerichtskosten. Ansonsten hast Du die Möglichkeit, das Fahrverbot bis spätestens 4 Monate nach Rechtskraft des BG anzutreten, wenn es das erste Fahrverbot ist.

By seak (80.132.243.108) on Montag, den 24. Dezember, 2001 - 19:43:

Also eigentlich ist da Bußgeld nicht so mein Problem,,,,wie gesagt ich kann ohne Lappen nicht wegen Zivi..

By Greatblackbird (145.254.145.164) on Montag, den 24. Dezember, 2001 - 22:49:

Schon klar. Wenn aber das Gericht den Bußgeldbescheid bestätigt hat, dann kannst Du um das Fahrverbot nicht herumkommen. Du kannst es nur noch verzögern.

By seak (80.132.234.32) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 12:10:

Nützt es jetzt nichts wenn ich mit Anwalt versuchen würde das Fahrverbot zu wandeln,,in Geldstrafe??

By Greatblackbird (145.254.146.117) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 12:30:

Das hättest Du nur im Einspruchverfahren machen können. Das Gerichtsurteil schließt das Einspruchverfahren ab und dann ist daran nichts mehr zu rütteln. Auch nicht mit einem Anwalt.

By seak (217.81.10.47) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 13:32:

Einspruchverfahren??? Wann sollte das denn gewesen sein

By seak (217.81.10.47) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 13:36:

Im übrigen steht im Bußgeldbescheid drin, das die Rechtskraft erst einsetzt, wenn ich nicht innerhalb von zwei wochen Einspruch einlege.
Ist das vielleicht gerade das einspruchverfahren?

By Greatblackbird (145.254.146.117) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 13:41:

Irgendwann hast Du einen Bußgeldbescheid erhalten. Gegen diesen hast Du Einspruch eingelegt. Die Behörde gibt das Verfahren irgendwann an die Staatsanwaltschaft ab und ein Hauptverhandlungatermin vor dem zuständigen Amtsgericht wird anberaumt, wo dann das Urteil gefällt wird. Dann ist das Verfahren gelaufen. Da Du geschrieben hast, daß ein Urteil verkündet wurde (Zitat:Also,,das Urteil wurde verkündet:
42km/h ausserorts zu schnell,,236.- Dm und 1 Monat zu fuss.
- Zitat ende), müßte das Einspruchverfahren vor der Verhandlung gewesen sein.

By Greatblackbird (145.254.146.117) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 13:44:

@seak
Dann hast Du hier falsche Informationen gegeben. Wenn Du erst den BG erhalten hast, dann gibt es doch auch noch kein Urteil. Dann kannst Du natürlich noch Einspruch einlegen und eine Wandlung des Fahrverbotes probieren.

By seak (217.81.10.47) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 13:46:

Nein, das hier ist mein Erster Bussgeldbescheid!!!!! Habe vorher nur einen Abogen bekommen...Hier steht immer noch drin,,"Ihnen wird vorgeworfen folgende Tat begannen zu haben"

By seak (217.81.10.47) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 13:49:

Mein nächstes Problem,,,also ich fahre morgen in den Urlaub,,der will aber alles in 2 wochen schon haben,,nun habe ich einen Brief verfasst und hab ihn erklärt das ich erst in 2 wochen stellung dazu nehmen kann,, geht das klar,,??
Dank dir nochmal!
Weil ioch habe halt keine zeit zum anwalt zu gehen!!!!!!1

By Greatblackbird (145.254.146.117) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 15:04:

Das würde so klappen. Ich würde es aber so verfassen, daß nicht Du, sondern Dein Anwalt im Urlaub ist. Da Du noch weitere Angaben zur Sache machen möchtest, Dich aber erst mit dem Anwalt unterhalten möchtest und auch erst nach seinem Urlaub einen Termin bei ihm bekommst, bittest Du um eine Aufschubsfrist. Du solltest den Einspruch aber entweder per Fax oder per Einschreiben mit Rückschein schicken.

By seak (80.132.255.24) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 16:21:

Soll lieber ich so einen Brief verfassen, oder soll ich lieber einen von meinem Anwalt schreiben lassen?? Trotzalldem,,dank dir,,hast mir sehr geholfen..
Thanx

By Greatblackbird (145.254.146.117) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 17:35:

seak, überleg`doch mal: Wie soll denn Dein Anwalt den Einspruch schreiben, wenn er im Urlaub ist?

Schreib`es selbst. Ist doch kein großes Ding. Das kannst Du formlos machen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den oben näher bezeichneten Bußgeldbescheid lege ich Einspruch ein.

Weitere Angaben zur Sache werde ich nach Rücksprache mit meinem Anwalt machen. Da er sich leider gerade für 2 Wochen im Urlaub befindet, werde ich vorher keinen Termin bekommen und bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden.

Grußformel
seak

So ähnlich könnte man das schreiben. Als Bezug gibst Du das Aktenzeichen und am besten "Bußgeldbescheid vom ...." an.

Zwischenzeitlich kannst Du Dich schonmal um eine Bescheinigung von Deinem Arbeitgeber kümmern.

By Greatblackbird (145.254.146.117) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 17:46:

Was Du noch machen könntest: Verrechnungsscheck über den Betrag ausfüllen, ein kurzes Schreiben aufsetzen, daß Du das Fahrverbot sofort antreten möchtest, alles in einen Umschlag und direkt bei der zuständigen Behörde in den Briefkasten werfen. Ich denke mal, im Urlaub brauchst Du den FS nicht und danach sind es "nur" noch 2 Wochen, die kriegst Du auch noch rum. Zugegeben, ist etwas risikoreich, weil Du keinen Nachweis für den Führerschein hast, das würde aber klappen.

By seak (217.81.10.133) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 20:52:

Ja ,,ich weiss das mein anwalt keinen brief schreiben kann,,,wenn er im urlaub ist..ich mein te nur, das ich das schreiben direkt vom anwalt machen lasse, da ich ja auch im urlaub bin,,aber is egal,,,hab jetzt schon geschrieben,,anwalt im urlaub ich auch, bitte um aufschubsfrist...die andere idee könnte klappen,,aber ich brauche den lappen die nächsten 2 wochen,,bin zivi im mobilen dienst und so schnell kann ich das meiner chefin nicht klar machen

By Zivi (80.131.251.7) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 21:39:

Respekt, du musst der Überzivi sein, wenn du nicht mal zwei Wochen abkömmlich oder im Verwaltungsdienst sein kannst. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit von Zivis in diesem Lande - aber der Zivi-Leitfaden sieht keinerlei Sanktionen oder Nachteil für solcherlei Vorfälle vor.

Tschuldigung, aber wenn deine Chefin nicht einmal Ausfallzeiten (du könnetst ja auch erkranken...) einplanen kann, dann hat sie diesen Titel nicht verdient.

14 Tage ohne Lappen sind doch noch erträglich, schließlich bist Du nicht selbständig berufstätig oder anderweitig auf den Schein angewiesen - wärest Du noch ein wenig gewiefter gewesen, hättest Du die Weihnachtsfeiertage auch genutzt, dann wären es nur 10 Tage.

By seak (80.132.235.111) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 22:45:

Ob du es glaubst oder nicht, aber meine chefin hat den titel wirklich nicht verdient,,,frage: hast du Zivi gemacht?..glaub mir das ist nicht so einfach,,,meine chefin kann sowas wirklicj nicht einplanen,,ich bin froh das ich überhaupt urlaub bekommen habe,,,wen ich hingehe und ihr sage,,hab keinen lappen mehr, verstzt sie mich in die innnere,,,,da hat die kein problem mit,,,und übrigens,,ich musste über die weihnachtstage arbeiten,,24-26,,,zieh dir das mal rein,,die weiss das ich am mittwoch in den urlaub fahre,,und ich muss trozdem morgen noch arbeiten,,ist das nicht schön....so richtig zivi eben,,,14 tage ohne lappen sind für mich kein problem,,nur halt für den laden für den ich arbeite,,die habe auch sowas wie innendienst nicht,,,es gibt einen büroboy,,aber das wars auch,,so für 3 stunden....aber mein prob wäre dann,,die bus und zugverbindungen sind ehrlich mehr als schlecht..ich weiss nicht mal sehen was kommt,,,,dich dank dir trotzdem.
gruß
SEAK

By Greatblackbird (145.254.146.117) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 22:55:

@seak
Deine ","-Taste klemmt. :)

Schönen Urlaub

By Zivi (80.131.254.107) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 22:58:

Mhmm... auch wenn ich mich unbeliebt mache. Aber vermutlich würde ich einfach im Urlaub eine Knochenhautentzündung oder ähnliches erleiden und mich zwei Wochen krankschreiben lassen. Aber evtl. schaffst Du es ja noch die Chefin zu einem Schreiben zu bewegen...

Mein Zivildienst ist glücklicherweise etwas fairer und man sieht ein, dass man preisgünstiger Ersatz für festangestellte Angestellte ist.

By seak (80.132.235.111) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 23:08:

Ähnliches habe ich mir auch schon überlegt,,und ich glaube,,es tut jetzt schon ein wenig weh "grins". Also das Schreiben werd ich mir auf jeden Fall holen, ist ja auch schliesslich in ihrem Interesse,,
also ich meld mich wenn es was neues gibt,,bis dahin,,schöne restweihnachten noch und guten rutsch.
Bis die Tage
CIAO
SEAK


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