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Geblitz auf Fahrt zur Feuerwehr

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitz auf Fahrt zur Feuerwehr
By bjoern (217.228.53.156) on Montag, den 24. Dezember, 2001 - 02:08:

Hallo Leute,

hatte letztens ein Gespraech mit einem Polizisten aus meinem Ort. Es ging darum, das laut einem Schreiben des Verkehrsministers (kann auf Wunsch per eMail zugesendet werden) Feuerwehrangehoerige auf dem Weg zum Feuerwehrhaus Sonderrechte haben, jedoch keine Wegerechte.

Was ist denn, wenn ich (zum Beispiel Meldung: Verkehrsunfall, eingeklemmte Person, o. ae.) zu einem Einsatz gerufen werde, und geblitzt werde?

Kennt jemand einen aehnliche, am besten selbst erlebten, Fall?

Gruss Bjoern

By Zivi (80.131.248.146) on Montag, den 24. Dezember, 2001 - 09:30:

Nun selbst im Falle eines Zivikollegen, der eine Person mit offenem Schienbeinbruch und starken Blutungen in seinem Privatauto direkt vom Fussballplatz zum Krankenhaus gefahren hat, bekam er keine Gnade (Bayern).

Trotz Schreibens des Klinikums, dass eine lebensbedrohliche Venenverletzung und Gefahr des anaphyl. Schocks bestandn habe.

War zwar glücklicherweise nur unter einer Sekunde Rotlicht, aber dennoch ärgerlich (Probezeit).

By Grobi (217.228.101.66) on Montag, den 24. Dezember, 2001 - 12:09:

@Zivi: Da muß man sich nicht wundern, wenn die Hilfsbereitschaft nachläßt :-/ Wenn man bei einem Unfall anhält um zu helfen, bekommt man vielleicht auch noch ein Knöllchen...

Grobi

By Multa (172.177.57.69) on Montag, den 24. Dezember, 2001 - 14:09:

Zu diesem Thema gibt es auch einen Artikel auf http://www.radarfalle.de 50.Woche Thema "Recht"!

By Polizist (217.3.252.32) on Montag, den 24. Dezember, 2001 - 15:28:

die überwiegende Mehrheit vertritt die Meinung, dass Feuerwehrangehörige auf der Anfahrt zum Einsatz Sonderrechte geniesen. Dies natürlich aber auch unter besonders gebührender Rücksicht des Verkehrs. Das Problem ist nämlich die Erkennbarkeit deines Fahrzeugs. Der andere Verkehrsteilnehmer muss nicht damit rechnen, dass du die StVO nicht einhältst.
Wirst du also auf der Anfahrt geblitzt, so kann das Verfahren eingestellt werden. Ein Nachweis der Feuerwehr, das tatsächlich ein Einsatz war, wird aber schon notwendig sein. Es wird aber immer wieder eine Einzelfallentscheidung sein, solange es nicht eindeutig geregelt ist.
Man muss bei der Inanspruchnahme der Sonderrechte auch mal objektiv überprüfen, was die schnellere Ankunft bringt. Mehr als ein paar Sekunden springen da nicht bei raus. Und dann sitzt man zwar als erster im Fahrzeug, wartet aber auf die anderen, die später kommen.
Ich bin selbst in einer Feuerwehr und kann es aus eigener Erfahrung bestätigen.

Auf www.feuerwehr.de gibt es ein sehr gutes Forum, wo diese Frage auch schon diskutiert wurde.

Viele Grüße,

ein Polizist

By Bjoern (217.84.244.9) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 11:17:

@polizist: Danke fuer die Infos! Wir setzen hier in der Regel die gelben, unbeleuchtete Dachaufsetzer ein. Es kommt schon oefter vor, das Verkehrsteilnehmer dann mal rechts ranfahren und dich passieren lassen. Interessant war halt die Frage, was passiert, wenns wirklich blitzt. Schreiben der Wehr, ob das wohl langt?

Gruss Bjoern

By Polizist (217.3.255.151) on Dienstag, den 25. Dezember, 2001 - 20:34:

Schreiben der Wehr bei der Anhörung oder im Widerspruchsverfahren dürfte genügen. Kommt vielleicht besser, wenn die Gemeinde als Träger der Wehr das irgendwie noch bestätigt.
Die können ja auch bei der Leitstelle nachfragen ob das stimmt. Nachzuprüfen ob ein Einsatz war, dürfte kein Problem sein.

By Bjoern (217.228.57.236) on Samstag, den 29. Dezember, 2001 - 01:59:

@Polizist: Was ist denn im Sinne der StVo eine grobe Fahrlaessigkeit im Bezug Geschwindigkeitsueberschreitung? Bsp: 50 km/h innerorts, und 20 drueber, 40 drueber? etc...

Gruss Bjoern

By farendil (217.225.254.103) on Samstag, den 29. Dezember, 2001 - 02:39:

@bjoern:das ist ermessenssache - meist des richters.
es richtet sich sicherlich auch mit nach den örtlichen gegebenheiten.

auf jeden fall wird da meist schon relativ schnell den sonderrechten einhalt geboten...
ich will hier keine zahl sagen, an der man mich festnageln kann, da das wirklich völlig im ermessen des richters liegt, aber ich würde von allem abstand nehmen, was normalerweise ein fahrverbot nach sich zieht.

By Polizist (217.3.253.217) on Samstag, den 29. Dezember, 2001 - 17:42:

@bjoern: Frag mich nicht nach der genauen Definition, aber irgendwie geht es glaub ich so. Wenn bei dem Verstoß eine gewisse Leichtfertigkeit gegeben ist, oder so ähnlich. Da fehlt also nimmer viel zum Vorsatz. Aber wie farendil schon schrieb, wenn du deutlich schneller bist als erlaubt, kann so was vom Richter schon mal unterstellt werden.

*btw* Kann mir jemand ein paar Links im Netz nennen, am besten mit Urteilen, da ich im Januar bei unserer FFW einen Vortrag zum Thema Sonder- und Wegerechte halten soll.

Viele Grüße,

ein Polizist

By klausk (217.5.100.9) on Sonntag, den 30. Dezember, 2001 - 09:03:

Hallo Polizist,
versuchs mal mit einer Suchmaschine. Mit www.metager.de gabs einen Haufen Treffer: §§ und ihre Auslegung in den verschiedenen Bundesländern, Erfahrungen versch. Wehren und Rettungsdienste, Schilder auf Privatfahrzeugen, etc.

Grüße und guten Rutsch
Klaus


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