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Verwarnungsgeld anfechten ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Verwarnungsgeld anfechten ?
By Sascha (217.5.115.147) on Freitag, den 21. Dezember, 2001 - 13:55:

Hallo,

gestern habe ich einen Knollen bekommen. Folgende Sachlage :

Dort wo ich parkte stand folgendes Verkehrsschild: Oben absolutes Halteverbot, unten drunter "normales" Halteverbot UND da wiederum drunter "Werktags von 9-14 Uhr" ...

Zum Zeitpunkt als ich aufgeschrieben wurde, war es 17 Uhr und ich habe ausschließlich dort geparkt, weil ich das gesamte Schild so aufgefasst hatte, dass die Halteverbote nur Werktags zwischen 9-14 Uhr gelten !

Kann ich meinen Knollen (welcher noch nicht eingetroffen ist) in irgendeiner Weise verweigern ?

Vielen Dank für Eure Hilfe !

Mit freundlichen Grüßen
Sascha

By traffic (172.177.46.215) on Freitag, den 21. Dezember, 2001 - 17:38:

Nein. Das ganze heißt: Eingeschränktes Halteverbot werktags von 9 bis 14 Uhr, absolutes sonst. Kostet aber effektiv maximal 36 DM Halterhaftung.


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