Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Sascha (217.5.115.147) on Freitag, den 21. Dezember, 2001 - 13:55: |
Hallo,
gestern habe ich einen Knollen bekommen. Folgende Sachlage :
Dort wo ich parkte stand folgendes Verkehrsschild: Oben absolutes Halteverbot, unten drunter "normales" Halteverbot UND da wiederum drunter "Werktags von 9-14 Uhr" ...
Zum Zeitpunkt als ich aufgeschrieben wurde, war es 17 Uhr und ich habe ausschließlich dort geparkt, weil ich das gesamte Schild so aufgefasst hatte, dass die Halteverbote nur Werktags zwischen 9-14 Uhr gelten !
Kann ich meinen Knollen (welcher noch nicht eingetroffen ist) in irgendeiner Weise verweigern ?
Vielen Dank für Eure Hilfe !
Mit freundlichen Grüßen
Sascha
By traffic (172.177.46.215) on Freitag, den 21. Dezember, 2001 - 17:38: |
Nein. Das ganze heißt: Eingeschränktes Halteverbot werktags von 9 bis 14 Uhr, absolutes sonst. Kostet aber effektiv maximal 36 DM Halterhaftung.
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