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Anspruch auf Rückerstattung für KvA

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Anspruch auf Rückerstattung für KvA
By faraday (80.136.138.174) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 00:17:

Mir ist vor ein paar wochen jemand ins auto gefahren. eindeutiger parkunfall,er wahr schuld. habe mit dem schuldigen ausgemacht das ich einen Kostenvoranschlag machen lasse. das tat ich dann auch.den kv reichte ich ihm ein und hörte dann länger nicht vom ihn. seine vers akzeptierte den kv abernicht und wollte ein gutachten haben. gutachten habe ich bei meinen gutachter erstellen lassen und die vers bezahlte braf. allerdings wurden mir die kosten für den kv nicht wiedergegeben. es handelt sich zwar nur um 100 dm aber es geht ums prinzip. der verusacher zeigt sich nicht gerade kooperativ und hat mir das geld bis heute nich überwiesen.

ich bin der meinung das er als verusacher alle kosten übernehmen muss, habe auch schon mit ein anwalt gedroht. der würde dann ein schreiben (mahnung) aufsetzen, die kosten dürfte er dann tragen.

Stocksauer bin ich wegen dieser ganzen sache! 1. durfte ich mich um alles kümmern 2. hatte dieser Mensch nochnicht ein mal eine police abgeschlossen sondern sich nur die dopperlkarte abgeholt und 3. war der rotzfrech. eigentlich müßte man solchen leuten mal gehörig die nasen waschen ...

wie denkt ihr darüber ?

By farendil (217.0.227.55) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 01:01:

@faraday:ich kenne die unsitte von werkstätten, für einen kostenvoranschlag geld zu verlangen.

die frage ist: wie hoch war der schaden, wie hast du abgerechnet (nach gutachten, nach rep.-rechnung) und was war die genaue begründung der vers. für die ablehnung des kv und die anforderung des gutachtens.

By Greatblackbird (145.254.145.138) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 11:23:

@faraday
Ich denke auch, daß die Gebühr für den Kostenvoranschlag vom Verursacher bzw. von dessen Versicherung zu zahlen ist. Du kannst aber auf jeden Fall für die Zeit, die die Reparatur in der Werkstatt gedauert hätte, Nutzungsausfall geltend machen, der pauschal erstattet wird.

By faraday (80.136.144.3) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 16:56:

warum der kv nicht anerkannt wurde,liegt wahrscheinlich daran daß es ein wirtschaftlicher totalschaden war. abgerechnet wurde also nach gutachten.

das mit dem nutzungsausfall finde ich ja interessant. der stand nicht mit auf dem scheck! auch die kosten für den kv waren nicht dabei.
eigtnlich müßte ich mich ja mal bei der vers melden und meine ansprüche geltend machen. bei dem schaden hätte es garantiert 3 tage nutzungsausfall gegeben, da der schaden aber nie repariert wurde, weiß ich nicht was ich machen soll.

auf welche kostenrückerstattung habe ich genau anspruch ? Nutzungsausfall usw.

thx, fara

ps: trotzdem würd ich dem verursacher gerne mal einen brief zukommen lassen,scheiß pack ;-)

By Greatblackbird (145.254.149.125) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 18:37:

Der Nutzungsausfall richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Dafür gibt es Tabellen. Natürlich sagt Dir die Versicherung nicht, daß Dir Nutzungsausfall zusteht. Ich kann Dir allerdings nicht sagen, ob der Dir bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zusteht, aber probieren kannst Du es ja mal. Zumindest muß die Versicherung die Ablehnung dann begründen. Theoretisch kannst Du noch eine Kostenaufstellung für den gesamten Aufwand, den Du hattest, an die Versicherung zur Erstattung schreiben, darin kannst Du den Kostenvoranschlag aufführen. Die Versicherung muß Dich schließlich so stellen, als wäre der Unfall gar nicht eingetreten. Mit einem Anwalt würde ich der Versicherung und dem Verursacher erstmal drohen und darauf hinweisen, daß diese Kosten von der Versicherung auch zu tragen sind.

By kalkman (213.6.245.146) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 20:44:

Auch wenn das Fahrzeug nach dem Unfall noch fahrbereit war, ist es ratsam sich einen neuen Wagen anzuschaffen. Nur dann werden dir der Nutzungsausfall (bis 14 Tage)erstattet, ebenso die Zulassungskosten.

By farendil (217.80.147.8) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 21:58:

@kalkman: ob es fahrbereit war, ist irrelvant, es kommt darauf an, ob es nutzungsfähig war!

@faraday: klaro - dann hilft dir der KV nicht.

du wirst wenig chancen haben an das geld zu kommen, denn mittels dieses kv kannst du den schaden gar nicht regulieren....
wenn dann nur zivilrechtlich vom unfallgegner. - ich mache dir aber wenig hoffnungen.

du solltest eher mit der werkstatt reden, warum die dich nicht darauf hinweisen, daß die rep. eventuell gar nicht wirschaftlich ist!

wieviel nutzungsausfall pro tag dir zusteht, steht im gutachten.
ebenfalls wie viele tage für die wiederbeschaffung angesetzt werden.

diese tage bekommst du nutzungsausfall - in der regel sind es 14 tage (bei seltenen autos mehr, bei alten kisten, die es an jeder ecke gibt, weniger)


alle kosten, die damit zusammenhängen können ebenfalls eingefordert werden. das sind vor allem zulassung (achtung, keine zulassung bevor die wiederbeschffungsdauer lt. gutachten abgelaufen ist, sonst gibt es weniger nutzungsausfall!), nummernschilder, telefonkosten etc.
du kannst die lalgemeinen unkosten wie telefon etc. aber auch als pauschale von 50,- einfordern (manche vers. wollen nur 40,- geben)

By faraday (217.81.237.34) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 23:19:

@farendil und co

vielen danl für eure tipps ! ich werde mich direkt am mo oder di hinsetzen und das alles mal durchrechnen, schließlich dan mal meine ansprüche lautstark anfechten.

gute nacht....

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 10:30:

Wenn du einen Anwalt nimmst, muss die gegnerische Versicherung den in jedem Fall zahlen!!
Dadurch dass die Versicherungen die Geschädigten von sich aus nicht seriös beraten und behandeln, sondern an Kleinigkeiten "sparen", erreichen sie, das Gutwillige, wie du, die kostenbewusst handeln, beim nächsten Mal auch einen Anwalt nehmen.
Auf den Anwaltskosten bleibt die Versicherung auch dann noch sitzen, wenn der Schädiger nach der Regulierung die Kosten (minus Anwaltshonorar) der Versicherung rückerstattet, um seinen SFR zu retten!

By faraday (217.81.239.110) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 14:36:

habe gerade mit einem mitarbeiter der schadensregulierung gesproche. die rücvkerstattung sei eigentlich kein problem,da wir erst den kv gemacht haben und dann erst die vers ein gutachten haben wollte.

was den nutzungsausfall betrifft, nagelte der mich an die wand. laut gutachten sei der wagen in einem fahrfäehigen,verkehrsicheren zustand gewesen und mir wären keine kosten entstanden. als ich ihm dann aber sagte der wagen war 9 tage in der werkstatt und ich konnte den nicht nutzen, wurd er patzig.auch das mir dadurch zusätzlichekosten enstanden sind, wollte er nicht hören. auf dem gutachten stehen 12 tage zur wiederbeschaffung.

bin mit ihm verblieben das ich erstmal meinen anwalt befrage, habe ja von sowas keine ahnung ;-)

wie mache ich denn jetzt mein recht geltend ?

By farendil (217.0.227.66) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 14:43:

@faraday: kommt darauf an, was im gutachten stand...
das muß irgendwo in der nähe der schadensbeschreibung stehen.
da steht, ob das fahrzeug noch fahrfähig bzw. ob es noch nutzungsfähig war.

was ist denn kaputt gewesen?

By faraday (217.81.227.247) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 18:17:

es war ein seitenschade, Fahrertür eingedrückt (habe angegeben das diese nicht mehr funzte), Fahrerspiegel kaputt. und da ich ja keine ahnung von solchen "sachen" habe, mußte ich die sachen reparieren lassen *fg

Im Gutachten unter "Fahrzeugzustand" steht : "Zum Untersuchungszeitpunkt befand sich das Fahrzeug, sowei erkennbar, in fahrfähigem, verkehrssicherem Zustand"

da der wagen ja 8 Tage in der werkstatt "stand", kann ich da Nutzungsausfall beantragen ?

By farendil (217.0.227.66) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 18:24:

@faraday: was war denn das für ein gutachter???
doch nicht etwa einer von der gegnerischen versicherung??

fahren ohne linken spiegel ist verboten - das gibt punkte!!!
allerdings könnte die versicherung in diesem fall verlangen, daß du deiner schadensminderungspflicht nachkommst. also spiegel reparieren (notreperatur im versicherungsdeutsch) und bis zur anschaffung des neuen autos damit weiterfahren.

allerdings sind die kosten für diese rep. von der
versicherung zusätzlich zu tragen.
ist das ersatzteil nicht am lager, kommt für diese zeit noch nutzungsausfall hinzu.


so, wenn aber die fahrertür nichtmehr funktionierte, war das kfz nicht mehr nutzungsfähig!
damit ist die notrep. hinfällig. - die vers. kann nicht verlangen, daß du 14. tage lang quer durchs auto krabbelst, um ein und auszusteigen - vom risiko, nach einem unfall nicht mehr aus dem auto zu kommen, mal ganz zu schweigen.

leider wird sich die vers. auf das gutachten berufen...
-also: was zum teufel war das für ein gutachter????

By faraday (217.225.209.199) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 19:23:

shit, es war ein freier gutachter der bei uns eigentlich einen guten ruf hat. hät ich das doch besser mal vorher gewußt. naja, aus seinen fehlern lernt man ja bekanntlich.also vergeß ich das mit dem nutzungsausfall. dasd mit der schadensminderungspflicht hat der vers.-futzi auchgesagt, aber da ich ja keinerlei ahnung von solchen dingen habe, hab ich das machen laßen *g. wenn ich im nachhinein vielleicht eine rechnung dehnen vorlege, über reparatur des schadens, hät ich da erfolgt ?
(es geht zwar nur um einen kleinen betrage, aber auch ums prinzip)

By farendil (217.225.250.6) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 10:20:

@faraday: besteht eine rechtsschutzversicherung?

By faraday (217.225.213.85) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 15:17:

@farendil

jep, adac rv

By farendil (217.225.250.6) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 15:33:

@faraday: mh, also dann würde ich hier unbedingt die rechtsschutz in anspruch nehmen.

such dir einen guten anwalt (frag rum, geh zu mehreren hin etc.) der einen engagierten eindruck macht.

der soll mindestens die positionen für die notwendige notreperatur sowie den nutzungsausfall vom unfalltag bis gutachtenerstellung +einabu und bestellung der benötigten ersatzteile heruaholen.

viel besser wäre es aber, wenn er die gersamte dauer rausholt, da dein fahrzeug nicht nutzungsfähig war.
im übrigen solltet ihr abklären, in wie weit ihr
das gutachten noch um fehlende positionen ergänzen könntet/ den gutachter auf schadensersatz verklagen könnt.

weiterhin würde ich mir mal den gutachter vorknöpfen, und fragen, was er sich dabei gedacht hat!
kündige ihm an, daß sein gutachten nicht bezahlt wird, da es in bedeutenden punkten falsch und somit zur schdensregulierung untauglich ist.

By faraday (80.135.76.43) on Mittwoch, den 19. Dezember, 2001 - 16:37:

@ farendil

habe heute dir 51 eur aufs konto gekriegt. das mit dem nutzungsausfall und dem anwalt ist ein guter tipp. werden wohl dann man einen aufsuchen. mal schauen was sich da noch zu holen bereit steht- aber der schaden wurde doch nie rapariert.das gutachten werde ich dann wohl wirklich noch mal anfechten. habe aber den fehler gemacht daß ich mit dem wagen zum gutachter gefahren bin. den spiegel habe ich vorher wieder demontiert/bzw. in den unfallzustand zurückversetzt.

By farendil (217.225.245.100) on Mittwoch, den 19. Dezember, 2001 - 21:43:

@faraday:
1: die 51 eur wofür?

2: aber der schaden wurde doch nie rapariert. na und? angenommen, das fahrzeug war mit der notrep. wieder nutzungsfähigzu bekommen, so wäre der schaden geringer ausgefallen, als die 14 tage nutzungsausfall zu bezahlen.
dies zu tun wäre (immer vorausgesetzt, das das fahrzeug damit wieder nutzungsfähig zu machen wäre, was ich aber bei deiner schilderung der fahrertür bestreite) deine ausgabe im rahmen der schadensminderungspflicht gewesen.
der dir entstandenen schaden ist nun, da du das auto nicht nutzen konntest, größer.
bezahlt wird aber nur die summe, die dir zusteht, wenn du deinen pflichten (schadensminderungspflicht) nachkommst.

3:
das gutachten werde ich dann wohl wirklich noch mal anfechten.
nun mal langsam! rede zuerst mit dem gutachter, dann mit dem anwalt. wenn der gutachter erst mal den fehler einsieht, und versucht, die versicherung davon zu überzeugen, so ist das immer noch der beste weg, selbst wenn die vers. ein paar mark abzieht.
das gutachten anzufechten, wird schwer werden.
deine versicherung wird immer versuchen, sich auf dieses erste gutachten zu berufen...

habe aber den fehler gemacht daß ich mit dem wagen zum gutachter gefahren bin.
na und?
das du trotz der tür gefahren bist, war deine gutmütigkeit (zu der du nicht verpflichtet warst und auf dein risiko)
der gutachter hätte dich aber darauf hinweisen müssen, daß du mit dem defekten spiegel überhaupt nicht mehr fahren darfst!

ganz streng genommen, hätte das fahrzeug zur werkstatt geschleppt werden müssen!
der spiegel ist unbedingt vorgeschrieben, eine fahrt ohne diesen stellt einen verlust der Betriebserlaubnis dar!!!
(wir haben - wie du sicher weißt - im forum sogar polizisten, die wegen blauen STANDlichtbirenen eine anzeige wegen verlust der BE schreiben)

By faraday (217.225.216.37) on Freitag, den 21. Dezember, 2001 - 16:48:

@ farendil

die 51 eur waren für den kv. übrigens voll der wucher.
nächste woche hau ich den gutachter mal an. ich wünsche ein frohes fest,

fara

By Matrix (217.81.161.92) on Donnerstag, den 3. Januar, 2002 - 15:39:

Es gibt ein Urteil, dass Werkstätten für KVs keine Gebühr verlangen dürfen...........hab es momentan nicht parat.......kann ggf. nachgereicht werden.

By Greatblackbird (213.6.74.41) on Donnerstag, den 3. Januar, 2002 - 19:00:

@Matrix

Bitte unbedingt nachreichen. Wäre Wichtig.....

By farendil (217.85.233.197) on Freitag, den 4. Januar, 2002 - 00:04:

@matrix: die werkstatt ist aber ach nicht verpflichtet, dir einen detaillierten KV zu machen.

By Matrix (80.128.185.66) on Freitag, den 4. Januar, 2002 - 15:53:

Ein Kostenvoranschlag ist nach Ansicht des Amtsgericht Frankfurt (Az.: 29 C 1168/97-69)grundsätzlich kostenlos zu erstellen. Ein Kostenvoranschlag sei keine eigenständige Leistung, sondern diene nur zur Vorbereitung einer solchen, entschied das AG. Grundsätzlich seien solche Vorbereitungen nicht vergütungspflichtig.

Mir liegt leider nur dieser kurze Auszug aus meiner Urteilssammlung vor.

Matrix

By faraday (138.222.250.65) on Mittwoch, den 9. Januar, 2002 - 11:12:

thx@all


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