Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Anti-Blitz Folie

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Warn- & Störtechnik: Anti-Blitz Folie
By Polizist (217.4.1.41) on Samstag, den 15. Dezember, 2001 - 19:27:

Hallo alle zusammen,

folgendes habe ich heute gefunden. Fand es ganz interessant, da es hier ja schon ein paar mal besprochen wurde. Das übertrifft sogar meine Erwartungen:

Verurteilung wegen Urkundenfälschung

Wer versucht, sein Autokennzeichen mit einer so genannten Anti-Blitz-Folie
für den Fall des Falles unkenntlich zu machen, handelt sich leicht Ärger
ein. Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer in eine Radarkontrolle geraten;
die Polizisten konnten sein Nummernschild aber trotz der Folie entziffern.
Das hatte zum einen einen Strafbefehl in Höhe von fast 6000 Mark wegen
Kennzeichen-Missbrauchs und Urkundenfälschung zur Folge, zum anderen
unterlag der Mann auch in einem Schadenersatz-Prozess, den er gegen den
Verkäufer der Folie angestrengt hatte. Da es sich um ein sittenwidriges
Geschäft gehandelt habe, so die Richter, könne er keinen Ersatz verlangen.
rco

(Aktenzeichen: 7 C 194/96 Amtsgericht Cham und 2 Ss 267/96-73/96 III
Oberlandesgericht Düsseldorf)

Viele Grüße,

ein Polizist

By farendil (217.0.227.55) on Samstag, den 15. Dezember, 2001 - 21:40:

@polizist: sehe ich das richtig, die verurteilung wegen urkundenfälschung war vor dem AG, die abweisung des schadensersatzes vor dem OLG???

mir wäre es nämlich das allerneueste, daß diese anti-blitz folie urkundenfälschung ist...
und wenn ein kleiner dummer amtsrichter meint, so entscheiden zu müssen, dann muß man eben weiterziehen...

By Multa (172.179.2.246) on Samstag, den 15. Dezember, 2001 - 23:27:

"...ein kleiner dummer amtsrichter..."
Tolle Anschauung unseres Rechtsstaates!

By farendil (217.0.227.55) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 01:03:

@multa: mir kommt dein benutzername irgendwie bekannt vor - hast du schon mal hier unter diesem namen gepostet?
(ich hatte dich das neulich übrigens schn zwei mal gefragt, was du aber übersehen haben mußt...)

By Polizist (217.3.253.171) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 10:22:

@farendil: Kann ich dir leider nicht sagen, wer was entschieden hat. Ist aber durchaus so möglich wie du es schilderst. Kann man das nicht irgendwie an den Aktenzeichen erkennen, ob es eine Straf- oder Zivilsache ist?
Wenn er aber wegen der Zivilsache bis zum OLG geht, hat er doch bestimmt einen Anwalt gehabt. Wenn der dann bei der Verurteilung wegen Urkundenfälschung nicht sofort aktiv wird, ist es wohl ein ziemlich schlechter...
Dann war nicht der Amtsrichter klein und dumm, sondern der Verurteilte, bzw. sein Anwalt.

Mir gehts auch so, die Urkundenfälschung hat mich überrascht. Nicht überrascht hat mich, dass er wegen Sittenwidrigkeit die Kohle nicht zurück bekam.

Viele Grüße,

ein Polizist

By farendil (217.80.147.8) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 10:37:

@polizist: also die aktenzeichen sehen an verschiedenen gerichten auch unterschiedlich aus.
somit weiß ich nicht, ob man es erkennen kann - wenn ja, dann ist es bei jedem gericht anders.

Wenn er aber wegen der Zivilsache bis zum OLG geht, hat er doch bestimmt einen Anwalt gehabt. Wenn der dann bei der Verurteilung wegen Urkundenfälschung nicht sofort aktiv wird, ist es wohl ein ziemlich schlechter...
habe ich mir auch gedacht - einzige plausible erklärung wäre dann, daß der anwalt sagt: na und - wenn sie verurteilt werden, holen wir uns eben das geld vom verkäufer zurück...

auf jeden fall machen 2 aktenzeichen sonst aber überhaupt keinen sinn!

Mir gehts auch so, die Urkundenfälschung hat mich überrascht. Nicht überrascht hat mich, dass er wegen Sittenwidrigkeit die Kohle nicht zurück bekam.
ganz genau!

By DAXtuning (213.6.214.115) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 20:06:

Einen Aspekt finde ich bei der Sache komisch- man kann doch eingentlich nur denjenigen versuchen zu verurteilen, wenn man ihn als Täter ertmal ermittelt hat. Hat jetzt Nachbar A mit Nachbar B Ärger, könnte doch Nachbar A eine durchsichtige Folie über das Nummernschild von Nachbar B kleben, wenn er mitbekommt, das Nachbar B abends in den Urlaub aufbrechen möchte. Wird nun das Auto durch Zufall später am Tage aufgebracht, wird dann ein Unschuldiger ggf. verurteilt, obwohl das Fahrzeug von aussen öffentlich zugänglich ist, eine durchsichtige Folie am vorderen, nicht beleuchteten Kennzeichen bei Dämmerung auch bei ordungsmässiger Kontrolle des Fahrers nicht zu entdecken währe?
Wenn der Fahrer und der Halter auch noch eine andere Person ist?
Ich weiss nicht- schwer aufrecht zu halten, oder wird dann nur aus Prinzip jemand zur Verantwortung gezogen?
Muss man bestimmt aufpassen, da Verwaltungsrecht, oder?
Ich werde auf alle Fälle sehen, dass ich mir mit meinen Nachbarn auch weiterhin keinen Ärger mache ;-)
Mit sportlichen Grüssen,
Barry Fischer
http://www.radarwarner-service.de

By farendil (217.80.147.8) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 21:27:

@barry: also erstens ist es kein verwaltungsrecht, aber das nur nebenbei...

ich denke ebenso, daß dem halter ein vorsatz nachgewiesen werden muß. dies wäre z.b der fall (vom den leuten, die sich verplappern mal abgesehen), wenn das auto geblitzt wird, das kennzeichen schlecht erkennbar ist und daruafhin der sachbearbeiter die kollegen in grün alarmiert. diese finden nun wochen nach der messung die folie immer noch vorm nummernschild.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page