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Auffahrunfall SCHULD oder nicht?!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Auffahrunfall SCHULD oder nicht?!
By gruszla (62.225.253.7) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 17:06:

ich habe einen Auffahrunfall gehabt.
Bin auf einen anderen PKW aufgefahren, an einer Ampel.
Ich konnte durch Sonnenschein zu spät die Rücklichter des Vormannes und die der Ampel erkennen.

Vollkasko bei mir.
Nun Bericht der Polizei.

Meine Frage : soll man im Bericht ankreuzen das man SCHULD HATTE oder
nicht??

Hörte mal das man NIE eine Schuld zugeben sollte. Obwohl wer drauf fährt
sei immer schuld.
Nur durch die Blendung des Sonnenlichts? So eine Sache, der Vormann kann
ja auch abrubt gebremmst haben, sodass ich keine richtige Zeit mehr
hatte.

Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen.

Mfg

By Rennfahrer (217.85.220.134) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 20:37:

Das mit Nie Schuld zugeben ist doch nur dann, wenn der Gegner jemandem etwas unterjubeln will, das eine Teilschuld spaeter ausschliesst, oder ??

@ gruszla

Dein Vordermann konnte aber die Rueckleuchten, bzw. die Ampel sehen, oder ??!

By Greatblackbird (213.7.143.152) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 20:55:

@gruszla

Die Frage zur Schuld solltest Du unbeantwortet lassen. Wenn Du die Schuld zugibst, könnte es Probleme mit Deiner Haftpflichtversicherung geben. Du solltest die Schuldfrage von der Polizei entscheiden lassen.

By farendil (217.80.147.96) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 21:35:

@gruszla: wie lautet denn der vorwurf? unachtsamkeit oder überhöhte geschwindigkeit oder ????

keine probleme mit der versicherung gibt die formulierung:
"ich war einen moment lang unkonzentriert und fuhr auf."

By Alberto (62.224.97.114) on Samstag, den 15. Dezember, 2001 - 10:18:

Das mit dem Auffahrunfall ist immer die "Gretchenfrage".

Wenn mir einer auffährt, biete ich ihm an, ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben, dann hole ich keine Polizei (Bußgeld gespart). Tut er das nicht, mit dem Hinweis auf die Versicherung, dann muß ich eben die Polizei holen.

Ich selbst würde das auch unterschreiben, wenn ich eindeutig schuld bin.

Die Versicherung kann mir daraus "keinen Strick" drehen, wenn ich in einer eindeutigen Lage die Schuld zugebe. Denn vor Gericht würde ich ja das Gleiche aussagen und dann gilt es ja auch.

By farendil (217.0.227.55) on Samstag, den 15. Dezember, 2001 - 10:37:

@alberto: also ein schuldanerkenntnis darf der andere nicht unterschreiben. dann bekommt er furchtbar ärger mit seiner versicherung.
aber er darf eben hinschreiben, daß er die verkehrsregeln mißachtet hat und deswegen aufgefahren ist.
oderer eben einen satz wie im vorherigen posting.

ist zwar im prinzip das gleiche, aber juristisch was völlig anderes...


im übrigen: ich bin auch kein schwein und bestehe nicht auf die grünen männchen, wenn die sache klar ist und der gegner keine zicken macht (wozu muß ich ihm noch min. 75,- reindrücken, die bekomme ich ja nicht) aber mir ist ein fall bekannt, wo der unfallgegner ein schuldanerkenntnis hatte und trortzdem kein (oder nur sehr wenig?) geld bekommen hat....

By thomas (80.129.240.169) on Samstag, den 15. Dezember, 2001 - 13:42:

Ein Schuldanerkenntnis ist eine Leistungszusage, die Du für die Haftpflichtversicherung treffen würdest, und in den Versicherungsbedingungen jeder Haftpflichtversicherung ist so etwas ohne vorherige Absprache verboten - Du kannst keine Leistungszusagen im Namen der Versicherung machen! Daher sollte man NIEMALS ein Schuldanerkenntnis unterschreiben.
Auch, wenn Bußgeld drohen würde: Mir ist ein Fall bekannt, in dem jemand ein Schuldanerkenntnis unterschrieben hat: OK, er hat kein Bußgeld bekommen, die Haftpflichtversicherung hat den Schaden zwar auch bezahlt, ABER:
- 5000 DM Vertragsstrafe
- fristlose Kündigung
- Verlist der SF-Klasse bei Haftpflicht und Kasko
- Kasko hat gar nicht gezahlt (bei ihm)

Außerdem würde ich mich auf die Polizei mehr verlassen als auf mein subjektives Empfinden, zumindest, was die Unfallschuld angeht. Oder woher weißt Du, daß der andere nicht viel zu schnell gefahren ist...? (nur z.B.)


thomas

By Alberto (62.224.97.245) on Samstag, den 15. Dezember, 2001 - 14:56:

Leute, das stimmt nicht!!

Ein Schuldanerkenntnis ist keine Leistungszusage!!!

Es ist die definitive Aussage, daß man sich selbst - per Geständnis - die Schuld für einen verursachten Unfall zuspricht - unter Kenntniss der verkehrsregeln.

Und - die Versicherung muß keineswegs zahlen, wenn sich z.B. herausstellt, daß der andere besoffen war - und sowieso keinen Führerschein besaß.

Das ändert zwar nichts daran, daß ich ihm hinten aufgefahren bin, die Versicherung kann jedoch ein Mitverschulden, wie auch immer, einfordern.

Ich unterschreibe ja nicht, daß ich alles - uneingeschränkt - bezahle!!

Ich weiß, daß die Versicherungen das nicht gerne haben, weil sie ja zu gerne irgendwie eine Mitschuld (es gehen 2 Rabatte verloren) heraustricksen möchte.

Aber durch ein eindeutiges Schuldanerkenntnis erleichtere ich dem geschädigten seine Schadensforderungen - und das bin ich ihm ja wohl schuldig.

Und die versicherung? Die kann mich mal!

Wenn ich schuld bin, dann muß sie eben zahlen!

By gruszla (168.143.112.107) on Sonntag, den 30. Dezember, 2001 - 20:48:

Danke für die Tips.
Leider habe ich den Bericht zur Polizei schon abgeschickt. Ich habe die Tat zugegeben, nach langen überlegen. Aber das Wort Tat in " " gesetzt.
Die Anklage war:
Verursachung eines Auffahrunfalles,Fahrlässige Körperverletzung.
Mein Schaden an PKW war 12.000DM.
Lt.Aussage der Versicherung. Es wird alles übernommen. Mehr habe ich noch nicht bekommen.

By Matrix (217.81.161.92) on Donnerstag, den 3. Januar, 2002 - 15:36:

Schuldanerkenntnis ist für die Versicherer nicht bindend. Und eine Obliegenheitsverletzung in dieser Richtung hat es bisher m.E. auch noch nicht gegeben.

In der Regel immer nur den Schaden kurz und knapp (plötzlich und unvorhersehbar etc.) schildern wie er passiert ist, mehr nicht.........da kann man dann immer noch was drehen, damit ein Bußgeld eingestellt wird, bzw. man vielleicht doch noch ein paar Mark von der gegnerischen Haftpflicht erhält.

By Zivi (80.131.238.98) on Donnerstag, den 3. Januar, 2002 - 15:55:

Außerdem ist ein am Unfallort und in unmittelbarer Verlängerung dieses Ereignisses unterzeichnetes Anerkenntnis widerrufbar und in keinster Weise bindend (vermindertes Urteilsvermögen). Hier wird nur die Einschätzung der Sach- und Rechtslage zum Unfallzeitpunkt festgehalten. Es kann aber - bei unklarer Sachlage - die Beweissituation des Unfallgegners verbessern

Denn eine Schuldanerkenntnis ist lediglich ein Vertrag, durch den das Bestehen einer Schuld anerkannt wird - was allerdings auch die Existenz einer solchen voraussetzt .

Alberto liegt schon moralisch richtig, wenn er für das deklaratorische Schuldanerkenntnis spricht um den Parteien die Beweiserleichterung zu ermöglichen. Aber generell sollte man nur Angaben zur Person und erst später eine Aussage machen.

Kehrseite dieser Rechtsansicht ist aber auch, dass der Empfänger einer solchen Erklärung sich auf das Schuldanerkenntnis nicht uneingeschränkt verlassen kann.

By gruszla (217.81.38.92) on Montag, den 18. Februar, 2002 - 19:46:

Also nun ist alles geklärt.

Ich war schuld habe sie auch zugegeben. Bussgeld =35€ KEINE Punkte!

Na dann nochmal Glück gehabt :-)

By farendil (217.235.45.108) on Montag, den 18. Februar, 2002 - 20:34:

@gruszla: und damit ist die fahrlässige KV, die man dir vorgeworfen hatte, auch vom tisch??

dann nehme ich an, hatte der fahrer des wagens auf den du aufgefahren bist, nur leichte halsschmerzen und hat keinen strafantrag gestellt...


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