Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By faraday (217.81.232.72) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 13:19: |
Mahlzeit Leutz,
es handelt sich um ein Bußgeldverfahren:
Die entsprechende Akte wird wg. einspruch vom o-amt/bzw. Rechtsamt zur Staatsanwaltschaft geschickt. Der Einspruch ist am 15.11 fristgerecht im o-amt eingegangen. und deren Bußgeldbescheid vom xx.xx.xx wurde am 9.11 zugestellt.
mein frage: ist das der verjährungsunterbrechend ?
wenn ja, wann ist die sache verjährt ?
By farendil (217.80.147.96) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 21:39: |
mensch faraday, hab ich doch erst gestern gepostet!
also 1. unterbrechung am 09.11 - verjährung nunmehr 6 monate, da bg-bescheid.
2. unterbrechung hat stattgefunden oder wird stattfinden durch die vorlage der akten beim richter.l
By faraday (80.136.148.25) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 21:42: |
@ farendil
vielen dank für deine antwort. ich bin leider noch nicht so fit im juradeutsch und kenne den richtigen pfad im paragraphendschungel nicht ;-)
trotzdem danke.
Ps: dann waren meine schätzungen im anderen thread ja richtig . *freu
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