Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Versicherungsfall (bitte um Mithilfe)

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Versicherungsfall (bitte um Mithilfe)
By Michel (168.143.112.8) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 10:56:

Hallo,

ich habe in den ersten Schneetagen meinen 2 Jahre alten Mercedes nach einem geplatzten REifen mit 180Km/h "in die Leitplanke" gesetzt. Totalschaden.

Soweit so gut, nun möchte die Versicherung der Leasingfirma wissen, welcher Reifen denn nun geplatzt sei.

Ich habe mir absolut nichts vorzuwerfen, daher verstehe ich diese Anfrage der Versicherung jetzt absolut nicht.

Kann es sein, dass die mir jetzt einen Strick aus dem geplatzten Reifen drehen wollen ?
Hat jmd. ähnliche Erfahrungen mit Versicherungen ?

Danke 4 jedes Posting

By KJK (194.138.37.41) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 13:06:

Sicher hat ein Platzer bei einem Vorderreifen gravierendere Auswirkungen als hinten. Wenn's vorne war, würde ich mir erstmal nix böses dabei denken. Ob sie hinten behaupten würden, Du hättest es noch verhindern können??? - keine Ahnung!
Hast Du eigentlich die 180km/h schon zu Protokoll gegeben?

By faraday (80.135.82.64) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 13:12:

richtig, wenn du die 180 km/h mitangibst, könnte es passieren daß die versicherung dir eine teilschuld aufs auge drückt. die behaupten dann das dir das bei 130 nicht passiert wäre und du wegen dem schlechten wetter fahrlässig gehandelt hastf

By Michel (168.143.112.8) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 13:21:

Mir ist der Reifen vorne LINKS geplatzt.
Im Protokoll der Polizei steht eine Geschwindigkeit von 135 Km/h drin. Sprich, dabei habe ich schon aufgepasst !

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 14:24:

Hinterradantrieb und Reifen vorn links geplatzt?
Auf ner normalen Autobahn hältst du den Karren nicht mehr.Da schlägt es dir sofort das Lenkrad aus den Fingern. Anders ist das bei geringerem gleichmässigen Luftverlust, da kann man oft noch gegenlenken.

By farendil (217.80.144.136) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 14:28:

@michel: eigentlich sehe ich den fallstrick auch nicht.

die geschwindigkeitsklasse des reifens sollte kein problem sein, da selbt Q (=160kmh) Reifen in größeren pkw-größen kaum noch erhältlich sind.

ebenso denke ich daß bei einem 2 jahre alten auto auch keine alten/gebrauchten/überlagerten reifen montiert waren.

By Michel (168.143.112.8) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 15:13:

@alfa und farendil

Vielen DAnk ... na gut, dann werde ich denen mal die Auskunft zukommen lassen

By Fulda (62.155.165.7) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 16:25:

Sind möglicherweise geschw. beschränkte Winterreifen montiert gewesen ? Das könnte die interessieren, also Vorsicht! Allerdings haben die mit deiner dokumentierten Geschwindigkeit auch Pech :-)

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 16:28:

@michel
ich denke mir, die suchen irgendwo grobe Fahrlässigkeit, um aus der Leistungspflicht raus zu kommen. Die sehe ich aber nicht -bin aber kein Versicherrungsfuzzy, habe einen ehrlichen Beruf ;-)

By HarryB (203.198.106.175) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 01:41:

Die wollen nichts anderes, als sich ein Bild ueber den Schadenhergang machen und werden dann regulieren. Kleiner Tipp, schreib einfach: Reifen links vorn (oder wo auch immer) geplatzt, Gewalt uebers Fahrzeug verloren, in Leitplanke gelandet.
Kein einziges Wort mehr!

By Michel (168.143.112.8) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 15:03:

Eines habe ich vergessen zu erwähnen - folgendes ist bzw. könnte noch interessant sein.

Und zwar war auf der rechten Vorderachse bereits ein Ersatzreifen drauf, weil einen Monat zuvor schon der andere Reifen "den Geist verloren hat".

Könnte mir dabei was anzuhängen sein ? Eigentlich ja nicht, weil der linke Reifen doch noch im orig. Zustand war ?!?!

By bjo (62.54.104.141) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 15:22:

Das war doch sowieso unangepasste Geschwindigkeit, weil du das Fahrzeug nach dem Platzen des Reifens nicht mehr unter Kontrolle hattest *zyn*

By HarryB (203.198.106.94) on Samstag, den 15. Dezember, 2001 - 03:29:

Kann ich mir nicht vorstellen, dass Dir daraus ein Strick gedreht wird - solange es kein Schmalspurersatzreifen war, den man nur mit einer max. Geschwindigkeit bewegen darf. Ausserdem musst Du ja darueber kein Wort verlieren, beschraenke Dich auf die Angaben, die ich Dir im vorigen Post als Tipp gab!

By Alberto (62.224.97.114) on Samstag, den 15. Dezember, 2001 - 10:11:

Richtig - schweigen ist "gold"

Ein "geplatzter" Reifen ist "höhere Gewalt" - führt generell zu keiner Mitschuld - es sei denn, dieser reifen wäre unzulässig auf diesem Auto (z.B. zu schwach - oder bis zur Karkasse abgefahren)

Nicht angepasste geschwindigkeit - sehr ich hier nicht, denn kein mensch kann so langsam fahren, daß er immer mit einem Reifenplatzer rechnet.

By Alberto (62.224.97.114) on Samstag, den 15. Dezember, 2001 - 10:14:

Nchtrag:
Ich kann mir vorstellen, daß die Versicherung wissen will, welcher Reifen nun geplatzt ist, weil man den danach erfolgten Unfallverlauf rekonstruieren will.

Der Reifen könnte nämlich auch beim Aufprall erst geplatzt sein, dann wäre es ein Dreher - ohne Fremdeinwirkung - dann könnte man sagen: Nicht angepaßte Geschwindigkeit - dann wären sie wg. grober Fahrlässigkeit möglicherweise von der Leistung frei.

Der reifen könnte also untersucht werden, ob er von selbst geplatzt ist, oder eben durch einen Aufprall. Das dürfte der Grund sein.

Darum.... nie was sagen, was die weiterbringt.

By Goose (62.180.185.114) on Samstag, den 15. Dezember, 2001 - 10:31:

@alberto: Hier handelt es sich jedoch um einen zivilrechtlichen Streit. Bei diesem stehen dir nicht die gleichen Rechte wie im OWi- /Strafverfahren zu (Aussageverweigerung etc.)
Nach den AGB der Versicherungen dürfte sogar eine Mitwirkungspflicht bestehen, welche die Versichung bei falschen Angaben von der Leistungspflicht entbindet (und da sind die in der Regel sehr schnell dabei)

Gruß
Goose

By farendil (217.0.227.55) on Samstag, den 15. Dezember, 2001 - 10:39:

@goose: richtig! die versicherung ist zwar dein gegner, juristisch aber dein partner, den du unterstützen mußt.

ansonsten gilt aber auch hier die regel: unvollständig dürfen die angaben sein (wenn die mehr wissen wollen, werden sie nachfragen) und die unwahrheit darf nicht WISSENTLICH gesagt werden.

By Alberto (62.224.97.245) on Samstag, den 15. Dezember, 2001 - 14:59:

Genau so ist es.... je weniger ich angebe, um so weniger können sie mir einen Strick daraus drehen.

Was ich aber angebe, muß der Wahrheit entsprechen - und - bitte alles in Kopie aufheben. Die haben nämlich den guten Trick drauf, irgendwann nochmals Angaben zu fordern - und dann wird verglichen.... wehe, da ist ein Widerspruch (weil es z.B. schon so lange her ist)

Also.. aufpassen!!!

By farendil (217.0.227.55) on Samstag, den 15. Dezember, 2001 - 21:30:

alberto: genau! kopien können gold wert sein!

By faraday (217.83.112.132) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 00:00:

aber man sollte immer bei der wahrheit bleiben,wie schon erwähnt. zum glück kann man das aber weit dehne ...


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page