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Fahrzeughalter für längere Zeit im Ausland....

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Fahrzeughalter für längere Zeit im Ausland....
By Randy (212.20.159.171) on Donnerstag, den 19. Oktober, 2000 - 21:42:

Hallo !

Auch ich bin in Mannheim (Gorxheimerstr., eine 2-spurige Strasse, die auf die B38 führt, kurz vor der Auffahrt auf die Bundesstrasse) geblitzt worden (72 statt 50), allerdings in dem Wagen meiner Freundin. Nun kam der Anhörungsbogen ins Haus geflattert und kurz später noch mal ein Brief mit sehr scharfen Fotos aus einer LEICA XV2. Allerdings ist meine Freundin schon seit einem Monat und für weitere 6 Monate in Neuseeland, kann also garnicht auf die Schreiben Antworten...

Meine Frage: Muss meine Freundin irgendwie dafuer sorgen an die Post zu kommen, oder kann ich einfach abwarten und hoffen, das die Polizei nicht vor meiner Tuere steht ?

Es geht mir nicht so sehr um das Geld bzw. den Punkt (habe noch keine Punkte), aber an dieser Stelle zu blitzen ist einfach nur schwachsinnig !)

Danke schonmal fuer Eure Antworten !

By Greatblackbird (62.180.206.120) on Freitag, den 20. Oktober, 2000 - 19:17:

Ich gehe mal davon aus, der Anhörungsbogen auch an sie adressiert ist. Wird Deine Freundin im Anhörungsbogen direkt als Betroffene bezeichnet oder steht dort ...Sie kommen für den Verstoß jedoch nicht in Betracht (oder ähnlich)? Wenn das dort steht und auf das Schreiben nicht reagiert wird, kannst Du davon ausgehen, daß weiter ermittelt wird. Eigentlich ist sie nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, daß sie ihre Post erhält.

By michael (213.21.12.35) on Freitag, den 20. Oktober, 2000 - 20:08:

@Greatblackbird:

Eigentlich ist sie nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, daß sie ihre Post erhält.

Das stimmt im Prinzip schon. Nur haben wir hier den Knackpunkt, daß ein Bußgeldbescheid hereinflattern wird. Der gilt dann in jedem Falle als zugestellt (da per Postzustellungsurkunde). Wichtig ist, daß Randy's Freundin dann - sobald sie wieder da ist - Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt, damit sie ggf. gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen kann.

By Greatblackbird (62.180.206.235) on Freitag, den 20. Oktober, 2000 - 20:24:

@michael
Das würde ich genauso sehen. Allerdings wird der Bescheid nach 3 Monaten der Behörde zurückgesandt. Wie sieht es denn mit der Verjährung für den Fahrer aus, wenn man nicht reagiert? Würde die Frist bei Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand neu anlaufen?

By Greatblackbird (62.180.206.235) on Freitag, den 20. Oktober, 2000 - 20:27:

Nachtrag:
Wenn der Behörde klar ist, daß Halter ungleich Fahrer ist, wird i.d.R. zumindest kein Bußgeldbescheid gegen den Halter bzw. die Halterin erlassen.

By michael (193.159.129.129) on Freitag, den 20. Oktober, 2000 - 22:35:

@Greatblackbird:

Im vorliegenden Fall sieht's m.E. recht günstig aus. Die Halterin ist für 6 Monate weg, kann also theoretisch erst Wiedereinsetzung beantragen, wenn die Verjährung gegenüber dem tatsächlich Betroffenen bereits eingetreten ist.
Es könnte allerdings auch sein, daß die Behörde in der Zwischenzeit selber Nachforschungen anstellt, wenn sie merkt, daß der Fahrer laut Photo gar nicht weiblich ist. Ob sie ihn allerdings tatsächlich ermitteln kann, ist eine andere Frage, denn dieses uneheliche Zusammenleben ist ja nirgends amtlich dokumentiert.

By Randy (212.20.159.171) on Freitag, den 20. Oktober, 2000 - 23:27:

Hallo Ihr !

Vielen Dank schonmal fuer die Komentare. In dem Schreiben steht:

Sehr geehrte Frau X,
auf die Anhörung vom 26.09.2000 haben Sie bis heute nicht ragiert. Daher übersenden wir Ihnen in der ANlage das Beweisfoto und geben Ihnen hiermit nochmals Gelegenheit, uns den verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen.
Auf die beigefügte Zeugenbelehrung wird hingewiesen. Im Falle einer.......usw.

Ich frage mich (bzw. Euch) nun, ob ich der Polizei mitteilen soll e(ggf. per Fax ohne ABsender o.ä.) das meine Freundin fuer längere Zeit im AUsland ist, oder ob ich es einfach laufen lassen soll. Ich bin zu normalen Zeiten eh fast nie zu Hause, aber unsere Vermieterin erkennt mich auf dem Foto sofort und wird es denen auch Brühwarm auf die Nase binden....

Was denkt Ihr ?

Vielen Dank schonmal

Randy

By Greatblackbird (62.180.206.222) on Samstag, den 21. Oktober, 2000 - 11:22:

Du solltest niemanden irgendetwas dazu mitteilen, Du weißt ja nichts davon ;) Sicherlich kann es sein, daß trotzdem weiterermittelt wird, denn nach dem Schreiben geht die Behörde nicht davon aus, daß sie gefahren ist. Wie michael schon geschrieben hat, ist Euer Zusammenleben nicht dokumentiert. Da Deine Freundin nicht verdächtigt wird, wird wahrscheinlich auch niemand an Eurer Wohnung auftauchen und die Nachbarn befragen.

By snypa (193.159.22.33) on Montag, den 23. Oktober, 2000 - 20:28:

Das Thema hat mir 2 Punkte eingebracht ( und das als Halter; also Halterhaftung ). Der Wagen war noch mit einer alten Adresse in den Papieren geführt; demnach habe ich keine "Post" bekommen.
Und ich war wirklich nicht der Fahrer ( Abstandsmessung mit Foto).Nachdem also die erste Anhörung im Sande verlief, weil niemand antwortete, hat die bürgerfreundliche Behörde den 2.Bescheid dann öffentlich ausgelegt, d.h. im Rathaus und damit war sie zugestellt ! Denn nur die Zustellung zählt ! Durch diese wird erst alles rechtskräftig ! Und eine Wiedereinsetzung in der vorherigen Stand war auch mit Anwalt nicht zumachen, da der Bescheid ja zugestellt und damit rechtskräftig war!
Dadurch vermeiden die für den Bürger tätigen Behörden die Problematik mit dem Verjähren !
Und keiner weiss bisher, wie ich die Dreckspunkte loswerde. Über Rat und Tat bin ich sehr dankbar !

By KJK (194.138.37.46) on Dienstag, den 24. Oktober, 2000 - 08:33:

Ein schwacher Trost: Wenn Du keine neuen Punkte sammelst, wirst Du die "Dreckpunkte" nach 2 Jahren automatisch los...

By Greatblackbird (213.20.121.30) on Dienstag, den 24. Oktober, 2000 - 17:25:

@snypa
Bist Du sicher, daß das in Deutschland war? Halterhaftung gibt es nur im ruhenden Verkehr (Parkverstöße o.ä.) und dann hat der Halter auch nicht das Bußgeld, sondern nur die Verfahrenskosten zu zahlen (meist 36 DM), wenn der tatsächliche Fahrer nicht innerhalb der Verfolgungsverjährung ermittelt werden kann. Auch Punkte können nicht eingetragen werden. Ich habe noch nie gehört, daß ein Bußgeldbescheid im Rathaus ausgehängt wird und er dann auch noch als zugestellt gelten soll.

By farendil (62.180.213.226) on Dienstag, den 24. Oktober, 2000 - 19:02:

@gb: theoretisch ist das möglich, was snypa schreibt, jedoch ist dies keine halterhaftung, insoferen hast du recht.

aber: gehen wir doch mal vom normalfall (=postzustellung) aus.
1.du bekommst einen bg- bescheid.
2.du bist aber nicht gefahren
3.du legst keinen widerspruch ein.
dann bist du in der pflicht, zahlen zu muessen und die punkte zu aktzeptieren, da du dem falschen vorwurf nicht widersprochen hast.
das ist dann zwar keine halterhaftung, läuft aber darauf hinaus.

nur: die methode mit dem öffentlichen aushang kenne ich nicht von owis aus dem strassenverkehr.
ausserdem wird sie nur angewandt, wenn du in der brd keinen festen wohnsitz hast.
wenn snypa irgendwo gemeldet war, und sein anwalt keine widereinsetzung hingekrigt hat, dann ist der anwalt eine flasche!

By Greatblackbird (62.180.206.57) on Dienstag, den 24. Oktober, 2000 - 20:21:

@farendil
Stimmt, im Normalfall wäre der Bescheid rechtskräftig, wenn man keinen Widerspruch einlegt. Ein solcher Bescheid ist dann aber zugestellt worden. Für Behörden wäre doch das ein Freibrief, wenn sie einen Bescheid irgendwo im Rathaus aushängen, wo der Betroffene ihn wahrscheinlich sowiso nicht liest und damit die Verjährung unterbrochen wird und der Bescheid zudem noch rechtskräftig werden kann, ohne daß der Halter überhaupt die Chance hat, davon zu erfahren.


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