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SternTV: Wat den nu? Wie ist das?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: SternTV: Wat den nu? Wie ist das?
By Franky (217.83.168.131) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 23:51:

Hi

Eben kam auf SternTV ein Beitrag, das man dran ist, wenn am Auto Sachen verändert und nicht eingetragen sind..
...aber aucn etliche TÜV-Eintragungen gibt die nicht hätten eingetragen werden dürfen hätten..

Frage:
Ich habe eingetragene 195/55/R15er Alus drauf.
Im Schein steht dazu eben der Typ der Felge und keine weiteren Auflagen. Auch kein Reifentyp oder Hersteller oder so. Nur keine Ketten und ausreichend Luftdruck..
Nun sind die abgefahren gewesen und ich habe vom selben Hersteller, die genau gleiche Grösse aber eben das Nachfolgemodell des Reifen (erster Typ wird nicht mehr poduziert) draufmachen lassen.
Passt wie angegossen..nur optisch sieht das mir persönlich nun kapper zwischen Reifen und Kotflügel aus als mit den Alten. Obwohl auch 195/55/R15.
Draufmontiert hat mir diese übrigens der offz. Vertragshändler..
Muss ich mir nun Sorgen machen, das dies bei einer Streife bemängelt werden kann?

P.S: Ansonsten ist am Wagen alles Werks-Standard....

By farendil (217.80.147.68) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 00:14:

@franky: wie meinst du folgende bemerkung???
...aber aucn etliche TÜV-Eintragungen gibt die nicht hätten eingetragen werden dürfen hätten..

Im Schein steht dazu eben der Typ der Felge und keine weiteren Auflagen.
aber die reifendimension(also 195/55 r15 + geschwindigkeitsindex) ist schon eingetragen, oder???

Auch kein Reifentyp oder Hersteller oder so.
diese auflagen sind nicht mehr zulässig - bestehende müssen nicht mehr beachtet werden.
(eg-richtlinie - wettbewerbsbehinderung...)

By Franky (217.83.171.70) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 00:37:

Hi

>@franky: wie meinst du folgende bemerkung???
>...aber aucn etliche TÜV-Eintragungen gibt die >nicht hätten eingetragen werden dürfen hätten..

Naja, das es eben trotz TÜV-OK gefährlich sein kann, da dieser auch Sachen "übersieht".
Was mir nur unklar ist: Ist man dann als Halter und Fahrer dennoch dran, wenn man in eine Kontrolle kommt und alles eingetragen ist, der Polizist aber meint das dies nicht sein kann, und dazu eben neue Reifen drauf sind (die die natürlich eingetragene Grösse haben)
Was sage ich da am besten...bin bisher seitdem ich die Pappe habe (1995) noch nie kontrolliert worden...obwohl ich viel fahre..

> Im Schein steht dazu eben der Typ der Felge und > keine weiteren Auflagen.
> aber die reifendimension(also 195/55 r15 + > geschwindigkeitsindex) ist schon eingetragen, > oder???

Da steht neben Zifferzuordnung dafür "auch genehm. 195/55R15 91V auf LM-Rad BBS Typ" usw...
..dazu "auf ausreichenden Luftdruck sowie Freigängigkeit der Räder achten, keine weiteren Auflagen oder Beschränkungen."

Weiss jemand was die 91V bedeuten?

>Auch kein Reifentyp oder Hersteller oder so.
>diese auflagen sind nicht mehr zulässig - >bestehende müssen nicht mehr beachtet werden.
>(eg-richtlinie - wettbewerbsbehinderung...)

Interessant...danke

Muss nich mir Sorgen machen, das ich trotz passender Eintragung für diese Grösse in einer Kontrolle Ärger bekommen kann? Der Reifen sieht recht breit aus und verschwindet IM Kotflügel..(zwischen Kotflügelrand und Reifenflanke sind dabei aber nur 4mm)nur bin ich mir nicht sicher ob der bei 100% eintauchen / Durchschlagen (original Fahrwerk) drinnen irgendwo am Kunstoff im Kotflügel schleift..das sieht so knapp aus..aber dafür muss ja der Tüv auch geachtet haben (bei den alten Reifen mit der selben Grösse bei der Abnahme)
Am Fahrzeug wurde nicht verbreitert, gebördelt oder so..alles Original (dazu fehlt mir das Geld)

Nach was geht die Polizei dann? Nach dem Papier und den Massen auf dem Reifen oder dem eigenen Blick und Meinung...

By Turbo (212.18.198.35) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 01:44:

Der Bericht ist schon etwas älter und die benannte Firma ist in der Tuningszene sehr bekannt und hat den Ruf das sie für viel Geld fast ALLES einträgt.
Trotz Eintragung kann die Polizei einen Wagen ohne weiteres stilllegen oder eine Überprüfung durch den Tüv verlangen.
Der Dumme ist in den meissten Fällen immer der unwissende Kunde.
Bezahlt viel Geld für eine Eintragung und verlässt sich auf die Rechtmäßigkeit seiner Eintragung und muss dann auch noch die Kosten für die Stilllegung etc. bezahlen.

@Franky
Mach dir mit deiner Rad/Reifenkombination mal keine Sorgen. Das ist ja keine extreme Bereifung die einer Einzelabnahme bedarf, und solange die Lauffläche abgedeckt ist bekommst du keine Probleme!

By Earlgrey (212.63.48.25) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 10:24:

@Franky:

>Weiss jemand was die 91V bedeuten?

91 ist der Tragfähigkeitsindex des Reifens und V ist der Geschwindigkeitsindex.

Ansonsten würde ich mir keine Sorgen machen, da bei einer Kontrolle eigentlich nur die Angaben im Schein geprüft werden und die stimmen mit Deinen Angaben auf den Reifen überein. Die Freigängigkeit der Reifen muss sowieso immer gewährleistet sein (kein schleifen am Radkasten), ansonsten machst Du dir auch schnell mal die Reifen kaputt und so ein 195/55 ist ja recht teuer. Warum hast Du damals keinen 195/50 genommen ? Viel billiger da Massenware, oder ist das eine Serieneintragung ?

By Franky (217.228.27.4) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 11:01:

Hi

Danke..

Freilaufend sind die Räder ja...bin bis jetz schon den ganzen Sommmer damit rumgefahren und beim Räderwechseln habe ich geschaut ob was an den Reifen an Schleifspuren zu sehen ist....nichts auffälliges dabei entdeckt..

Die Grösse habe nicht ich, sondern damals mein Händler draufgeschraubt, als ich den Wagen pauschal mit Alus bestellt hatte. Won Werk aus kam dieser mit Stahl und wurde daher vom Händler umgerüstet.

By DAXtuning (213.6.158.33) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 10:52:

Leute, lasst euch von dem Unsinn aus dem TV nicht verunsichern.
Es gibt auch eine ganze Menge Plakettenkleber, die dann sagen: "Dies und jenes sei nicht erlaubt".
Man muss aber differenzieren, dass es beim Tüv Leute gibt, die nur Fahrzeuge auf Serienzustand überprüfen können, nach Rostschäden oder verschleiß schauen, nachsehen ob ggf. Veränderungen eingetragen sind oder Papiere mitgeführt werden, das Teil eine E- Zulassung hat und in dem Falle richtig montiert sind.
Wurde nun etwas umgebaut und es ist nicht eingetragen und es liegt keine ABE direkt vorort vor, sagt dieser Mann gerne, es sein verboten.
Auf eine E- Zulassung reagieren einige Prüfer unterschiedlich.
Richtig währe allerding: Er kann aufgrund seiner Befugnisse das Teil nicht eintragen, und auch kein OK geben.
Ich habe aber noch nie von einem so ehrlichem Bekenntnis des Prüfers gehört.
Offensichtlich bricht ihn ein Zacken aus der Krone, wenn er darauf hinweisen würde, dass es DiplIng´s gibt, die weiter ausgebildet wurden als er und dadurch auch in der Lage sind, aufgrund ihres erweiterten Sachverstandes in diesem Falle spezielle Abnahmen zu machen, wobei die Sicherheit des betreffenden Fahrzeuges im Vordergrund steht.
Denkbar währe zum Beispiel eine Felge, bei der Laut Hersteller zum Beispiel ein Reifen 195-50-15 sowie 195-60-15. Dort würde unter Umständen auch ein 195-55-15 Reifen eingetragen werden, obwohl ein normaler Plakettenkleber "Verboten" sagen würde.
Mit sportlichen Grüssen,
Barry Fischer
http://www.honda-dax-tuning.de

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 11:18:

Welche fachliche Qualifikation benötigt eigentlich jemand, um als TÜV-Prüfer (für Normalfälle) tätig zu sein? Reicht da beispielsweise eine Ausbildung zum Kfz-Meister aus, oder muß der Betreffende Dipl-Ing. oder Ing.(FH) für Kfz-Technik oder dergleichen sein?

TÜV/DEKRA sind im Gegensatz zu einer verbreiteten Annahme privat organisierte Betriebe, keine Behörden. Sehe ich es richtig, daß der Prüfer letzlich "nur" normaler Angesteller einer Privatfirma ist, kein "Beamter" oder jemand mit irgendeinem arbeitsrechtlichen Sonderstatus (Problematik: Sicherstellung der Unabhängigkeit des Prüfers)?


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