Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Abstand Halterverbotsschilder

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Abstand Halterverbotsschilder
By Stefan (217.83.141.36) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 17:07:

Hallo.
Gibt es eine bindende Festlegung, in welchem Abstand Halteverbotsschilder wiederholt werden muessen? Oder reicht eines am Anfang mit einem Pfeil in eine Richtung der Stasse und 800 m ein weiteres welches einen entgegengesetzten Pfeil hat? Ich meine hiermit also keine Halteverbotszone.

By traffic (172.176.90.124) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 17:28:

Ja. Die Schilder gelten:
- bis zur Aufhebung (mit Pfeil)
- bis zur nächsten Straßenkreuzung bzw. Straßeneinmündung (nicht Grundstückszufahrt)

By Stefan (80.134.246.72) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 20:01:

Dabei ist doch bestimmt egal, ob die Strasseneimündung auf der Seite mit dem halteverbot ist oder auf der anderen, oder? Schonmal Danke für die erste Antwort!

By traffic (213.6.172.183) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 20:49:

Witzbold;-)

By Stefan (80.134.246.72) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 21:44:

Wieso? War jetzt ernst gemeint. Für mich macht es aber nur Sinn, wenn es egal ist, auf welcher Seite die Einmündung ist. Ob das Gesetz meinem Sinn folgt ist aber eine andere Sache.

By farendil (217.80.147.68) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 00:01:

@stefan: wenn du von der einmündung nach beiden seiten abbigen kannst - klar!

es geht nur darum, ob du kenntnis vom halteverbot haben kannst, wenn du von dort kommst, oder nicht...

By brinki (193.16.112.84) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 08:47:

Gilt das nicht für alle Verkehrschilder? Bei uns in der nähe ist ne Landstrasse. An den Kreuzungen ist 70 (vor der Kreuzung 70er Schild, ca. 200-300 m nach der Kreuzung ein Schild, das alle verbote aufhebt.) Darf ich nicht dann schon nach dem Kreuzungsbereich wieder 100 fahren, weil die die Abiegen können ja auch nicht riechen, dass dort 70 ist, oder nicht?

By farendil (217.80.144.136) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 09:36:

@brinki: ganz offiziell gilt ein halt verbotsschild oder geschwindigkeitsbegrenzungsschild bis zu seiner aufhebung.

aber eben wenn du aus der seitenstraße kommst, dann kannst du es nicht wissen und musst es nicht beachten.
offiziell aufgehoben ist es dadurch nicht...

By brinki (193.16.112.84) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 09:56:

Aber inofficell können die Warscheinlich nicht 100% entscheiden, ob ich nun aus der Seitenstrasse gekommen bin oder nicht. Sprich: Wenn die Blitzen dann eh warscheinlich VOR der Kreuzung?

By Stefan (217.225.105.88) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 11:28:

@brinki: das denke ich auch, oder die stellen ein zusätzliches Schild auf, wenn die da öfter blitzen wollen ;-)

Wenn ich aber in dieser Straße auf einem Grundstück parke und dort bei Freunden übernachte, muss ich mich am nächsten Tag wieder an das Geschwindigkeitslimit erinnern, so wie es auch bei Einbahnstrassen gilt.

By brinki (193.16.112.84) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 08:29:

@all

THX!


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