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21 km/h auf der Autobahn zu schnell, Probezeit

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Geschwindigkeitsverstoß: 21 km/h auf der Autobahn zu schnell, Probezeit
By 3er Golfer (213.6.139.253) on Dienstag, den 11. Dezember, 2001 - 21:47:

War 100 und bin abzgl. Toleranz 121 gefahren. Der Lappen ist sicher weg, oder? Das Foto ist sehr schlecht, man sieht nur kleine Schatten bei meinen Augen, der Rest ist bleich und ohne Konturen. Wenn ich sag es war mein Vater, wo muß ich es dann hinschreiben? Angaben zur Sache -> Verstoß zugeben -> nein
und dann die Beschreibung des Vorfalls oder wie?
Der Rest ist ja freiwillig auszufüllen.
Bekommt mein Vater den Führerschein auch weg? Kann man das in Geldstrafe umwandeln? Wieviel?

Kann man da noch was machen (s. ADAC), gerade bei 21 km/h? Tolerant werden die ja bestimmt nicht sein, oder? Ach ja war eine Koaxialkabelmessung und Frontfoto.

mfg
3er Golfer

By farendil (217.0.226.196) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 01:18:

du meinst, es war ein fester starenkasten?


besser als dein vater wäre es eine etwa gleich alte person anzugeben. dies darf jedoch nicht absichtlich geschehen, sondern nur als "versehen"!

bei +21 gibt es einen punkt, aber kein fahrverbot...

By 3er Golfer (217.48.162.44) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 12:06:

ja es war ein fester Kasten. Da steht noch:
Zeuge: Senf, Po. Autobahnstat. Darmstadt

Ich hab doch noch Probezeit (steht ja im Titel)! Und da gibts doch ab 1 Punkt ein Fahrverbot + Nachschulung + Probezeitverlängerung. Macht es einen Unterschied ob Autobahn oder sonstwo?
Ich brauch also einen Kumpel ohne Probezeit, dem würd nix passieren, oder wie (außer Punkt)?
Was heißt versehen? Soll ich es dann nach 3 Monaten zugeben?

Könntest du die restlichen Fragen von meinem ersten Posting auch beantworten?
Danke

mfg
3er Golfer

By farendil (217.0.227.39) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 12:12:

na eben - deshalb einen anderen, den der eine punkt nicht juckt...

nachschulung ist unabhängig vom ort des verstoßes

versehen heißt, daß du nicht absichtlich einen anderen der tat beschuldigen darfst. versehen heißt, daß du glabust (IRRTUM!!!), daß er gefahren ist und ihn deshalb angibst.

ansonsten was machen (höhere toleranz) ist fast aussichtslos.

By 3er Golfer (217.48.156.94) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 12:18:

Ok und was dürfe das Kosten, das Bußgeld?

By farendil (217.0.227.39) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 12:39:

siehe bußgeldrechner unter verkehrsrecht auf der homepage....

By the_saint (217.88.69.145) on Mittwoch, den 30. Januar, 2002 - 14:38:

leider hab ich schlechte nachrichten für dich- aber wenn es dich tröstet, ich bin leidensgenosse... bei mir wars GENAU das gleiche, 21 km/h auf der BAB 9 zu schnell, und swoosh! bin ich in einer Nachschulung gesessen :)
Kosten tut dich der Spass um die 70 €, dann kommen nochmal 32€ Gebühren von deinem zuständigen Landratsamt dazu, und ca. 300€ für die Nachschulung (die an und für sich ganz lustig ist :)). Ein teuerer Spass, um deinen Lappen brauchst dir vorläufig mal keine Sorgen zu machen: Den nehmens dir nicht so schnell. Nach der Nachschulung hast du noch einen "Joker", soll heissen, wenn du dann nochmal auffällig wirst, kriegst nen Brief aus Flensburg, wirst auf deine Punkte hingewiesen, zahlst deine Strafe, und das wars dann. Solltest du dann allerdings in deinen insgesamt dann vier Jahren Probezeit noch einmal auffällig werden, gibts Ärger in Form von MPU und Führerscheinentzug...
Also, entweder versuchen, die Jungs in grün mit gängigen Methoden hinzuhalten, oder du stehst dafür grade und zahlst ohne Ende...

mfg the_saint
P.S.: Fahr auch nen Golf III :)


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