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Fahrerflucht: Auto gestreift

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Fahrerflucht: Auto gestreift
By ME (168.143.112.8) on Dienstag, den 11. Dezember, 2001 - 18:03:

Ich war vor 4 Tagen auf einer engen Strasse in einem Wohngebiet unterweg, es war Gegenverkehr und wir sind im Schrittempo aneinander vorbei gefahren. Dabei habe ich wohl ein geparktes Auto gestreift, ich spürte einen leichten Ruck. Ich schaute in den Rückspiegel und sah, dass bei dem geparkten Auto die Räder ganz in Richtung Strasse eingeschlagen waren und nahm an, nur den Reifen berührt zu haben. Also bin ich weitergefahren.
Als ich dann daheim war mußte ich an meinem Auto doch etwas Farbe feststellen, waren ca 2-3 Kratzer. Am nächsten Tag stand auch in der Zeitung was von Unfallflucht und einem Schaden von 3000DM, was aber wohl nicht ganz stimmt.
Wenn mich jetzt ein Zeuge gesehen hat komm ich doch wegen Fahrerflucht dran.
Wie kann ich dann der Polizei erklären, dass ich dachte es wär gar nichts passiert?

By farendil (217.0.226.196) on Dienstag, den 11. Dezember, 2001 - 19:09:

@me:dein benutzername ist bereits belegt - bitte einen anderen wählen!

ich frage mich, warum du nicht zur polizei gegangen bist, als diu den schaden an deinem fahrzeug bemerkt hast!

wie gesagt - nicht bemerken oder etwas anderes annehmen, kann jedem passieren - dann aber immer noch nicht handeln, nicht!


und einem Schaden von 3000DM, was aber wohl nicht ganz stimmt.
erstens ist das die schadensschätzung der polizei, zweitens kannst du das gar nicht beurteilen, du weißt weder was am anderen auto beschädigt war, noch wie stark, noch bist du sachverständiger!

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 11. Dezember, 2001 - 19:15:

Na, das dürfte schwer zu erklären sein. Schließlich musst du dich von den Folgen einer Kollision in jedem Fall überzeugen, auch wenn sie leicht war, falls du sie bemerkst. Folglich wäre die einzig mögliche (allerdings erlogene) Ausrede, du hättest nichts bemerkt, und wärst erst später durch den Schaden am eigenen Wagen aufmerksam geworden. Dann kannst du logischerweise aber die Unfallstelle nicht kennen, und musst eher von einem Fremdverschulden woanders (Parkplatz o.ä.) ausgehen. Von daher ist dir schwer zu raten. Einfach Mist gebaut...

By exME (217.81.143.215) on Dienstag, den 11. Dezember, 2001 - 19:36:

Wie schnell meldt sich die Polizei denn?
jetzt sind ja schon 4 Tage um. Kommen die persönlich vorbei oder schicken die mir nen Brief?
Mit welchen Kosequenzen müsste ich rechnen?

By Grobi (80.135.16.129) on Dienstag, den 11. Dezember, 2001 - 20:35:

Normalerweise geht das sehr schnell (Beweissicherung)! Meist kommt Besuch...
Im Zweifel ist es auch für eine Selbstanzeige schon zu spät; also reparier den Schaden und hoffe, daß dich niemand gesehen hat!
Beim nächsten Mal halt aber an und laß nen Zettel dran (an Besten noch fotografieren, dann kommen keine überhöhten Forderungen)!

Grobi

By traffic (172.178.30.18) on Dienstag, den 11. Dezember, 2001 - 22:20:

Der "Zettel" ist auch nicht das Nonplusultra; sicher ist nur eine Meldung bei der Polizei. Wobei man als Betroffener ja keine Angaben über die näheren Umstände oder die Beteiligung machen muß. Im obigen Fall ist es für mildernde Umstände bereits zu spät; die tätige Reue gilt nur bis maximal 24 Stunden nach der Tat.

By faraday (80.135.89.121) on Dienstag, den 11. Dezember, 2001 - 23:35:

@exme

mir ist da auch mal passiert, allerdings war ich der geschädigte. eine spiegel-an spiegel kollision. der andere fahrer hatte auf seiner seite ein hindernis und ist zu weit auf meine fahrspur geraten. im dichten verkehrgewühl konnte ich mir nur noch den typ und die farbe merken, kennzeichen leider nicht.
Als ich dann die Anzeige gestellt habe, wurde mir nicht viel erfolg versprochen. ist ja auch ne schwierige situation, kein kennzeichen usw.

Beseitige deinen schaden,am besten ohne rechnung und ohne grossartige zeugen und sorg dafür das es nicht gleich jeder mitkriegt. wenn dich jemand gesehen hätte, kannst du davon ausgehen daß die schon längst dein auto gecheckt hätten. wenn dich allerdings ein zeuge gesehen hat, so wie ich damals, der nur wage angaben machen kann, wird bleibt der polizei nur übrig alle halter deines autotyps aufzusuchen. da das je nach fabrikat sehr viele sein können, reduziert sich die gefahr für dich. gibs mehr angaben vom zeugen, zieht sich auch das netz enger. wenn dich in ein paar tagen jemand anruft (polizei) und fragt :"sind sie am xx um xxx da un da hergefahren, sagst du einfach, du könntest dich nicht erinnern" und auf die frage "haben sie ein anderes auto kaschiert" anwortest du am besten "nö".

viel glück...

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 09:19:

@exme
also 3000 DMchen sind schnell daruf bei sowas. Das Spachteln, Schleifen und Lackieren einer Türe liegt je nach Automodell schon in dem Bereich. Wenn du auch noch auf dem Kotflügel deine Spuren hinterlassen hast, sowieso. Dazu kommt noch ein Leihwagen für 2 bis drei Tage. Es wird nie nur teilweise lackiert wegen der Übergänge, sondern immer nur der ganze Kotflügel, ganze Türe usw.
Aber wie ist es denn, weist dein Lackaufbau denn Beschädigungen auf, also herausgekratzen Decklack, oder ist dein Lack nur mit einer Schicht fremder Farbe beschmiert? Im letzteren Fall könnte man den Verursacher wohl nicht ermitteln -ausser durch blöden Zufall.

By quincy (141.30.32.91) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 10:08:

@faraday
Ich bin fassungslos: Obwohl du selbst schon Opfer so eines gewissenlosen Unfallflüchters geworden bist, gibst du hier tatkräftige Vertuschungstips? Wenn also morgen jemand meinen Wagen rammt und abhaut, kann er hier mit Hilfe rechnen?

By Alberto (62.224.100.36) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 15:19:

Ich würde den Wagen nur bei einem befreundeten Lackierer reparieren lassen, denn sie haben möglicherweise die Werkstätten über Typ und Farbe informiert.

Am besten wäre es, einen Anwalt zu beauftragen, Selbstanzeige zu stellen, da du ja möglicherweise straffrei ausgehst, weil du es eben nicht bemerkt hast.

By faraday (168.143.112.8) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 15:26:

lieber quincy,

das du fassungslos bist kann ich mir bei dir gar nicht so richtig vorstellen, immerhin bist du doch ein gestandender recht-und ehrevertreter ;-p

nach der aussage von exme hat es das ganze erst im nachhinein gecheckt (zugegeben, zurückfahren und nachschauen wäre angebrachter gewesen), und wegen so einem fehler seinen lappen verlieren ist ärgerlich. ich bin zwar der meinung das erlichkeit am längsten wärt, nur in solchen fällen muss man prioritäten setzen! Persöhnlich ärgere ich mich als opfer natürlich ohne ende, doch würde ich anhalten wenn ich der täter wäre ??? in die lage sollte sich wohl jeder mal hineinversetzen.

fara

ps: ich bin früher auch mal,früh morgens in ein straßenschild reingekracht, das schild stannd anschliessend ein paar grad schräger. habe damals auch die flater gemacht.

By quincy (141.30.32.91) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 16:43:

@faraday
Nanu, Logikfehler? Fassungslos wegen Vertuschungstips passt doch zusammen mit Recht- und Ehrevertreter, oder nicht? Ich stimme dir vorbehaltlos zu, was die Sache mit den Prioritäten betrifft. Meine Prioritäten wären in so einem Fall klar. Und in die Lage des Täters kann ich mich gut hineinversetzen: Ich habe selbst vor ein paar Monaten einen Spiegel "mitgenommen". Nicht, dass ich nicht mit mir gerungen hätte. Aber am Ende gab's dann doch nur eine Entscheidung für mich. Und zwar, weil ich mich als Autohalter ja gut in die Lage des Geschädigten versetzen kann. Ja: "in die lage sollte sich wohl jeder mal hineinversetzen." Und da ist der schaden an einem Privat-Pkw nochmal anders anzusehen als ein krummgefahrenes Schild (wenn es nicht gerade eine Autobahntafel für 20.000 DM war). Was die Vertuschungstips betrifft, hält meine Fassungslosigkeit an...

By Grobi (217.228.99.164) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 16:51:

@Quincy: Selbst wenn er wollte, könnte er den Schaden nicht mehr gut machen! Die Daten des Unfallgegners hat er ja nicht und bei der Polizei hätten sie ihn sofort wg. Unfallflucht dran...
Mein Vorschlag: Eine Art freiwillige Meldestelle, bei der man mit dem Geschädigten in Kontakt treten kann! Die Folgen einer Unfallflucht sind bestimmt zu heftig für diesen Sachverhalt (kein Personenschaden)

Grobi

By Polizist (193.196.186.253) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 18:33:

Ich kann es auch nicht ganz nachvollziehen, dass hier Vertuschungstips gegeben werden.
Ich hasse VU-Fluchten wie die Pest. Das vor allem deshalb, da in den meisten Fällen, so auch hier, ein leichter Rempler die Ursache war. Würde man anhalten, nachschauen und die Sache vor Ort regeln, käme das wesentlich günstiger als im nachhinein wegen VU-Flucht dran zu sein. Bei Kleinigkeiten muss man ja nicht mal die Polizei holen. Es genügt vollkommen, wenn man die Personalien so austauscht.

Und im übrigen gibt es bei vielen Polizeidienststellen extra Unfallfluchtermittlungsgruppen. Und die sind richtig fit!

Viele Grüße,

ein Polizist

By exME (217.230.8.209) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 18:42:

Also es waren wirklich nur 2-3 Farbspuren dran, etwa 3cm lang, habe sie mit dem Fingernagel leicht wegbekommen; dannach noch etwas Politur drüber und man sieht nichts mehr.
Den anderen Wagen habe ich wohl vorne an der linken Stoßstange (leider lackiert) erwischt, da ich nach rechts in eine Parklücke ausgewichen bin. Der Wagen hat bestimmt keine Delle, nur halt weiße Kratzer auf schwarzer Farbe.
Mit was müßte ich rechnen wenn die mich bekommen, Geldstrafe oder Fahrverbot?

By traffic (213.6.172.183) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 21:00:

Geldstrafe und 7 Punkte. Von einem Fahrverbot ist mir nichts bekannt.

By simon (80.129.122.248) on Mittwoch, den 12. Dezember, 2001 - 22:06:

Ich hatte auch schon zweimal "Feindkontakt"

1.) Damals als Fahranfänger mit der (alten)Firmen S-Klasse 2 Holzpfosten im Rückwärtsgang umgefahren. -Selbst wieder mit Klappspaten eingegraben.

2.) Mit dem Privatwagen an einem Spiegel eines parkenden Wagens hängengeblieben -Kein Schaden

In beiden Fällen bin ich ausgestiegen, und habe beim zuständigen Polizeirevier angerufen (nicht 110 !!!) und die Sache gemeldet. Die Polizisten machten einfach einen Eintrag in Ihr Tagebuch mit meinem Namen und Kennzeichen. Somit war die Gefahr der Fahrerflucht beschuldigt zu werden lt. deren Angabe gebannt. Im Falle der Pfosten, sagte man mir, dass man in den nächsten Stunden eine Streife vorbeischicken werde, um meine "Arbeit" zu überprüfen.. :-) Ein Holzpfosten hätte 150Dm gekostet, wenn er kapput wäre. Habe aber nichts mehr von der Sache gehört.

@Polizisten ist es wirklich mit dem Tagebucheintrag schon getan ??? Oder waren die nur faul ?

By farendil (217.80.147.68) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 00:09:

@simon: wenn nichts passiert - schon. ansonsten können die (und werden es zumeist) auch ein verwarngeld verhängen oder gar eine owi anzeige schreiben, in dessen folge für dich ein bußgeld mit punkten rausspringt...

By HarryB (203.198.106.28) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 02:22:

Selbst wenn er wollte, könnte er den Schaden nicht mehr gut machen!

Bisher habe ich ja nichts dazu gesagt, obwohl meine Fassungslosigkeit derer Quincy's wohl in nichts nach steht. Aber dieser Spruch von Grobi ist ja nun der Gipfel... Zumindest koennte er den Schaden wieder gut machen, den das Opfer erlitten hat, und der scheint ja nicht unbetraechtlich zu sein.

Wenn ich mir mal vor Augen halte, wie sonst hier gegen die boesen Fahrerfluechtigen gekeift wurde - gelle Alberto???? - dann wundert es mich doch schon sehr, dass hier ploetzlich die Tipps fuer den "armen exME" gegeben wurden. Besonders die Moderatoren dieses Forums sollten sich mal Gedanken machen, welch' unerahnte Publizitaet dieses Forum erhalten koennte, wenn ploetzlich eine entsprechende Schlagzeile in der Bild oder aehnlichen Publikationen erscheinen wuerde.....

By Polizist (193.196.186.253) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 09:30:

@simon: ist es wirklich mit dem Tagebucheintrag schon getan
Kommt drauf an. Ein bischen guter Glaube an die Menschheit ist da schon mit dabei. Eine Möglichkeit ist es sicher. Man gibt seine Adresse, das Kennzeichen und die Versicherungsgesellschaft durch und gut. Allerdings kann ich am Telefon halt nicht nachprüfen ob das stimmt. Wenn sich dann ein Geschädigter meldet, werden diesem die Personalien des Verursachers durchgeben.
Im Fall der Holzstöcke finde ich es vertretbar, da der Schaden janicht so hoch sein könnte. Wenn ein anderes Fahrzeug beteiligt ist, würde ich in aller Regel eine Streife hinschicken.

Viele Grüße,

ein Polizist

By N.N. (195.37.128.1) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 10:43:

@Polizist

Mal konkret gefragt: der Unfallfluchtparagraph § 142 StGB soll ausschließlich der Sicherung der Schadensersatzansprüche des Geschädigten dienen. Die Erleichterung von Ermittlungen durch die Polizei wegen vorausgegangener Ordnungswidrigkeiten ist nicht seine Aufgabe. Die Polizeidienststelle hat im Rahmen dieses Paragraphen daher lediglich die Funktion einer Hinterlegungsstelle für Adreßdaten.

Im Falle der hilfsweisen Mitteilung der Daten des Schädigers an eine nahegelegene Polizeidienststelle (Geschädigter ist nicht in angemessener Zeit aufzutreiben, § 142 Abs. 3 StGB) ist nicht vorgesehen, daß diese Meldung persönlich zu erfolgen hat. Sie kann auch telefonisch oder auf anderem Wege (etwa per Fax oder durch eine bevollmächtigte Person) geschehen. Ebenso kann ich nicht erkennen, daß im Rahmen des Unfallfluchtparagraphen die Polizeidienststelle zu einer Überprüfung dieser Personalien berechtigt oder verpflichtet wäre. Sollten diese nicht stimmen, liegt halt keine korrekte Meldung und damit trotz allem Unfallflucht vor. Das kann man aber nicht von vornherein auf Verdacht unterstellen.

In bestimmten Fällen (ich sage nur: Alkoholkonsum) könnte es für den Schädiger durchaus angeraten sein, zu einer solchen Meldung nicht persönlich auf der Polizeiwache zu erscheinen, um sich nicht selbst strafrechtlich zu belasten.

Gruß

By faraday (80.135.82.64) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 13:18:

am klügsten, und gerechtesten, wäre es wohl direkt zum geschädigten zu gehen und das unter " 2 Augen" klarzustellen. doch hat man pech und gerät an den falschen ist man trotzdem dran.

By Mr. Spock (134.109.132.115) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 13:44:

Nun ich bin nicht ganz einverstanden, dass hier einem Unfallflüchtigen noch Tipps zur Vertuschung gegeben werden, denn da hat derjenige nun wirklich selbst schuld. Ich finde Unfallflucht ganz mies und sollte wesentlich härter bestraft werden. Schließlich ist der Geschädigte der Dumme, er hat oft mehrere 1000 DM Schaden, wenn er den von der Versicherung zahlen läßt, dann hat er erst mal oft eine Selbstbeteiligung zu zahlen und dann geht der Schadensfreiheitsrabatt flöten und so der Beitrag hoch - der Geschädigte zahlt drastisch so oder so. Wer Mist baut, muß eben dafür gerade stehen.

Noch mieser ist, dass solche Unfallfluchtschäden nur von der Vollkasko gedeckt werden, obwohl da der Fahrer/Halter nun nichts dafür kann. Sowas sollte ein Fall für die Teilkasko sein.

Polizist: "Unfallfluchtermittlungsgruppen" Wo sollen diese denn sein??? Ich finde das eher witzig.
In der Lüneburger Heide wurde mein Auto an beiden Türen und dem hinteren linken Kotflügel beschädigt. Die Polizei kam zwar, nahm aber keine Spuren (es waren Lackspuren und eine frische Reifenspur, welche direkt an meinem Auto endete, vorhanden)

Als mir ein anderes Mal in Sachsen Außenspiegel und Stoßstange vorn links beschädigt wurden, da rief ich die Polizei auf der Wache an, man sagte mir, ich solle auf der Wache Anzeige erstatten, es wurde nicht mal jemand vorbeigeschickt.

Und wo sind da diese "Unfallfluchtermittlungsgruppen"???

By N.N. (195.37.128.1) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 13:50:

@faraday

Sicher ist es am vernünftigsten, das mit dem Geschädigten ohne Einschaltung der Polizei zu regeln, zumindest bei den üblichen Bagatellschäden. Aber was machst Du, wenn der innerhalb angemessener Wartezeit nicht aufgetaucht ist und Dir auch nicht bekannt ist, wem das geschädigte Auto gehört? Theoretisch könnte man daran denken, den Halter über das Kennzeichen und die Kfz-Zulassungsstelle zu erfragen. Ich weiß aber nicht, ob das dann noch eine "unverzügliche" Meldung im Rechtssinne ist, vor allem, wenn etwa am Wochenende die Zulassungsstelle geschlossen ist.

Das Problem ist leider auch, daß es in Deutschland keine neutrale Meldestelle außerhalb des Polizeiapparates für solche Schäden gibt (der Zentralruf der Kfz-Versicherer ist wohl keine derartige Einrichtung, falls es ihn noch gibt).

By Polizist (193.196.186.253) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 17:48:

@N.N.: Du hast den Schutzgedanken des § 142 richtig beschrieben. Es geht nur darum, dem Geschädigten die Schadensregulierung zu ermöglichen. Dazu benötigt er die Personalien des Verursachers.
Wenn dieser sie uns mitteilt, hat es sich normal auch erledigt. Gibt er uns gegenüber die falschen Personalien an, kommt eine Owi nach § 111 OwiG hinzu.
Da wir aber uns und dem Geschädigten unnötige Arbeit ersparen wollen, sollten die Personalien so nachgeprüft werden, dass sie auch definitiv feststehen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Und wenn wir rausfahren und uns das ganze anschauen, bedeutet das ja noch lange nicht, dass wir die Owi anzeigen, die zum VU führte.
Ich habs ja schon mal geschrieben, wenn einer beim Ausparken ein Auto schrammt, dessen Fahrer nicht vor Ort ist, wird der von mir in aller Regel nicht verwarnt werden. Inzwischen muss man froh sein, wenn jemand die Polizei holt und sich um die Schadensregulierung bemüht. Das ist meine Form der "Belohnung" dafür.
Liegt allerdings eine Straftat zu Grunde (Alkohol, Fahren ohne), dann hat er Pech gehabt.

@Mr. Spock: Was die Ufeg (Unfallfluchermitllungsgruppe) betrifft, kann ich natürlich nur für Baden-Württemberg sprechen. Hier gibt es in den größeren Polizeidirektionen häufig eine. (Heilbronn hat eine)
Die ermitteln aber nicht bei jeder "Pobelflucht", sondern nur auf Ersuchen der Kollegen vom Streifendienst o.ä. wenn es für diese zu umfangreich wird. Das bedeutet, dass sie Ermittlungsunterstützung leisten, die Sachbearbeitung aber beim Ersuchenden bleibt. Aber die Unterstützung ist wirklich sehr gut!

Viele Grüße,

ein Polizist

By Grobi (80.135.29.192) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 18:45:

@HarryB: Kann doch sein, daß er mit bloßem Auge nichts erkennen kann und am nächsten Morgen etwas darüber liest, oder? Wenn man dann die Sache regeln möchte hätten sie einen wegen Unfallflucht dran!!! Ich hätte auch keinen Bock drauf, wegen einer Fehleinschätzung 7 Punkte zu kassieren und würde die Sache ebenfalls vertuschen wollen!!!!
Sieh das ganze bitte etwas differenzierter!!!
Danke!!

Grobi

By faraday (217.225.211.131) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 21:57:

@grobi

ich stimme dir da voll und ganz zu.ist zwar nicht gerade die feine,englische art aber so ist das nunmal. ganz erlich : wer würde denn wie im fall von exme sich nach der tat stellen ?

@nn

mein posting war eher darauf bezogen (speziell auf dem fall von exme bezogen) nach dem unfall /bzw. nach der fahrerflucht den geschädigten anzusprechen. dürfte aber mit einem gewissen risiko behaftet sein. ich kann mir aber auch gu vorstellen daß der so froh ist das sich überhaupt jemand gemeldet hat, sodaß der von weiteren ermittlungen absieht und ihr die ganze inoffiziel regelt. am besten einwenig mehr bezahlen und fertig ist das ganze ;-)

By Goose (62.180.1.251) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 22:15:

@Grobi: Ich versuche nun, den Sachverhalt diferenziert zu betrachten. Leider komme ich immer wieder zurück auf die Perspektive des Unfallgeschädigten. Man stelle sich vor, du parkst dein Auto an der Straße, kommst nach ein paar Stunden zurück und hast einen Schaden von mehreren tausend Mark an der Karre.
Was mache ich dann: fluche ich über den elenden Hund, der sich einfach verpisst hat oder betrachte ich die Sache diferenziert und freue mich, daß jemand nun doch nicht wegen mir in seiner Versicherungsprämie steigen wird und auch noch den "kommunalen Abzockern" 75.-- DM vorenthalten hat.
(ach ja, ich erinnere mich da noch an einen Beitrag von dir im OT, wo jemand dein Auto beschädigt hatte. Wie hattest du dich da gleich verhalten ?)

Gruß
Goose

By faraday (217.225.211.131) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 22:32:

@ goose

deswegen auch meine idee daß exme am besten privat und "inoffiziell" kontakt zum geschädigten aufnimmt.
an meinem auo ist auch jemand am kotflügel mit dem schlüssel entlang gegangen, geärgert habe ich mich ohne ende, doch der wird sich wohl eher nicht melden ...

By Grobi (80.135.29.192) on Donnerstag, den 13. Dezember, 2001 - 23:42:

@Goose: Was für 75DM???
In erster Linie möchte ich den Schaden an meinem Auto ersetzt bekommen, es geht mir nicht darum, dem anderen wg. Fahrerflucht einen "reinzuwürgen"
Ich sprach in meinem vorherigen Post davon gesprochen, daß dem ungeschulten Auge gar kein Schaden am berührten Fahrzeug auffällt -> er fährt guten Gewissens nach Hause und liest morgens von "seinem" Unfall! Würde den Schaden gerne wieder gut machen, traut sich aber nicht wg. der Strafe für Unfallflucht!! Das ist das Problem was ich ansprach!!
Mein Beitrag im OT bezog sich nicht auf Unfallflucht, sondern auf Vandalismus!!! Es ist m.E. ein Unterschied, ob jemand 1. mutwillig mein Auto zerkratzt, oder 2. aus Versehen dagegen fährt!!!
Wenn ich 1. sehe, schnappe ich mir den Kerl, bei 2. notiere ich mir das Kennzeichen!!
Also erst genau lesen, dann posten ;-)

Grobi

By HarryB (203.198.106.175) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 01:35:

Mein lieber Grobi, man kann ja jetzt theorisieren auf Teufel komm' raus und immer neue Umstaende dazu erfinden. Tatsache aber ist und bleibt, dass der, ueber den wir hier diskutieren, schon beim Unfall einen "leichten Ruck" verspuerte und daheim "etwas Lack" an seinem Fahrzeug erkannte. Was, bitte sehr, gibt es da noch differenzierter zu sehen? M.E, haette er sich sofort auf den Weg zur Unfallstelle machen muessen, um dem Geschaedigten das Geschehen bekannt zu machen....

By Grobi (80.135.29.192) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 01:54:

@HarryB: OK, habe den Ausgangspost nochmal gelesen! ExME hätte nachsehen müssen, was am anderen Wagen beschädigt ist, korrekt! Meine letzten Posts bezogen sich auf fiktive Personen, die einen Schaden nicht erkennen konnten und nachträglich erfuhren,daß sie einen solchen verursacht hatten!
@alle: gibt es eigentlich einen Spielraum beim Strafmaß für Unfallflucht, je nach Schwere des Schadens, bzw. bei Personenschaden??

By Goose (62.180.185.26) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 08:38:

@grobi: ich verstehe. Beschädigt jemand dein Fahrzeug vorsätzlich, so gibt es Schläge, passiert so etwas fahrlässig und er macht sich danach aus dem Staub, so hast du volles Verständnis für ihn (ist das so richtig?)

Die 75.-- DM bezogen sich auf die Verwarnung, wenn er direkt gehalten und die Polizei verständigt hätte.

Da die Flucht eine Straftat ist, hat hier der Richter, welcher in seiner Entscheidung frei ist, im Rahmen des Strafmaßes Handlungsspielraum.

(Ach ja, "habe ich nicht gemerkt" ist die Standartausrede bei einer Flucht. Das hat mir sogar schon die Frau erzählen wollen, die beim Ausparken ihre komplette vordere Stoßstange mit Kennzeichen zurückließ. Wenn man sich die Schäden dann betrachtet und zum Vergeich bedenkt, daß man es in seinem Fahrzeug sogar schon spürt, wenn man über eine Cola-Dose fährt, so sollte sich jeder selber überlegen, wie glaubwürdig diese Ausrede ist)

Gruß
Goose

By Grobi (80.135.29.200) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 13:46:

@Goose: Wenn der andere keinen Schaden erkennen kann und wegfährt, JA! Wenn er einen Schaden erkennt, oder nicht nachguckt, NEIN! Dann wäre es ja wieder vorsätzlich!! Ist das jetzt klarer??

Mir hat mal ein LKW-Fahrer beim Rangieren den Spiegel abgefahren. Daraufhin bin ich zum Führerhaus und habe ihn darauf aufmerksam gemacht. Er sagte auch, er hätte nichts bemerkt, es täte ihm leid und er würde das der Fa. melden, wg. der Schadensregulierung! Dem glaube ich das!
Ansonsten hast du Recht, daß man in einem normalen PKW einen Anstoß merken MUSS!!

Grobi

By dagegen (134.147.103.18) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 13:53:

Leider ist es aber auch so, dass man auch bei Fahrerflucht den Fahrer ermitteln muss. Ich habe vor einiger Zeit mal einen Crash beobachtet und mir das Kennzeichen gemerkt und musste dann feststellen, dass das gar nichts bringt, da ich in der Gerichtsverhandlung den Beschuldigten nicht als Täter identifizieren konnte. Also verurteilt wurde keiner, aber immerhin musste ja die Versicherung des Halters den Schaden ersetzen also war mein Weg zur Polizei nicht ganz umsonst...

By Matthias (213.191.80.84) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 12:05:

Mein Bruder hat wegen 5000,- Sachschaden und warten an einer ca. 50m entfernten Stelle 8 Monate den Führerschein abgegeben. Nach Vergleich vor Gericht wurde der FS wieder ausgehändigt. Es war ein Rangierunfall mit 36-Tonner. Nach Kenntnisnahme hat er den LKW aus dem Weg gefahren und dort gewartet. Jetzt muss er 1200,- bezahlen. Der FS wurde unter Androhung von Zwangsmaßnahmen beschlagtnahmt ohne Quittung!!, es wurde nur auf der V-Card vermerkt.
Wo ist da die Verhältnimäßigkeit!

By dyken (149.225.179.16) on Mittwoch, den 19. Dezember, 2001 - 00:41:

Es gibt aber auch den Fall, bei dem sich der Geschädigte nicht meldet. Mir ist mal vom Sturm die Fahrertür beim Öffnen aufgerissen worden und gegen die Tür eines daneben parkenden Fahrzeugs geschlagen, in dem ein kleiner Lackkratzer zurückblieb. Leider hatte ich nichts zum Schreiben dabei und habe vergebens gewartet. Also habe ich das Missgeschick zu Hause bei der Polizei gemeldet, wo ich dann dummerweise nicht mehr das ganze Kennzeichen des Gegners wusste, sondern nur den Typ und das Ortskennzeichen. Gemeldet habe ich mich aber. Das war im Juli. Bis heute scheint sich der Geschädigte nicht gemeldet zu haben. Der Schaden wurde nicht bemerkt.


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