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Fahrerflucht 600 DM und 3 Monate Verbot was tun ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Fahrerflucht 600 DM und 3 Monate Verbot was tun ?
By Belau (217.9.36.124) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 13:52:

Genau vor einem Jahr sollte ich angeblich in der Uhlandstrasse in bewrlin einen anderen Wagen gestriffen haben. Anschliessend zurückgesetzt und weitergefahren.
Mein Cheff schickte mich mit der Pritsche zur Polizei weil ich ja so oft den Wagen fahre.
Es war kein Kratzer an meiner Pritsche zu sehen.
Ich sagte der Polizei das ich mich nicht einnern kann das ich an diesem Tag mit diesem LKW einen Unfall verursacht haben soll.
Ich liess noch ein Foto von mir machen und tschüss.
Wenig später erfuhr ich das der Zeuge von 6 Bildern auf mich zeigte.
Mein Cheff kann nicht richtig nachweisen das ich der Fahrer war.

Nun bekamm ich gestern den Bescheid wo ich 2 Wochen einspruch einlegen kann. 600 DM insg. 712 mit kosten und 3 Monate Fahrverbot.
Ich brauche aber den Schein sonst werde ich Arbeitslos gerne nehme ich eine höhere Geldstrafe.

Meine Frage : Was soll ich machen ?? Insgesammt Einspruch einlegen oder nur wegen der Strafe ?
Wie kann ich am besten Mitleid bei der Staatsanwaltschaft erzeugen ?? Gibt es irgendwo eine Vorlage für einen Text ?? Was kommt noch???
Achso der geschädigte gab an 3000-3500 DM Schaden.
Bitte um Hilfe bin nicht rechtschutzversichert also Anwalt sieht mau aus.
Noch was es kam gar nicht vors Gericht ich war nur einmal aussagen bei der Polizei.

By Alberto (62.224.97.25) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 14:40:

Schlechte Situation...
Hättest du keinerlei Aussage gemacht - auch das Foto verweigert, würde es jetzt besser aussehen.
Aber - egal - es ist passiert.

Was ich mir allerdings nicht vorstellen kann....
Gab es wirklich keinerlei Kratzerspuren an deinem Fahrzeug?

Dann müßten ja die Spuren (Lack etc.) am geschädigten Fahrzeug abgenommen worden sein.
Diese müßten dich wiederum voll entlasten.

Also - so leid es mir tut... wenn du wirklich "unschuldig" bist, dann mußt du einen Anwalt nehmen und sogar einen Gutachter beauftragen, sofern das beschädigte Fahrzeug überhaupt noch in diesem Zustand ist - oder aber die Tür/Kotflügel oder was auch immer noch beizubringen ist.

Dann wirst du gewinnen (=Freispruch!) - dann zahlt die Anwaltskosten und Gutschterkosten eben die Staatskasse.

Wenn es aber irgendwie möglich sein könnte, daß du es doch warst - auch unabsichtlich - und unbewußt - dann laß die Finger davon, denn die Strafe könnte noch höher ausfallen!

By Belau (217.9.36.124) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 16:53:

Danke für die Antwort, ja das Foto..... na ja.
Selbst der Polizist sagte wo er meine Pritsche gesehen hat: "mhmhm komisch nichts zu sehen , das kommt mir sowieso komisch vor."
Da dachte ich natürlich BINGO.

Kann man so seinen FS verlieren weil der Pappkopf einfach auf mich zeigte ??? Wie doll nehmen die denn meine Aussage ernst ??

Was meinst du damit das es noch schlimmer werden könnte , und wie könnte man es schaffen das ich das Fahrverbot umgehe ????

Danke gruß
belau

By faraday (80.135.95.204) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 21:21:

vor einem Jahr ?!? und da kann der anzeigensteller immer noch dich erkennen ? falls du es wirklich nicht warst und es keine spuren gibr, dann würd ich mal schwer denken daß dich da jemand verarschen will. und abkassieren gleich mit. verjährt sowas eigentlich nicht ? @ all

By farendil (217.0.226.247) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 22:35:

@faraday: verjährung ist erstens mehrer jahre und zweitens wurde selbige schon unterbrochen

@belau: deine aussage war nicht nur ein fehler, es wird dir auch prinzipiell nichts gegelaubt, da DU der beschuldigte bist.

deine einzige chance hat alberto beschrieben...


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