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Beschilderung widerspricht Limit auf der Straße

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Beschilderung widerspricht Limit auf der Straße
By alpak (217.81.169.88) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 09:43:

Folgende Situation: Ortseingang, kurz danach 30 wegen Baustelle. Bauarbeiten aber nicht an der Straße, sondern an der Neubausiedlung am Straßenrand, die Straße ist also völlig "unverändert".
Mitten in dieser "Baustelle" ist auf dem Boden das reguläre 50er Limit aufgepinselt, um jeden von der Landstraße kommend daran zu erinnern.

Ist das vorläufige 30er Baustellen-Limit auf NACH der Bodenbeschriftung noch bis zur nächsten Kreuzung gültig oder hebt die Schrift auf dem Boden das Limit auf?

Wenn ich recht informiert bin steht in der StVO nichts über Geschwindigkeitslimits am Boden, weshalb sie gewöhnlich nur in Verbindung mit Schildern 274 Gültigkeit haben (bzw. an diese erinnern).

Gilt dies auch hierbei?

By Reimar (195.127.201.98) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 09:47:

@alpak
richtig, die aufgemalten Geschwindigkeitslimits haben nur hinweisende/informative Wirkung. das Limit 30 gilt also bis zur nächsten Kteuzung...
Viele Grüße von der Küste
Reimar

By Alberto (62.224.100.43) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 11:29:

Richtig, die Bemalung hat keinen offiziellen Verkehrszeichen-Charakter. Sie braucht auch - ohne offizielles Schild - nicht beachtet zu werden.

Ihr erinnert euch sicher an die Diskussion "Alte Schilder" - steht da ein schild 50 - mit dem Zusatz "km" , wie früher, dann ist auch dieses unwirksam.

By Markus (134.176.101.73) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 12:31:

@alberto

auch wenn es nur mit weißem tape überklebt ist???
dass könnte ja jemand wieder abmachen und siehe da, die messung ist doch ungültig! ;-)

By Greatblackbird (172.179.208.214) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 16:31:

@Markus
Das Überkleben der km-Angabe stellt m.E. eine Verfälschung des Schildes dar, weil u.a. das tape nicht reflektiert. Wenn Du z.B. Dein Nummernschild durch überkleben veränderst, begehst Du auch eine Verfälschung eines amtlichen Dokumentes. Das haben die Städte und Kommunen eigentlich auch zu berücksichtigen. Somit müßten so verfälschte Schilder auch ungültig sein.

By Multa (172.177.139.88) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 17:52:

Das glaube ich nicht! Als im Fernsehen darüber berichtet wurde, so wurde, meiner Erinnerung nach, das km-Zeichen überklebt. Ob das nun ein verfälschtes Verkehrszeichen ist, kann ich nicht beurteilen!

By Alexander (217.81.141.154) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 17:58:

was ist eigentlich, wenn das "km" durch die überklebung noch durchschimmert?

Grüßle
Alexander

By Greatblackbird (213.7.143.23) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 18:40:

@Multa
Es ist ja auch richtig, daß das so gehandhabt wird. Aber trotzdem ist es eine Veränderung an einem amtlichen Dokument, die zumindest irgendwo genehmigt sein muß.

@Alexander
Das habe ich auch schon gesehen. Aber wie gesagt: Überklebt = ungültig. Wenn es zum Streitfall kommt, muß das aber wahrscheinlich erst von einem Gericht bestätigt werden, damit alle aufwachen.

By dagegen (134.147.103.18) on Freitag, den 7. Dezember, 2001 - 11:23:

Wurde hier dutzendfach gemacht. Deswegen sehen die Zahlen auf den Schildern auch alle nicht wirklich mittig platziert aus.


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