Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

ABogen wegen Überholen ist da.

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: ABogen wegen Überholen ist da.
By W-Punkt (217.84.167.167) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 23:07:

Hi Leute,
heute ist mein A-Bogen gekommen, in dem folgendes steht (ich sollte das dann nochmal hier schreiben, wenn er da ist):
SIE ÜBERHOLTEN, OBWOHL SIEDIE ÜBERHOLSTRECKE NICHT ÜBERSEHEN KONNTEN. StVO §5 (2), §49, BKat Nr. 9

Der Fall nochmal, den ich schon mal gepostet habe:
Gestern bin ich mal nach XXX gefahren. Als ich aus meinem Ort rauskam, fuhr ich hinter 2 PKW´s, die widerrum hinter einem LKW hinterher fuhren. Da ist eine recht starke Steigung, weswegen der LKW auf kaum mehr als 60km/h kam, also scherte ich aus, überholte die 2 Fahrzeuge, und scherte wieder ein, weil ein anderes Fahrzeug von gegenüber kam. (es war auf gar keinen Fall knapp gewesen - war so vorgesehen! - und keine durchgezogene Linie) Dann nochmal raus, LKW überholt, und weiter gefahren.
Und das Problem: In einem der 2 Fahrzeuge, sass ein Polizist auf dem Nachhhauseweg, der heute morgen mich aus dem Bett zerrte, und mir weiss machen wollte, dass ich an einer Unübersichtlichen Stelle überholt habe, und dass schon FAST!!! andere Fahrer genötigt waren, zu Bremsen. Ich sagte ihm darauf hin, dass ich mir keiner Schuld bewusst sei, weil ich weiss, wann ich mit meinem Auto überholen kann, und wann nicht! (Habe seit 5J. Führers., und das Unfallfrei. KM-Erfahrung: ca. 250.000 km) Auf meine Aufforderung, mich zuerst aufzuklären, wieso er überhaupt hier sei, reagierte er nicht, wollte nur meinen Führerschein. Dann wollte er mir noch einreden, dass das eine Fälschung sei, weil die Führerscheinstelle als meinen Geburtsort, meinen alten Wohnort (Wuppertal) eingetragen hat. Ich habe ihn über die deutsche Sprache aufgeklärt und ihm gesagt, dass man sowas Irrtum nennt, und nicht Fälschung! Dann fragte er, ob ich mich schuldig bekenne und direkt zahlen will, oder ob ein Anhörungsbogen nach Hause kommen soll. Ich nahm das zweite. Dann verzog er sich.

P.S.: Kam nicht per Einschreiben! - Normale Post = Aktenvernichter?

By W-Punkt (217.230.77.182) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 23:49:

Falls die aber bald noch einen schicken, per Einschreiben, was soll ich dann am besten tun bzw. in das Ding reinschreiben?

By farendil (217.0.227.96) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 23:53:

@w-punkt: bitte die behörde dir eine kopie der aussage des zeugens (=polizeibeamter) zu schicken. ohne diese sage KEIN EINZIGES wort!

By W-Punkt (217.84.161.118) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 11:43:

Aber solange kein Einschreiben, dann gar nichts tun?

By Alberto (62.224.97.69) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 12:11:

Nein, - nur wenn ein Bußgeldbescheid kommt, dann Einspruch innerhalb 2 Wochen - ohne Begründung - einlegen!

By W-Punkt (217.230.71.181) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 19:35:

farendil sagt: Zeugenaussage anfordern.
Alberto: Einspruch ohne Begründung.
Was ist nun richtig? Oder ist das ein und das selbe?
Einspruch + direkt dabei Zeugenaussage anfordern?
Wird das automatisch dann vors Gericht gehen, oder weiterhin per Briefverkehr geklärt?

By Greatblackbird (213.7.140.41) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 21:21:

Gegen einen Anhörungsbogen kannst Du keinen Einspruch einlegen. Schicke den Anhörungsbogen zurück und fordere damit gleich die Zeugenaussage an. Wenn ein Bußgeldbescheid erlassen wird, dann lege Einspruch ohne Begründung ein.

By W-Punkt (217.84.160.216) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 22:45:

Aber erst den A-Bogen, der per Einschreiben gekommen ist, zurückschicken, oder?


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page