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Angabe des Meßgerätes auf A-Bogen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Angabe des Meßgerätes auf A-Bogen
By Grobi (217.85.46.189) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 21:51:

In einigen Threads wir gesschrieben, daß auf dem A-Bogen der Name des Meßgerätes stehen muß.
Bei uns in SH steht dort lediglich das Meßverfahren und Zeugen. Ist die Angabe von Details zur Messung nicht bundeseinheitlich? Kann man Infos über das Meßgerät nachträglich anfordern?

Grobi

By Greatblackbird (213.6.71.67) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 22:23:

Die Infos über das Meßgerät gehen aus der Ermittlungsakte hervor. Dort sind auch der Eichschein und die Meßprotokolle zu finden. Im A-Bogen reicht es aus, wenn dort unter den Beweismitteln z.B. steht: Messung mit einem Geschwindigkeitsmeßgerät. Bundeseinheitlich ist, daß Beweismittel angegeben werden. Man wird Dir aber sicher auch den Typ des Gerätes nennen, wenn Du danach fragst.

By Grobi (217.228.110.70) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 03:11:

Aha, alles klar :-)

Grobi


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