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Wann kommt der Führerschein zurück?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Wann kommt der Führerschein zurück?
By Kai (168.143.112.8) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 21:42:

Ich habe ein Fahrverbot für einen Monat bekommen. Habe den Lappen am 28.11. per Einschreiben nach Kassel geschickt, müßte dann ja am 29.11 angekommen sein. FRAGE: Wie bekomme ich meinen Lappen zurück? Wird er mir zugeschickt? Oder muß ich ihn bei der Polizei abholen? Klappt das auch immer Pünktlich bzw. darf ich dann ab dem 29.12 wieder fahren auch wenn ich den Lappen bis dahin nicht wieder habe? Das Verbot gilt doch "nur" für einen Monat, oder wie ist die Lage?

By Greatblackbird (213.6.71.67) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 22:41:

Fahren darfst Du mit Ablauf des 28.12. , egal, ob der Führerschein wieder da ist oder nicht. Normalerweise wird der Eingang des Führerscheins bestätigt. Dann kannst Du ausrechnen, wann Du wieder fahren darfst. Zurückgeschickt wird er eigentlich rechtzeitig per Einwurfeinschreiben und einem entsprechenden Begleitschreiben. Wenn er zu spät zurückkommt, kannst Du Schadenersatz geltend machen.

By farendil (217.0.227.96) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 23:57:

@gb: mit dem schadensersatz wäre ich mir nicht sicher...

@kai: frage bei der behörde nach, ab wann dein fahrverbot gilt.
ab dem ablauf darfst du fahren - auch wenn der schein noch nicht da ist. du mußt höchstens 20,-? bezahlen, weil du den fs nicht dabei hattest...

By Greatblackbird (213.6.142.219) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 00:11:

@farendil
Das mit dem Schadenersatz ist mal einem ehemaligen Kollegen von mir passiert. Nach einem Fahrverbot ist der FS bei der Behörde wirklich nicht mehr auffindbar gewesen. Bis er eine entsprechende Bescheinigung hatte, sind ein paar Tage vergangen und er hatte Anspruch auf über 30 DM pro Tag. Die Kosten für die Neuausstellung incl. aller Fahrtkosten etc. wurden auch erstattet.

By farendil (217.0.227.96) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 00:16:

@gb: 30,-pro tag.... das soll schadensersatz sein???

kennen die eigentlich taxikosten?? oder die eines guten fahrers???

By Greatblackbird (213.6.142.219) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 00:23:

Vielleicht ist Schadenersatz nicht der richtige Ausdruck...

By Kai (168.143.112.8) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 17:14:

Ich hoffe mal das ich den Lappen "pünktlich" wieder zurück bekomme, ich habe nämlich so ein komisches Gefühl das das zwischen Weihnachten und Silvester nichts wird und ich ihn erst im neuen Jahr wieder bekomme. Eine Bestätigung das der Führerschein bei denen Eingegangen ist habe ich bis heute, eine Woche nach dem ich ihn per Einschreiben abgeschickt habe, jedenfalls noch nicht.

By dagegen (134.147.103.18) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 17:39:

Auf den Einschreibebelegen ist immer hinten eine Telefonnummer drauf. Nach Angabe der ID-Nr. bekommst du eine definitive Auskunft über die Zustellung des Einschreibens (mündlich). Schriftlicher Beleg kostet 10DM extra.
Das Datum der Zustellung plus 4 Wochen und ab da kannst du wieder fahren.

By Kai (168.143.112.8) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 18:02:

Danke für den Tip! Habe eben gerade bei der Post angerufen, dort wurde mir gesagt, dass das Schreiben am Do. 29.11 eingegangen ist und die "Sendung" am Fr. 30.11 von einem "Empfangsberechtigten" bestätigt wurde. Dieses Datum, plus 4 Wochen bedeutet doch dann also, dass ich ab Sa. 29.12 wieder fahren darf, egal ob ich den Lappen bis dahin wieder habe oder nicht. Liege ich damit richtig? Mir kommt es wirklich auf jeden Tag an :-)


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