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Geblitzt in Österreich

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt in Österreich
By ERBlitz (217.1.114.53) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 17:32:

Ich wurde am 21.Juli 2001 in der Nähe von Wien 30er Zone mit 43 kmh geblitzt. Mitte November bekam ich von der dortigen Behörde bescheid. Ich habe Einspruch erhoben, da nach deutschem Recht die Angelegenheit verjährt ist. Die Behörde dort pocht auf ihr Verjährungsfrist von 6 Monaten nach österreichischem Recht und verlangt nun von mir auch noch Führerscheindaten. Registrierungsnummer, Austellungsdatum. Das habe ich abgelehnt. Da Österreich ein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland hat,frage ich mich wie ist nun die Rechtslage. Wer hat ähnliche Erfahrungen und kann mir einen Tip geben.

By farendil (217.0.227.96) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 00:40:

such mal im forum...
generell gilt österreichisches gesetz.

wird der fahrer nicht ermittelt, muß nach diesem der halter zahlen.
genau dieses wiederspricht aber den grundsätzen des deutschen rechts völlig.

ob also diese strefe für die nichtangabe des fahrers eingetrieben werden kann, ist derzeit noch unklar.

stehst du also als fahrer nicht fest, so könntest du versuchen, so um die zahlung herumzukommen...

By andy2 (193.158.141.121) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 21:11:

Hm...auch mal ne Ösi-Frage von mir.
Ein bekannter wurde auf der Autobahn in "A" mit
150km/h bei erlaubten 100 von hinten geblitzt.
Was erwartet Ihn für eine Geldstrafe?
Er pendelt immer zw. D und A, also ist "wegwerfen" und nicht mehr hinfahren die falsche Antwort.

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 08:21:

Genau weiss ich´s nicht, aber eine Orientierung:
Wenn die graue Ratte ein Organstrafmandat vor Ort ausstellt , darf der das nur bis 500 ATS. Kommt die Organstrafverfügung von der Bezirkshauptmannschaft wie in deinem Fall, so sind es mindesten500 ATSs, normalerweise mehr. Feste bindende Tarife gibt es in Ösiland nicht. Mit dem Gendarmen vor Ort kannst du handeln, sprich ihn mit seinem korrekten Dienstgrad an, dann geht es manchmal besser.

By phil (213.47.212.234) on Samstag, den 8. Dezember, 2001 - 02:15:

Hi mal wieder...

@alfa
Das mit der Organstrafe ist richtig, die darf maximal ATS 500,- betragen, wobei dies teilweise umgangen wird, indem der Beamte mehrere Organmandate zu jeweils ATS 500,- ausstellt. Rechtlich "sauber" ist das zwar nicht, aber wer wird sich dagegen schon wehren, Organmandate sind schließlich immer deutlich billiger, als die Anzeigen.
Eine Mindestsumme von ATS 500,- bei BH-Strafen gibt es allerdings nicht. Dort heißt das Ganze auch nicht Organmandat, sondern "Anonymverfügung". Bei minderschweren Verstößen (in der Regel bis ATS 1000,-) kann der zuständige Beamte sich den ganzen Aufwand mit Fahrererhebung,... sparen und eine Anonymverfügung mit dem (salopp formuliert) Inhalt: Find selber raus wer gefahren ist und zahl das Geld bis zum ..., dann ist die Sache gegessen und es gibt auch keine Eintragung im Register, verschicken. Diese muß nicht bezahlt werden, es kommt jedoch nach 14 Tagen nicht-einzahlen automatisch zu einer Anzeige.

nun @andy2
Wenn der Verstoß allerdings doch schwerer (wie in Deinem Fall) ist, dann muß der Halter innerhalb von zwei Wochen den Fahrer angeben (tut er das nicht, wird automatisch er selbst als Fahrer angenommen). Der zuständige Beamte auf der BH kann dann selbst entscheiden, wieviel Geld er für die Tat verlangt (dabei wird Einkommen des Täters, äußere Umstände,... berücksichtigt). Es gibt zwar gesetzliche Rahmen, jedoch sind die von ganz wenig bis horrend viel (bis zu ATS 30.000,-) keine Einschränkung für diesen.
Bei 150km/h (Tacho) in der 100er Zone rechne ich jetzt mal mit echten 41 km/h. Das macht bei einem Normalverdiener und ohne Gefährdung anderer ca. ATS 6.000,-.

Sehr interessante Bemerkung zum Schluß: Es gibt bei jeder Anzeige (also nicht Organmandat oder Anonymverfügung) die Möglichkeit einen formlosen "Einspruch der Höhe nach" einzulegen. Dieser ist völlig gefahrenfrei, da die Strafe nicht erhöht werden darf (auch keine Bearbeitungsgebühren). Er hat aber nur dann Erfolg, wenn man auch wirklich nen Grund reinschreibt (Arbeitslosigkeit, Verschuldung,...).

Bis bald
Liebe Grüße
Phil

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 10. Dezember, 2001 - 10:18:

danke Phil,
wie du vielleicht mitbekommen hast, wohne ich sehr nah an der Grenze und fahre sehr oft dort. Deshalb habe ich auch mit Liebesbriefen von der Bezirkshauptmannschaft auch keine Erfahrung ( nur mit grauen ratten, die auf "Piefkefang" gehen), weil ich in etwa ordentlich fahren muss. Anders ist das bei jemand, der als Autohändler immer mit dem Vorführwagen dorthin zum Skifahren fährt.


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