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Was tut sich nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Was tut sich nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde ?
By Leo (193.194.7.77) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 09:43:

Hallo,
mal eine Frage an die Polizisten hier im Forum, so sie es denn wissen:

Was tut sich bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde ?

Wenn ich, was zum Glück erst zwei Mal in meinem Leben vorgekommen ist, an einen nicht so netten "Oberlehrer" als Polizisten gerate, der seine Macht gerne zur Schau trägt und so ein schlechtes Bild auf alle Polizisten wirft, stelle ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Das ist mein gutes Recht und kann mir nicht verweigert werden.
Interessieren tut mich nur mal, wie es danach weiter geht, denn ich bekomme ja keinen Bescheid darüber ? Wird sowas eher von einem "Kollegen" in die Rundablage geworfen oder geht dieser Sache jemand ernsthaft nach ? Schließlich gibt es in der Mehrzahl gute Beamte die mit den speziellen Kollegen sicher auch nicht so gerne zu tun haben oder ? Interessiert mich mal.
Leo

P.S. Ich kann einen konkreten Fall schildern, falls jemand denkt, ich hätte das zu Unrecht getan

By officer (213.187.79.197) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 18:27:

Bei uns ist es so, daß der Beamte ebenfalls seinen Bericht dazu schreibt und anschließend entschieden wird, ob abgeholfen werden kann oder nicht. Abgeholfen werden kann aber nur, wenn eine Dienstpflichtverletzung vorliegt. Ich hatte schon einige solcher Beschwerden, die aber zurückgewiesen wurden. Man sollte sich genau überlegen, waß man in eine solche Dienstaufsichtsbeschwerde hineinschreibt. Schnell läuft mann Gefahr wegen Beleidigung, Falscher Verdächtigung o.ä. angezeigt zu werden. Wir hatten schon solche Fälle wo der Beschwerdeführer am Ende mehr Ärger hatte als ihm lieb war. An der Sachentscheidung zur Ordnungswidrigkeit ändert sich eh nichts. Da wird man nur auf den Rechtsweg verwiesen. Ein positiver Nebeneffekt von Dienstaufsichtsbeschwerden - wenn sie abgewiesen werden - ist, daß der Beamte nicht in der Masse untergeht. Es kann sich also durchaus auch Positiv auswirken.

By Leo (193.194.7.77) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 10:51:

@Officer
Es ging konkret um einen Kollegen, der keine Ahnung von der Messung des Geräuschgrenzwertes bei Motorradauspuffen hatte. Durch diese Fehlmessung kam es zu überhöhten Werten. Außerdem kannte er sich nicht mit dem Recht aus, was die E-Normung (Kennzeichnung) und die damit verbundene allgemeine Betriebserlaubnis anging, welche das Mitführen von Papieren in diesem speziellen Fall nicht notwendig machte. Also eindeutig mangelndes Wissen des Beamten und damit verbundenes arrogantes Auftreten, um seine eigenen Schwächen zu überspielen.
Leo

By Alberto (62.224.97.69) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 12:21:

@Leo
Und... ? Hast du ihn höflich über seinen offensichtlichen Irrtum aufgeklärt?

Er kann ja auch nicht alles wissen.
Und - macht er eine falsche Anzeige, so wird das gericht dies schon korrigieren, oder?

Würdest du in deinem Beruf eine Abmahnung akzeptieren, bloß, weil du gerade mal etwas nicht wußtest?

Für mich gehört zu einer Beschwerde immer der Vorsatz - oder zumindest eine agressive Verhaltensweise, die es durchaus mal geben kann.

Agressiv darf man selbst dabei aber niemals sein, sondern eben betont höflich und korrekt, - dann kann man ihn auch per Beschwerde angreifen.

By Leo (193.194.7.77) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 15:34:

@Alberto
so wie ich es geschildert hatte, nahm ich eigentlich an, daß es unmissverständlich war. Es ging nicht um das fehlende Wissen, was als einziges an der Stelle der Kontrolle benötigt wurde, sondern um die Art und Weise, wie er mit uns umgesprungen ist. Selbst nachdem wir (zwei Anwälte und ich) ihn darauf aufmerksam gemacht hatten, daß weder Drehzahl noch Abstand stimmen, tat er noch so Oberlehrerhaft und und wollte uns zwingen, einen Topf vom Mopped abzuschrauben. Das sowas zur Konsequenz hat, daß man von der Eifel bis nach Hessen laufen darf, ist dir sicher bewußt. Das eine Klage gegen eine solche Messung gerade gezeigt hat, was dann passiert, ist unter Motorradfahrern auch bekannt. Der Betroffene hat zwar den Prozess gewonnen, doch seinen Auspufftopf samt Entschädigung für's Laufen hat er bis heute nicht. Für mich ergibt sich daraus nur eins. Sich sofort vor Ort noch zu wehren.
Hätte er gleich gesagt:"Ich lese nochmals nach" oder so ähnlich, wäre ich der Letzte, der sowas macht. Aber uns trotzdem für etwas belangen wollen, was einfach nicht richtig ist, da wehre ich mich energisch. Wie es in den Wald hinein ruft...! ODer besser noch: Der Ton macht die Musik.
Hätte ich die beiden Anwälte nicht dabei gehabt, dann wäre ich einem "Justizirrtum" mit weitreichenden Folgen auf den Leim gegangen, nur weil der Mann so arrogant war, seine Unwissenheit nicht zugeben zu wollen. No way !
Leo

P.S. Gerade haben die einen Mann aus der 4,5 jährigen Haft entlassen, welcher einem Justizirrtum aufgesessen war. Klasse oder ? Viereinhalb Jahre für nichts und wieder nichts. Nur weil manche ihren Job nicht machen...!

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 16:59:

@leo
bei solchen übergeschnappten Grünen hilft manchmal die "von oben" Methode, die kennt er von seinem Chef nämlich. Also, z.B.:Sie behaupten nun der Auspuff sei zu laut? Hmm, haben sie eineinschlägiges Studium absolviert, dass sie befähigt eine amtliche gutachterliche Aussage zu machen ? Nicht, dann haben sie doch sicherlich wenigstens eine KFZ Meisterprüfung abgelegt?? Nein?Können sie denn wenigstens eine beurkundete Schulung beim Hersteller des Messgerätes vorlegen? Auch nicht? Dann sind sie zur Vornahme dieser Messungen ja garnicht qualifiziert und zur technischen Beurteilung dieses KfZ Bauteils erst recht nicht!
Was mich an der Sache nämlich ordentlich fuchst:
Früher hatte ich haüfiger Schalltechnische Gutachten vergeben und sehr oft mit den Gutachtern die Dinge durchgesprochen und dahe ein bischen ein Feeling bekommen. Zur korrekten Schallmessung gehört eine gehörige Portion Theorie, sowohl vonder Akustik, als auch von der Techik und Technologie dedes Messobjektes. Ferner ist eine intime -auch in Theorie- Kenntnis des Messverfahrens und des Messinstrumentes nötig, sonst kommt Mist raus!

By Biker (137.204.148.72) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 18:44:

@Leo
tja von den grünen Jungs in der Eifel kann ich auch ein Lied singen. Gerade letzten Sommer haben die mich auch wegen meiner Auspuffanlage angehalten (Rauchentwicklung, Lautstärke). Da ich nun aber mal einen 2-Takter fahre (RD 500) mit 4 Auspuffrohren (Grad Prix Design), geht da natürlich ordendlich was ab, wenn ich am Rohr drehe. Nach einer langsamen Ortsdurchfahrt muß ich erst mal ordenlich das ganze Öl rausblasen. Geht nicht anders bei Zweitaktern.
Da mußten die Grünen natürlich wieder ihren unqualifizierten Senf abgeben (sorry). Nachdem der Beamte ein flexibles Maßband vom Endschalldämpfer bis zum Krümmer geschoben hatte meinte er, da würde gar kein Dämpfer drinsitzen. Dabei ist das eine, wie bei Hochleistungszweitaktern üblich, eine Resonanzauspuffanlage mit nachgeschaltetem Adsorptionsdämpfer. Da sind keine Prallbleche im Abgasweg. Aber das den Beamten begreiflich zu machen habe ich nicht geschafft. Nach langem hin und her hab ich dann eine Mängelkarte bekommen und durfte zum TÜV. Die haben nur geschaut, ob alles eingetragen war. Die Maschine mal kurz angemacht und das war´s dann auch schon. Alles in Ordnung.
Eine Dienstauftsichtsbeschwerde einzureichen war in meinem Fall völlig sinnlos. Da hätte ich schon direkt den TÜV in die Eifel bestellen müssen.
Die Polizei sitzt einfach am längeren Hebel.
(Aber ich dafür am schnelleren).

Gruß, Biker

By officer (213.187.79.197) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 21:42:

@Leo
Wie schon oben geschrieben gibts die Dienstaufsichtsbeschwerde für Dienstpflichtverletzungen. Eine solche kann ich aber im von Dir geschilderten Fall nicht erkennen. Die Beschwerde würde also im Sand verlaufen. Für den Fall daß der Beamte keine Ahnung von der Schallmessung bei Motorrädern o.ä. hatte, hast Du ja das Recht des Widerspruch zum Bußgeldbescheid! Die ersten Maßnahmen kannst Du eh nicht abwehren. Wenn der Beamte meint einen Anfangsverdacht zu haben, kann er Dich mitnehmen zur Schallpegelmessung, so Du daß nicht mitmachst auch Dein Motorrad beschlagnahmen oder Teile davon. Ob der Verstoß dann vorliegt, kann im gutachten geklärt werden. Sollte Dein Verfahren eingestellt werden, weil die Lautstärke i.O. war oder der Auspuff zugelassen war, kannst Du die Dir entstandenen Kosten einklagen.
Für die Lärmpegelmessung gibt es eine Vorschrift die der Beamte, welche die Messung durchführt kennen sollte. Bei uns in Sachsen wird durch die Polizei mit einem ungeeichten Gerät nur ein Vortest durchgeführt. Den exakten Test mit einem geeichten Meßgerät führt dann ein Gutachter durch. Leider habe ich es auch schon erlebt, daß ein Gutachter nicht wußte wie korrekt zu messen ist.
Ansonsten sollte man Albertos Rat befolgen und sich kooperativ zeigen. Manches läßt sich dann besser klären.

Keinesfalls sollte man wie von alfa beschrieben reagieren. Dann weckt man nur den Suchnerv des Beamten und der sucht und sucht bis er was gefunden hat.


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