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Fotovergleich mit älteren abgeschlossenen Fällen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Fotovergleich mit älteren abgeschlossenen Fällen?
By Ali (168.143.112.8) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 14:20:

Wie lange hebt die Polizei Fotos von älteren Aktionen auf? um evtl. zu vergleichen.
Fall: ich soll vor ca 2 Wochen zu schnell gefahren sein, weiß aber nicht, ob ich es war. Wenn ich das Foto anfordere und ich nicht deutlich zu erkennen bin, wird dann mit einem Foto aus dem Dez. 2000 verglichen? Damals hatte ich nur 6 km zuviel und habe DM 30 bezahlt.

By Alberto (62.224.100.119) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 17:50:

Bezahlt heißt: Abgeschlossen.
Außerdem... es würde ja nur was nützen, wenn der Verstoß im gleichen Polizeirevier-Bereich wieder stattfand. Das ist sehr unwahrscheinlich.

By farendil (217.80.144.136) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 19:57:

@alberto: ich weiß zufälligerweise, daß akten aus abgeschlossenen fällen in der bußgeldstelle dresden noch längere zeit aufbewahrt werden.
die akten werden IMHO nach pkw, nicht nach fahrer geführt.

By Ali (195.252.199.75) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 00:48:

Ich wurde in der gleichen Stadt (Frankfurt) fotografiert. Ende Dez. ist ein Jahr vorüber. Man kann also davon ausgehen, daß dieses Foto noch existiert, oder?

By Alberto (62.224.97.143) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 09:28:

@farendil
Bist du dir da sicher, daß Akten bis 75 DM aufbewahrt werden?
Ich vermute mal, daß man "eingestellte Verfahren" - und Akten aus rechtskräftigen BuGeBe´s aufbewahrt, - aber alles unter 80 DM glaube ich kaum.

Eines ist jedoch sicher.... personenbezogen werden eingestellte Verfahren - aber nur aus dem BuGeBe-Bereich sehr wohl und sehr lange archiviert.

Die kommen dann bei einem etwaigen Strafprozess an die Oberfläche.

Ich hatte mal eine Anzeige wegen angeblicher "Straßenverkehrsgefährdung" (wurde eingestellt) - da stand ich vor dem Richter - dieser zeigte mir etwas aus der Akte.

Siehe da, man hatte mindestens 3 alte Vorgänge, die alle wg. Verjährung gegen mich eingestellt werden mußten (meine Praxis-Tests zur Alberto-Methode).

Der Richter war ganz gierig darauf, so ein "Früchtchen" nun endlich zu erwischen und praktisch für die alten Fälle gleich mit eine Art "Nachbesserung" zu erreichen.

Er ging wieder mal leer aus - und meine Akte wurde dicker un dicker.

Das war so etwa 1992... ich hoffe nun, daß diese Fälle nicht mehr existieren, denn sie hätten ja, da sie zu keiner Eintragung in Flensburg führten, eigentlich gar nicht existieren dürfen...

By farendil (217.0.227.96) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 13:56:

@alberto: bei verwarngeldern bin ich mir nicht sicher, nur bei bußgeldern...

By GrüßeausderZone (195.252.133.185) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 16:06:

Das ist ja eine sehr interessante Diskusion. Ich habe nämlich eine sehr ähnliche Frage im MPU-Forum gestellt, weil ich dachte, dass man dort wohl noch am ehesten kompetent Auskunft erhält. Meine Frage könnt Ihr unter "Deine Sünde weiß der Staat noch in 100 Jahren - Eintragung forever!" lesen. Ich bin nämlich über einen sehr seltsamen Artikel auf Eurer Seite gestolpert. Wenn mich diesbezüglich mal jemand schlau machen könnte würde ich mich sehr freuen. Wenn da auch nur etwas dran wäre, wäre alle Aussagen der Art wie "nach zwei Jahren sind Punkte wegen Owis wieder weg" ad absurdum geführt, wenn irgendwelche Akten fleissig weiter aufbewahrt werden würden. Wäre dann wie in der ehemaligen DDR. Nach dem Motto: Von jedem gibts ne Akte und auch die kleinste Kleinigkeit wird erst mal für immer archiviert.

By Alberto (62.224.96.75) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 17:49:

Leider scheint es so zu sein, daß so gar "eingestellte Verfahren" in einer Art "persönlichen Akte" sehr wohl aufbewahrt werden. Das müßte dann allerdings auch für alte Bußgeldakten gelten.

Das Gesetz sagt ja nur, daß die Eintragung in Flensburg gelöscht wird, wenn innerhalb von 2 Jahren (außer bei Straftaten) nach Rechtskraft der letzten Eintragung keine weiteren Eintragungen hinzukommen.

Das mag auch so sein, wenn z.B. ein Richter oder Staatsanwalt für einen Bußgeldfall diese Auskunft einholt.

Aber es könnte ja sein, daß neben diesem zu verhandelnden Bußgeldfall bereits in 3 anderen Städten - eben noch nicht rechtskräftig, somit noch nicht eingetragen, aber dennoch - 3 weitere Fälle in der Schwebe sind, deren Ausgang mit großer Wahrscheinlichkeit eine Verurteilung zur Folge haben wird.

Dann wird ein Richter sich sehr wohl über diese Fälle informieren, um hier nicht etwa einen "Ersttäter" gering zu bestrafen, der aber parallel noch mehrere Verfahren am Laufen hat.

So - wenn man diesen gedanken weiterdenkt, so muß man darauf kommen, daß es eine Akte (unter dem namen,Geb.-Dat, Geb-Ort - verwaltet) geben m u ß!

Diese wiederum - dick und voll - habe ich anlässlich eines Strafverfahrens zufällig auf dem Richtertisch liegen sehen, weil mir der Richter ein Schriftstück vorhalten wollte, dieses aber nicht gleich fand, und deshalb mich nach vorne holte und dabei wie wild die Akte durchblätterte.

Und da sah ich sie, die vielen schönen Fotos von mir - in vielen verschiedenen Autos - alle meistens auf andere Personen oder Firmen zugelassen - und eben das Verfahren gegen mich, wegen Verjährung, eingestellt.

Verjährt - ja - eber vergessen: NEIN!

By GrüßeausderZone (213.6.30.140) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 18:45:

Erst mal vielen Dank Alberto, für Deine Information. Wenn dem so ist, dass alles bei irgendeiner Behörde am jeweiligen Wohnsitz aufbewahrt wird, dann verstehe ich den Sinn von zwei zentralen Verzeichnissen nicht. Dann bräuchte man ja nur noch vor Ort nachfragen. Nach dem Motto: Was, vor 25 Jahren schon mal eine Ampel bei rot überfahren? Na, dann müssen wir jetzt ein bißchen heftiger draufhauen! Ich verstehe dann auch nicht, warum manche Alkoholfahrer irgendwas von einer 10-Jahres-Frist erfragen. Wenn ich als Führerscheinstelle so leicht erfahren könnte, dass jemand vor 10 Jahren der Führerschein wegen sowas abgenommen wurde, dann keinerlei weitere Information hätte, den würde ich zu keiner Prüfung zulassen. Alles sehr seltsam. Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn irgendwo nochmal alles zusammenlaufen würde, wäre halt typisch deutsch.

By officer (213.187.79.208) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 18:58:

Bei uns werden Owi-Sachen 5 Jahre und Strafsachen 10 Jahre oder länger aufbewahrt.

By faraday (217.81.238.168) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 19:11:

werden eigentlich auf informationen aufbewahrt ? zum beispiel wenn gegen herr mustermann mal kurz ermittelt wurde, dann allerdings sich der fall in eine andere richtung verschlagen hat ? o.ä. ?

grüsse, fara

By GrüßeausderZone (213.6.18.241) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 19:18:

Hallo officer,

werden Owi-Sachen nach mehr als 2 Jahren noch personenbezogen aufbewahrt? Ich hab mal gelesen, dass der Datenschutzbeauftragte von Ba-Wü dies bezüglich Polizeibehörden mal kritisiert hat. Das die Polizei nicht so arbeitet habe ich eh immer angenommen. Aber was ist mit anderen Behörden?

Viele Grüße

By GrüßeausderZone (213.6.18.241) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 19:21:

Mit nicht so arbeitet meinte ich: Jetzt tippen wir Herrn Meier wegen einer roten Ampel mal für immer in den Rechner.

Entschuldigung

By GrüßeausderZone (62.180.22.72) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 20:35:

Hallo officer,

Könntest Du vielleicht meine letzte Frage beantworten? Das wäre echt nett von Dir. Hast Du eine Ahnung wie lange andere Behörden, wie z. B. Ordnungsamt, Akten mit persönlichen Daten aufbewahren? Mich interessieren eigentlich nur Owis. Vielen Dank schon mal an dieser Stelle.

Viele Grüße


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