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Rotlichtverstoß in der Schweiz

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Rotlichtverstoß in der Schweiz
By Klient (217.80.255.232) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 14:19:

Also ich habe im September in der Schweiz eine rote Ampel überfahren und es hat mich geblitzt. Nun habe ich dann irgendwann von unserer deutschen Polizei eine Vorladung als Betroffener bekommen. Bin aber zu beiden Terminen nicht erschienen. Nun habe ich ne Visitenkarte eines Polizeiobermeisters in meinem Briefkasten gehabt mit der Bitte um Rückruf. Auch das habe ich bisher nicht gemacht.

Nun meine Fragen:

1. Kommen unsere Polizisten noch öfter?
2. Wenn ja muß ich mich bei denen melden?
3. Was kann noch alles kommen?
4. Kann ich wenn ich doch was sage in Deutschland Punkte oder mehr dafür bekommen?
5. Wie verhält man sich jetzt am geschicktesten?

Danke

By farendil (217.80.144.136) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 14:26:

1: denkbar
2: nein!!!!!!!!
3: besuche/anrufe/briefe - theoretisch wäre eine echte vorladung (die vom staatsanwalt, da muß man im gegensatz zu den einladungen der polizei hingehen) denkbar
4:nein, keine punkte
5:einfach weiter totstellen und warten, wass passiert.
wenn du doch mal erwischt wirst, !keinerlei! aussage machen.

By Klient (217.80.255.232) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 14:36:

Danke erstmal, nun noch ein paar Fragen.

1.also wenn was von der Staatsanwaltschaft kommt da muß ich hingehen?
1.1 Aber da kann ich auch mein Klappe halten, obwohls ja Schwachsinn ist denn wenn der da ein Foto hat dann hat er mich ja eh erkannt auch ohne das ich was sage.
2. Verjährt da auch mal was? und wenn ja wann?

Danke

By farendil (217.80.144.136) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 14:46:

1: wenn eine VORLADUNG kommt, die vom staatsanwalt (niemandem sonst!) unterzeichnet ist, ja (es sei denn du hast triftige gründe, die deinem erscheinen entgegenstehen, z.b. krankenschein)
1.1: ist immer noch ein unterschied, ob identifiziert oder zugegeben. außerdem kennst du die qualität des fotos doch gar nicht!!!
2: musst du die schwiitzer frage!

By Klient (217.80.255.232) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 15:11:

nochmal danke

nun aber noch ne frage *fg

also mal angenommen staatsanwalt schickt vorladung und erkennt mich, ich sage aber nichts, was kann dann alles kommen? und was kann kommen wenn der mich mit seiner geübten ausdrucksweise doch zum reden bringt?

Danke schon mal im voraus

By farendil (217.80.144.136) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 17:37:

@klient: also erst mal grundsätzlich: schlimmer kann es nicht werden!
den aufwand mußt den den beamten nicht ersetzen!

zum reden bringen ist dann unmöglich, wenn man kategorisch gar nichts sagt.
sobald man sich auf irgendetwas einläßt, hat man schon so gut wie verloren.

im dümmsten fall würden die schweizer dir eine "rechnung" schicken. die ist aber nicht eintreibbar, da entsprechenden rechtshilfeabkommen fehlt.
aber du könntest theoretisch probleme bekommen, wenn du dannach irgendwann in der schweiz unterwegs bist, nicht gezahlt hast und deine daten im rechner gegengecheckt werden...


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