Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By schlaumi (193.254.30.32) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 09:21: |
Hallo Zusammen,
habe einen Fragebogen mit Bild erhalten. Ich bin nicht gefahren, wohl aber meine Frau, die nicht eindeutig auf dem Bild zu erkennen ist.
Meine Frage: Soll ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen - dann wissen sie jedoch, dass es ein Angehöriger sein muss. Oder soll ich sagen, dass ich die Person auf dem Bild nicht zuordnen kann - oder gibt es hierfür eine Bessere Aussage?
Kann deshalb ein Fahrtenbuch auferlegt werden?
Vielen Dank
By farendil (217.80.144.136) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 10:16: |
kommt auf die erkennbarkeit an...
ist das foto wirklich schlecht, dann mach gar nichts...
By Greatblackbird (213.7.143.115) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 19:02: |
Fahrtenbuch gibt es erst, wenn man aussagt, daß man nicht weiß, wer gefahren ist, nicht aber wenn man die Aussage verweigert. Außerdem muß bis spätestens 2 Wochen nach dem Verstoß der Anhörungsbogen beim Fahrzeughalter sein.
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