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2 x 1 Punkt in 2 Monaten - was passier? Alberto möglich?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 2 x 1 Punkt in 2 Monaten - was passier? Alberto möglich?
By Siegmund (217.230.175.59) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 19:07:

Ich bin nicht sicher, ob ich die Alberto-Methode richtig verstanden habe und ob sie in meinem Fall Sinn macht.

Bei der Alberto-Methode versucht man doch, einen Bußgeldbescheid gegen jemanden zu erwirken, der nachweislich (zB Frontfoto) gar nicht schuld war. Sowie der Bescheid dann da ist, wird Widerspruch eingelegt und gehofft, dass eine bestimmte Zeit (3 Monate?) vergeht und der Bußgeldbescheid dadurch nichtig wird. Dadurch soll man letztendlich straffrei/bußgeldfrei ausgehen. Richtig so?

Mein Fall (kleine Abwandlung):
Vor ca 2 Monaten habe ich einen Punkt bekommen, weil ich zu schnell in einer 30er war. Habe die DM 136 nach dem erfolglosen Gerichtstermin (RS-Vers. vorhanden und nur jenesmal benutzt) bezahlt. Vor 1 Monat wurde ich erneut geblitzt (Frontfoto); 25 zuviel in einer 50er (inkl. Abzug). Es kam jetzt ein Schreiben an meine Freundin, die Halterin ist, in dem sie sich innerhalb einer Woche dazu äußern darf. Das wäre, wenn sie mich belastet, 1 weiterer Punkt (lt. Bußgeldrechner). Ich habe noch nichts unternommen (außer dieses tolle Forum gefunden).

Frage 1:
Würde mich eine besonders harte Strafe/Bußgeld treffen, weil ich innerhalb einer so kurzen Zeit 2 x geblitzt wurde und dadurch 2 Punkte (insgesamt) kassiert habe? ... gibt es deshalb weitere Auswirkungen, wenn ich bald (~) noch mal geblitzt werde?

Frage 2:
Würde die Alberto-Methode bei mir Sinn machen? Und wie sollte ich das anstellen (bekomme ich das Kochrezept bitte noch mal, damit ich nichts falsch mache)?

Ich wäre Euch sehr dankbar für eine Erläuterung.

MFG
Siegmund

By Siegmund (217.230.175.59) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 19:18:

24 STVG, 3 Abs. 3 STVO, 49 STVO wurden übrigens angegeben.

By simon (80.129.111.90) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 19:34:

Hallo Siegmund,

da Du inerhalb des ersten Jahres, nach Punktevergabe und Rechtskräftigkeit des ersten Bussgeldbescheides erneut "auffällig" wurdest, wirst Du nun dazu aufgefordert Deinen Führerschein für 4 Wochen abzugeben. Ob in diesem Falle die Albertomethode Sinn macht, möchte/kann ich aufgrund zu geringer Erfahrungen mit dieser Methode leider nicht sagen, ich bin mir aber sicher, dass andere hierzu einen Beitrag leisten können.

Viele Grüsse
Simon

By Greatblackbird (145.254.151.229) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 20:22:

@simon
Woher hast Du denn diese Auffassung?
Wenn nach Rechtskraft eines BG von über 25 km/h innerhalb eines Jahres erneut ein Verstoß von mehr als 25 km/h begangen wird, droht ein einmonatiges Fahrverbot!

@Siegmund
Die Behörde ist berechtigt, aufgrund der Voreintragung die Regelbuße zu erhöhen. Mehr Punkte, als im Regelsatz vorgesehen, gibt es allerdings nicht. Die Alberto-Methode macht allein schon Sinn, weil Punkte drohen und die Tilgung für alle bestehenden Punkte gehemmt wird.
Zur genauen Erklärung der Alberto-Methode benutze einfach mal die Suchfunktion.

By simon (80.129.111.90) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 20:47:

@Greatblackbird Die Info habe ich hier http://www.radarforum.de/messages/7/2420.html?1005829135 her. Oder Irre ich mich ??? Würde mich persönlich sehr freuen, steht aber im Konflikt zur Aussage von Farendil.....

By Greatblackbird (145.254.151.229) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 22:10:

@simon
Wo ist das Problem? Farendil hat es so geschrieben, wie es ist. Wenn der erste Verstoß von 34 km/h rechtskräftig ist und der zweite Verstoß unter 26 km/h liegt, aber innerhalb der Jahresfrist begangen wurde, dann droht auch kein Fahrverbot. Ich kann da keinen Konflikt erkennen.

By farendil (217.0.227.107) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 23:11:

@siegmund: wegen einem einzelnen punkt mehr oder weniger...? zumal du schreibst, daß du erst vor kurzem einen punkt bekommen hast (also nicht mehr 100%sauber bist, aber auch noch keine gefahr droht) und somit die 2-Jahresfrist zur tilgung der punkte nicht zu weit verschoben wird.

aber was ganz anders: deine freundin hat den bogen bekommen, sagst du.
wohnstz du denn bei ihr (MELDEADRESSE!)??
kennen die hausleute dort deinen vollen namen bzw. wohnort?

By simon (217.82.40.95) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 00:13:

@greatblackbird Jetzt hast Du mich ganz durcheinander gemacht.

Folgende Situation:
am 01.10.01
Ausserorts 34 KMH zu schnell =3 Punkte +150DM

Bussgeldbescheid kommt am 30.10.01 und wird am 01.11.01 bezahlt, Punkte werden "gutgeschrieben" damit ist der Bescheid Rechtskräftig.

am 03.11.01
Innerorts 24KMH zu schnell = XXPunkte +XX DM

Nun wurde doch eine "Wiederholungstat" (weil wieder Punkte) innerhalb des kritischen ersten Jahres begangen, somit ist der Führerschein doch für 4 Wochen weg. Oder ???

Wenn ich umsonst die letzten Wochen durch die Gegend geschlichen bin, würde mich das sehr ärgern, da ich die ganze Zeit vor einem neuen "Blitz" Angst habe, der Punkte bringt und mich meinen FS kostet.

Kann hier bitte mal jmd. Klärung schaffen ??

Danke+Gruss

Simon

By farendil (217.80.147.103) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 00:55:

@simon: sag mal, hast du leichte leseschwächen??
gb hat es in seinem ersten posting (erster abs.) absolut auf den punkt gebracht und in seinem 2. noch mal erläutert...

was bitte verstehst du nun nicht????

By simon (217.82.40.95) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 01:04:

Kein Leseschwäche, sondern eine Verständnisschwäche !!!


Meine erste Aussage:

"da Du inerhalb des ersten Jahres, nach Punktevergabe und Rechtskräftigkeit des ersten Bussgeldbescheides erneut "auffällig" wurdest, wirst Du nun dazu aufgefordert Deinen Führerschein für 4 Wochen abzugeben"

Zitat von GB:

"@simon
Woher hast Du denn diese Auffassung?
Wenn nach Rechtskraft eines BG von über 25 km/h innerhalb eines Jahres erneut ein Verstoß von mehr als 25 km/h begangen wird, droht ein einmonatiges Fahrverbot!"

Eigentlich sind wir uns doch einig, oder disskutieren wir hier über 1KMH Unterschied ??

Mit Führerschein abgeben meine ich übrigens das Fahrverbot evtl liegt in der Definition das Problem.

By Chris (144.41.3.23) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 01:16:

ja genau, es geht um 1km/h unterschied.

By simon (217.82.40.95) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 01:28:

Auch wenn ich gleich gesteinigt werde:

Ich bin immer davon ausgegangen, das ein Fahrverbot auferlegt wird, wenn innerhalb des ersten Jahres nach Rechtskräftigkeit des Bussgeldbescheides erneut zu einem Vergehen im Strassenverkehr -egal welcher Art- mit Punkten kommt. Und bei Temposünden gibt es doch m.W bereits ab 21 Km/H zuviel Punkte.

Habe ich also richtig verstanden, das im Wiederholungsfall, im ersten Jahr die 25 Km/H Grenze zählt, die zum Fahrverbot führt. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, ich kann im oben erwähnten "Bewährungsjahr" bis zu 25 KM/H zu schnell fahren, Punkte bekomme ich, jedoch kein Fahrverbot.

By farendil (217.80.147.103) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 02:05:

@simon: bei gott, jetzt hatt sie... ähhh er es!

By Alberto (62.224.97.183) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 09:11:

Es müssen - innerhalb von 12 Monaten - 2 x Überschreitungen um mindestens 25 kmh anfallen - das ist dann ein FV. Es waren aber 24 kmh!!
Deshalb kein FV!

Dennoch - die Freundin als Halter - und - hoffentlich wohnst du nicht bei ihr (wg. der Nachbarn, die dich erkennen könnten) - dann kann die Freundin den "Verjährungszirkus" beginnen.

Sie kann reinschreiben - auf AB - "ich gebe alles zu - mal warten, ob die merken, daß ein Mann auf dem Foto ist.

Wenn nein, bekommt sie einen BuGeBE - dann Einspruch - angeblich Anwalt befragen usw = Zeit gewinnen = Verjährung für Dich!

Wenn sie aber es merken, wird sie möglicherweise sagen, daß sie den namen nicht sagen kann, weil dies eine "Zufallsbekanntschaft" (one-night-stand) war - aber nur: Wenn die Polizei persönlich kommt! Der Junge hieß "Sascha, war furchtbar lieb - ist aber Ausländer - und ich weiß nicht, wo er ist - er hat sich nie wieder gemeldet:

Was wollen sie tun?

Oder aber sie sagt, daß diese Person nicht genannt werden muß (Zeugnisverweigerungsrecht).

Denn, ihr könntet ja auch "verlobt" sein - das gilt bereits.
Sie könnte aber auch einen Broder oder Schwager haben, der in frage köme usw...

Jedenfalls darf dein name nicht fallen - du darfst dort am Wohnsitz der Freundin nicht bekannt sein, dann haben sie keine Chance, auf dich zu kommen!

Und die Freundin? Die wird niemals bestraft, denn sie ist nicht auf dem Foto!

By farendil (217.80.144.136) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 10:11:

@alberto: Es müssen - innerhalb von 12 Monaten - 2 x Überschreitungen um mindestens 25 kmh anfallen
nein! um MEHR als 25, d.h. um mindestens 26km/h!
mag kleinkariert erscheinen, aber es hängt halt manchmal an dem einen km/h...

By Alberto (62.224.96.24) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 13:50:

Korrekt, farendil, ich war hier wieder zu nachlässig.

By siegmund (217.230.189.75) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 15:00:

Erstmal: Ihr seid alle DIE GEILSTEN !!
Total 'kuhl' von Euch, mir sofort zu antworten.

Jetzt:
ich werde meiner freundin jetzt von euch und euren ideen erzählen und sie überreden, dass

1. sie die "tat" zugibt und den ausgefüllten anhörungsbogen mit geständnisvermerk abschickt

2. hoffen, dass ein BuGeBe gegen sie erlassen wird, den sie

3. anfechten wird (widerspruch, mit begründung und schriftlichem hinweis, dass sie ihren RA befragen muss und deshalb mehr zeit benötigt)

4. hoffen, dass diese zeitspanne > 3 Monate ist (AB WELCHEM ZEITPUNKT eigentlich? Datum als ich geblitzt wurde?)

5. hoffen, dass das verfahren gegen sie eingestellt wird

variante 2 / FRAGE:

wenn kein BuGeBe gegen sie erlassen wird, was passiert dann?

1. kommt dann einer gucken, ob mich da jemand kennt (mich kennt niemand!).

2. was sollte sie AM BESTEN dem cop sagen (kann ich nicht erkennen auf dem foto, oder weiss adresse nicht).

3. wie stehen die chancen, dass sie ein fahrtenbuch auferlegt bekommt (sie istnoch nie auffälig geworden).

danke schon mal im voraus
wenn s klappt, geb ich n bier aus (*ich geb so gerne einen aus!!*hoff)

By Alberto (62.224.100.119) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 17:31:

1. Wenn kein BuGeBe erlassen wird, gibt es kein Verfahren - denn der BuGeBe i s t das verfahren!

2. Sagen sollte sie nur: Ihre Personalien- und dann: Als was möchten Sie mich denn vernehmen?

Da gibt es nur 2 Möglichkeiten...
A) Als Betroffenen (die wahrscheinliche Variante) - dann sagt sie freundlich, daß sie NICHTS sagen möchte - denn das muß sie nie - als Betroffene (eigentlich müßte der Polizist sie darüber sogar belehren)
B) Als Zeuge (dies beinhaltet, daß man schon gemerkt hat, daß sie nicht auf dem Foto ist) - dann sagt sie, daß sie vor einem Polizisten - auch als Zeuge keine Aussage macht - muß sie auch nicht (nur nach Vorladung vor einem Richter oder Staatsanwalt - und das kann dauern!)

3. Fahrtenbuch kann nur auferlegt werden, wenn man aussagt: Man weiß nicht, wer gefahren ist. Da man aber "keine Aussage" macht, ist auch dieses nicht möglich, auch wenn der Polizist noch so sehr damit droht.... grinsen - und MUND HALTEN!!!

Also - die Freundin muß sich nur ihrer Sache sicher sein - une eben keine Angst haben. Der Polizist ist nur ein Ermittler, der ohne eigene Mithilfe leider nicht sehr weit kommt. Man muß ihm schließlich nicht dabei helfen, den Freund zu verdonnern, oder? (Aber auch das um Gottes willen NICHT SAGEN!!!)

By siegmund (217.88.115.126) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 18:38:

danke, Mann.

soll ich dann berichten? :-)

By Greatblackbird (213.6.71.67) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 22:26:

Aber immer doch...


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