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Urlaub und Bussgeldbescheid...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Urlaub und Bussgeldbescheid...
By simon (217.225.198.242) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 15:58:

Hallo,

ich wurde ja -nach eigener Blödheit- zweimal auf der A648 gelasert (siehe andere Beiträge)

Für das erste Mal habe ich bereits den Anhörungsbogen bekommen, ich werde die 3 Punkte und die Geldstrafe zahlen, da ich ansonsten noch "sauber" bin. Ich habe aber trotzdem das Foto angefordert um den Herrschaften ein wenig Arbeit zu machen (evtl. verjähren ja dann Eure Fälle :-))) Das war vor einer Woche. Ich habe bisher noch nichts von denen gehört, werde aber am 26.Dez. für 2-3 Monate in den Neuseeländ. Sommer flüchten.... Was ist, wenn ich in dieser Zeit Post bekommen ??

Soll ich die Bussgeldstelle über meine Abwesenheit informieren ??? Es wäre mir unangnehm bei der Einreise nach Deutschland Probleme zu bekommen....

Viele Grüsse
Simon

By Greatblackbird (145.254.151.229) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 20:36:

Wenn Du die Behörde über die Abwesenheit informierst, wird die Verjährung ausgesetzt, d.h. das Verfahren wird nach Deiner Rückkehr weitergeführt. Wenn Du die Behörde nicht informierst, wird der Bußgeldbescheid zwei Wochen nach Niederlegung rechtskräftig und vollstreckbar. Du kannst aber nach Deiner Rückkehr die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen und das Verfahren weiterführen.

By Alberto (62.224.97.183) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 09:17:

Und - Probleme bei der Einreise bekommst du nicht. Die haben wichtigeres zu tun, als Bußgeldbescheiden an der Grenze hinterherzujagen.

Keine Sorge - das ist ein Bußgeldverfahren - und keine STRAFTAT!!

Wieso eigentlich Foto? Bei Laser? haben die dich nicht angehalten?

Warum noch ein A-Bogen? Verstehe ich nicht.

By farendil (217.80.144.136) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 10:17:

@alberto: leica xv2 ???

By traffic (172.178.29.36) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 12:16:

@Alberto: Nein, auf den hessischen Autobahnen halten die nicht an, da hätten sie viel zu tun. Außerdem würden sie dann ja die Stellen ihrer Verstecke offenbaren. Ich habe das Teil noch nicht entdeckt, aber ich meine, alpak hätte schon mal gepostet, daß es die Leica ist.

By Alberto (62.224.96.24) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 13:48:

Das heißt also, ein Lasergerät - in Verbindung mit einer Kamera?

By farendil (217.80.144.136) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 14:12:

@alberto gibt es! schau mal unter technik nach der besagten xv2!
(allerdings ist hier der meßbereich vordefiniert)

By alpak (217.88.170.240) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 14:38:

@Alberto Die Dinger bei uns in Frankfurt haben eine Sony-Kamera "oben drauf" und machen göttlich gute Aufnahmen... leider!

Da nichts blitzt und der Kerl seinen Standpunkt immer um ein paar Meter variieren kann, ist er so gut wie unsichtbar. Im Berufsverkehr schießt er aber ebensoviele ab wie eine gewöhnliche Radarfalle. Und die wenigsten merken überhaupt, daß sie Opfer der kommunalen Willkür geworden sind!

By Alberto (62.224.100.119) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 17:49:

@farendil
Das Nachschauen brachte mir 2 Threads, wovon einer leider geschlossen war. Der andere sagte nicht sehr viel aus, außer, daß es wohl diese Kombination LASER+VIDEO gibt - eben als xv2.

Das hieße aber, daß - permanent ein Video laufen muß, das sehr nachtsichtstark ist (ohne weitere Ausleuchtung) - und das dann auch noch die einzelnen Lasermessungen jeweils den fahrenden Autos zuordnet.
Zur Beweissicherung müßten dann - einwandfrei zuordenbare Einzelbilder der jeweiligen Videosequenz ausgedruckt werden, die gleichzeitig die Laser-Messwerte beinhalten. Richtig?

Schön kompliziert das Ganze!

By farendil (217.80.144.136) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 18:31:

@alberto: ääähhhh, mißverständnis! ich meinte auf der homepage von radarfalle.de im bereich technik die rubrik leica xv2.

By Alberto (62.224.97.143) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 09:43:

Hi, farendil, - aus der Beschreibung geht eindeutig hervor, daß man das Reflex-Kennzeichen zur Messung braucht - und dass in der Nähe befindliche Reflektoren unzulässig sind (z.B. Verkehrszeichen).

Zitat... Wäre kein Kennzeichen an dem Fahrzeug, erfolgt auch keine Messung - liegt es jedoch z.B. auf dem Armaturenbrett, so funktioniert die Messung ebenso.

Was heißt das also?

Die haben - mit der Einführung der Reflex-Kennzeichen - gleich eine genormte Reflexion eingeführt, die von diesen geräten (Parallelentwicklung?) gelesen werden kann.

Anders herum.... hätte man im Fahrzeug - baumelnd am Innenspiegel - oder hinter dem Kühlergrill - ein paar kleinere Reflektoren - die exakt denen des kennzeichens entsprechen, könnte die Messung scheitern.

Wir sollten also alte Kennzeichen sammeln - in Streifen schneiden (nur die weißen Flächen) - irgendwo baumelnd am Fahrzeug anbringen - und testen!

Ich verspreche mir davon schon etwas.

Und, was ist mit den Infrarot-Scheinwerfern?

Ich weiß ja, daß Infrarotlicht für das Auge unsichtbar ist, aber eine kleine Infrarotkamera könnte diese 2 x 450 W durchaus sehr früh erkennen und dann warnen, oder?

By simon (217.225.200.47) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 10:18:

Hallo,

hatte heute morgen mehrere Anrufe vom Polizeipräsidium auf meinem Telefon, da ich ansonsten ein -unbeschriebenes Blatt- bin, kann es sein das die Bussgeldbehörde den Wunsch zum Fotoabgleich an die Polizei weitergegeben hat ??

Mache mir gerade echt Sorgen.....

By simon (80.129.114.232) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 11:38:

Nochmal ich.

Also, eben lag sie im Briefkasten -Die Vorladung um mir im Revier das Foto anzuschauen, dass ich angefordert habe.......

Irgendwie greife ich mir da ein bisschen an den Kopf, ich wollte lediglich das Foto haben, und die schicken die ganze Akte an die Polizei um -wie sie schreiben- "Ermittlungsarbeiten" aufzunehmen...

By Alberto (62.224.100.43) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 11:52:

Ich gehe mal davon aus, daß du der Halter des Fahrzeuges bist.

Nun kann deine Mutter dein Vater dein Bruder hinschreiben, daß du - längst geplant - bereits deinen Weihnachtsurlaub angetreten hast, und daß vater/mutter/Bruder bereit ist, sich an deiner Stelle das Foto anzuschauen.Man erbittet eine Nachricht, ob sie damit einverstanden sind.
Ansonsten kämst du Anfang Januar wieder zurück.

Solltest du dann Anfang Januar immer noch nicht zurück sein, werden die sich wieder melden, dann sagt man, daß du leider verlängert hast, weil es dir dort so gut gefällt (Neuseeland ist ja wunderbar). Zu diesem Zeitpunkt bist du ja definitiv nicht im Lande, also auch nicht erreichbar.

Und dein Vater/Mutter/Bruder?

Sollten sie sich das Bild anschauen dürfen, können sie erkennen, ob du gut zu erkennen bist.

Allerdings das sagen? Nein!!!

Anschauen - freundlich lächeln und sagen Vielen Dank!

Wenn er dann logischerweise fragt: haben sie jemanden erkannt?

Antwort: Darauf kann ich die Aussage doch verweigeren, sagte mir unser Anwalt! Das möchte ich nun tun!

Wir wollten ja nur das Bild anschauen, das haben wir nun getan!


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