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Lasermessung von hinten??

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Lasermessung von hinten??
By Sester (137.204.148.72) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 15:56:

Hallo
Diesen Sommer war ich mit dem Motorrad in der Eifel unterwegs und bin an einer Stelle von den "Grünen" angehalten worden, wo nur 50 km/h erlaubt sind. Die behaupteten ich wär von hinten gelasert worden und mit 72 km/h unterwegs gewesen. Nachdem ich dann das Knöllchen bezahlt habe, bin ich die Strecke wieder zurückgefahren und siehe da, da stand doch tatsächlich einer sehr vesteckt mit einer Laserpistole der die Mopets von hinten laserte.
Aber nun zu meiner Frage. Müssen die nicht bei einer Lasermessung einem das Ergebnis direkt zeigen? Ich hab mal gelesen, daß in NRW ein Messprotokoll zu erstellen ist (wie immer das auch aussehen mag). Kann ich in Zukunft darauf bestehen, daß ich das Meßergebnis sofort zu Gesicht bekomme? Das heißt: kann ich verlangen das der Meßbeamte mit der Messpistole antanzen muß und mir das Ergebnis zeigen muß?

Gruß, Sester

By Multa (172.176.202.148) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 20:30:

Grundsätzlich ja! Normalerweise wird einem das Messergebnis gezeigt. Darum wird meistens auch nur von vorne gelasert. Ob nun gerade in NRW die Richtlinien so sind, dass es einem gezeigt wird, kann ich nicht sagen. Schau doch mal unter http://www.radarfalle.de nach! Da müsste es stehen. Messprotokolle müssen immer angefertigt werden! Bei jeder Messung, wo jemand erwischt wird!

By Goose (62.180.187.86) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 14:58:

Du hast kein Recht darauf, das Meßergebnis oder das Protokoll vor Ort einsehen zu können. Es sollte (in NRW) dem Betroffenen ermöglicht werden, wenn hierdurch der Meßbetrieb nicht gestört wird. Das Meßprotokoll zeige ich vor Ort nicht, denn hier stehen ja auch Daten anderer gemessener Personen drauf (Datenschutz)

Gruß
Goose

By Sester (137.204.148.72) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 17:14:

"Du hast kein Recht darauf, das Meßergebnis oder das Protokoll vor Ort einsehen zu können."

Nun gut. Aber wie soll ich mich dann verhalten, wenn ich das Meßergebnis sehen will? Denn schließlich hab ich ja ein Recht darauf. Soll ich also die Zahlung verweigern und mir das Meßergebnis schriftlich zuschicken lassen? Und wenn ja, kostet das was?
Also bei allem Respekt vor der Polizei, aber was ich an Aroganz bei der Polizei im Kreis Düren (Nordeifel) erlebt habe, möchte ich hier lieber nicht zur Sprache bringen. Aber manchmal hege ich den Verdacht, daß hier die schnelle Mark gemacht werden soll. Und das möchte ich einfach unterbinden. Denn eine "korrekte" Lasermessung erfolgt nach meinem dafürhalten von vorne, wobei einem das Meßergebnis direkt gezeigt wird. Denn wie will der Beamte die Meßergebnisse sonst korrekt zuordnen können, wenn oft in Sekundenabständen die Motorräder vorbeirauschen?

Gruß, Sester

By Greatblackbird (213.7.143.115) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 18:55:

@Sester
Du kannst durchaus verlangen, daß man Dir das Meßergebnis zeigt. Allerdings vor Ort nur auf dem Meßgerät, nicht aber auf dem Protokoll. Wird es Dir nicht gezeigt, kannst Du dem Beamten einen Zuordnungsfehler unterstellen, wenn z.B. viel Verkehr war. Trotzdem hast Du das Recht, den Dich betreffenden Protokolleintrag einzusehen. Das kannst Du im Einspruchverfahren nachholen. Wenn man Dir den Eintrag nicht zusendet, kannst Du Akteneinsicht bei der Behörde beantragen, die muß Dir gewährt werden. Einfacher ist es, die Akte über einen Anwalt anzufordern.

By Leo (193.194.7.77) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 09:34:

Sester
bist schon zu bedauern für deine "Hausstrecke". Ich komme schon lange nicht mehr in die Eifel mit meinem Motorrad, eben aus diesem Grund. Ich nenne es einfach Schikane, was bei euch so abläuft. Geräuschmessungen, die nicht stimmen (gerade via Gericht nachgewiesen worden; Beschuldigter wartet heute noch auf seinen beschlagnahmten Topf), Lasermessungen auf fast jeder Gerade, Rollsplit in Kurven und die Ankündigung davor im Busch und so weiter. Die Liste würde lang werden, wenn ich alles nennen müßte, was bei euch so abgeht. Und ganz besonders schlimm ist es direkt rund um die grüne Hölle.
Ein Tip von mir. Nimm dir etwas mehr Zeit für eine Ausfahrt und verlasse Deutschland. In Frankreich oder Italien mögen die Polizisten den Motorradfahrer noch und drücken auch gerne mal ein Auge zu.
Abzocker und Gängler gibt es speziell in der Eifel, Österreich und der Schweiz, teilweise auch im Allgäu und dem Rest von Bayern. Also nix wie weg.
Übrigens hatte ich mal bei einer Tour durch die Eifel zwei Juristen dabei, die sich speziell um Verkehrsrecht kümmern. Als wir, wie war es auch anders zu erwarten, angehalten wurden und zur Geräuschmessung gebeten wurde, haben die beiden losgelegt. Dort wird nämlich nicht richtig gemessen. Die Beamten versuchten dann noch irgend etwas anderes illegales an dem Moppeds zu finden, doch als ihnen das nicht gelang, gaben sie zerknirscht auf uns ließen uns ziehen. Wir haben mit den Dienstnummern der Beamten in Mayen eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen des Verhaltens der Beamten gestellt. Leider bekommt man danach aber nicht mehr mit, was die Folge einer solchen Sache ist.

Leo

P.S. Es gibt solche und solche. Es hat auch schonmal ein Polizist angehalten und gefragt, ob er mir helfen kann, nur weil ich die Kette kontrolliert habe

By Goose (62.180.186.57) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 09:42:

@GBB: In NRW hat sich die Verfügungslage (und mehr ist die Regelung über das Vorzeigen beim Betroffenen nicht) geändert. Wir sollen es, wenn es den Meßbetrieb nicht erschwert, ermöglichen.
Habe ich jedoch ein Fahrzeug gemessen und diese Werte sind in das Protokoll übertragen, und kommt in diesem Moment jemand mit augenscheinlich erheblich überhöhter Geschwindigkeit angefahren, so messe ich diesen, auch wenn der erste das Ergebnis noch nicht gesehen hat.

Gruß
Goose


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