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Fotografieren von Radarautos erlaubt?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Allgemein: Fotografieren von Radarautos erlaubt?
By Peter (62.226.58.22) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 12:57:

Situation: Als ich heute durch Merklingen gefahren bin, machte das Fahrzeug vor fast eine Vollbremsung. Gut, dass ich ausreichend Abstand hatte. Den Grund für diese Bremsung konnte ich schnell ausmachen. Ein roter Opel mit Radareinrichtung. Ich habe mich über das verkehrsgefährdende Verhalten diees Radarautos so aufgeregt, dass ich meine Digitalkamera, die ich zufällig dabei hatte, um eine Immobilie zu fotografieren, genommen habe und das Auto von hinten und vorne fotografiert habe.

Verhalten: Die beiden Insassen sind ausgestiegen und haben mir gesagt, dass es verboten sei, den Wagen zu fotografieren. Ich habe auf Ihre Homepage hingewiesen und gesagt, dass dort jede Menge Bilder "legal" zu sehen seien.

Frage: Bevor ich die Bilder nun zu Ihnen sende, sollte ich erfahren, wie die Rechtslage ist. Weiß jemand von Ihnen Bescheid ob das Fotografieren von Autos mit Radareinrichtungen verboten ist.

By DAXtuning (213.7.64.49) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 13:13:

Ich sehe nirgends ein Verbot, Radarwagen zu fotografieren, es ist ja schliesslich keine Militärische Anlage.
Es sollte aber ein Verbot geben, damit die Leute in dem Radarwagen nicht stets von anderen Autofahrern Ablichtungen anfertigen ;-)
Mit sportlichen Grüssen,
Barry Fischer
http://www.Radarwarner-Service.de

By Alexander (217.81.143.158) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 13:22:

....die dürfen mein Auto + meine Sturmhaube gerne fotografieren... hab ich nichts dagegen :-)

Ich sag nur eines: Wo es Sinn gibt langsam zu fahren (Schulen, Kindergärten, Innenstadt etc. kann man im Grunde genommen gar nicht langsam genug sein - gerade bei Kindern - aber wo es der Abzocke dient (manche Landstraßen, Bundesstraßen etc), da verbrasst der Staat dann eben unser aller Steuergelder wenn er unbedingt ein Foto von einem PKW haben will dessen Fahrer völlig unkenntlich ist...

Grüßle Alexander

By Alexander (217.81.143.158) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 13:24:

kleiner Nachtrag

und ansonsten: Du machst gerade Beweisfotos - machst du immer wenn du 'n geparktes Auto siehst wo du auch in der nähe parken willst - könnte dir ja mal IRGENDWANN einen Kratzer reinfahren... da weiß man gerne wer in der Nähe war. Klingt albern aber ist eine theoretisch Mögliche Begründung für was was man gar nicht begründen müßte....

Gruß zum zweiten Mal
Alexander

By Greatblackbird (145.254.144.214) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 14:02:

@Peter
Solange Du nicht die Personen im Fahrzeug kenntlich gegen deren Willen veröffentlichst, steht einem Fotografieren bzw. der Veröffentlichung eines Fotos von einem Meßfahrzeug nichts entgegen.

By Frank (62.226.57.173) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 14:43:

Du solltest den Spiess herumdrehen und die Herrschaften im Radarauto anzeigen, wenn sie Dich daran hindern wollten, eine Straße mit einem Auto zu fotografieren...oder hat der Eichel inzwischen auch schon eine Fotografiersteuer eingeführt? Also - ich finde das schon interessant, dass die Leute aussteigen und mit Dir eine Diskussion anfangen. Das zeigt doch nur, wie wenig souverän die Leute sind.

By faraday (217.81.233.88) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 16:57:

zu dieser frage wurde mal was von alpak gepostet, sollte man eigentlich immer dabei haben ;-)

"§ 33 Kunsturhebergesetz stellt die Veröffentlichung von Photos ohne Genehmigung des Betroffenen unter Strafe. Nicht jedoch deren Herstellung! Es darf nicht unterstellt werden, daß jemand, der Photografien herstellt diese auch in rechtswidriger Weise veröffentlichen wird. Im Hinblick auf die zivil- und strafrechtlichen Sanktionen ist vielmehr von der Rechtstreue des Photografen auszugehen (VG Köln, NJW 1988, Seite 367).
Das Herstellen von Photogerafien ohne Einwilligung des Betroffenen ist wiederum strafbar nach § 22 Kunsturhebergesetz (Recht am eigenem Bild). Ausnahmen davon stehen im § 23 Kunsturhebergesetz - hier ganz wichtig: "Relative Personen der Zeitgeschichte".
Im Interesse der öffentlichen Berichterstattung darf dieser Begriff sehr weit ausgelegt werden. Jeder, der Amtshandlungen in der Öffentlichkeit vornimmt fällt hierunter. Trotzdem steht ihm sein Recht am eigenem Bild zu - ergo: Gesicht unkenntlich machen. Portraitaufnahmen sind verboten, es sei den die Amtshandlung ist erkennbar unrechtmäßig und der Photograf sichert durch sein Tun Beweismittel.
Desweiteren muß es möglich sein, die Anlage zu dokumentieren, um sicherzustellen:

-war aufmerksamer meßbetrieb gewährleistet?
-was konnte der beamte aus seiner position sehen

__________________________________________________

zum ausdrucken und ab ins handschuhfach.


ich wünsche ein schönes we,

fara

By morlok (217.68.173.102) on Dienstag, den 18. Dezember, 2001 - 21:27:

Auch mich haben sie darauf angesprochen warum ich ihren Wagen fotografiere und mir angedroht mich anzuzeigen.
Da habe ich sie darauf aufmerksam gemacht, das sie als Person auf dem Bild nicht erkennbar seien.
Bis jetzt habe ich nichts mehr gehört.

Des weiteren haben sie noch Steuergelder verschwendet weil sie mich mit ihren Blitzwagen fotografiert haben (mehrfach)-auch ohne das ich mit den Wagen vorbeikam, sondern nur endlanggelaufen bin.

By niliqb (195.252.185.102) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 13:15:

Hatte vorgestern abend ein nettes Gespräch mit Messbeamten, deren Anlage ich fotografiert habe (Bilder habe ich schon an ME für die Gallerie geschickt).

Ich parke auf einem Feldweg parallel zur Messeinrichtung und steige aus. Noch bevor ich überhaupt den Fotoapparat aus der Tasche ziehen konnte, kam ein Messbeamter gerannt (!!! Jawohl, ein Beamter kam GERANNT !!!) und schrie mich an, was ich hier täte. Ich antwortete ihm in aller Höflichkeit, dass ich hier erlaubterweise mein Auto parke.

Dann zog ich vor seinen Augen die Kamera aus der Tasche und fotografierte den Fotoapparat am Straßenrand. Er schrie mich an, dass ich das lassen solle, denn es sei verboten.

Dann sah er sich 10 Sekunden das Heck meines Wagens an, ohne die Augen zu bewegen, und erklärte mir freudestrahlend, er habe jetzt mein Kennzeichen abgelesen. Ich antwortete ihm höflich, dass das Fotografieren einer Sache, die nicht zu den militärischen Anlagen gehört, meines Erachtens nicht verboten sei und dass er mich nach meinem Kennzeichen auch hätte fragen können und ob er auch eine Kopie des Fahrzeugscheines wünsche. Daraufhin explodierte der Beamte kurz und heftig und zog zu seinem Wagen zurück.

Nun fotografierte ich die Lichtschranke. Wenige Sekunden später blickte ich in den grellen Strahl der Taschenlampe des anderen Messbeamten, der versuchte, mir zu befehlen, zu verschwinden. Ich erklärte ihm, dass ich nichts verbotenes täte, woraufhin mir der Beamte erklärte, es gebe so etwas wie das Recht am eigenen Bild. Als ich ihm dank Digitalkamera vor Ort nachweisen konnte, dass auf meinen Bildern keine Personen zu sehen sind, wurde er auf einmal merkwürdig still und zog ab...

Ach ja, ich bin noch eine Weile da gestanden und habe zugeschaut. Die Messung fand auf der B36 zwischen Kehl und Kehl-Bodersweier in einem 70er Bereich statt. In zehn Minuten haben 53 Fahrzeuge die Messstelle passiert, von diesen wurden 11 geblitzt. Die Messung fand in den Abendstunden ab 18.00 Uhr statt.

By TMX (160.45.10.9) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 14:32:

Hochinteressanter Beitrag!
Du hast vollkommen zu Recht protestiert. Ich habe selbst eine umfangreiche Dokumentation zu den Radarfallen in Berlin verfaßt und habe natürlich zwecks Illustration jede Menge Fotos gemacht (siehe auch hier unter Links zum Thema Radarfallen und dann Berlin bei den regionalen deutschen Seiten).
Die Messbeamten waren sehr aufgeschlossen und höflich, haben mit mir viel diskutiert und haben mich sogar ermuntert, zu fotografieren ("Warum nicht - wir leben gottseidank in einem freien Land").
Aus rechtlicher Sicht ist es unsinnig, behaupten zu wollen, man dürfe keine Messanlagen (Ausnahme: Militär) fotografieren, denn erstens gilt die von dir beschriebene Begründung, zweitens werden auch Fernsehfilme über Fallen gedreht, drittens könnte man selbst im Fall des Geblitztwerdens ein Foto von der Messstelle machen (z. B. um zu sehen, ob der Wagen ordnungsgemäß aufgestellt war), viertens könnte man auch Fotos von anderen Motiven machen, auf denen dann unabsichtlich auch ein Messwagen zu sehen ist. Und fünftens sieht man ja auch so genügend Messwagen in unserem Land, wieso soll es dann etwas Besonderes sein, sie abzulichten?
Es besteht also kein Grund zur Panik - die Beamten hätten den Film nicht konfiszieren dürfen, wenn sie nicht grad selbst darauf zu sehen sind.

By alpak (80.128.173.244) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 16:39:

Und selbst wenn Sie darauf zu sehen gewesen wären - § 33 Kunsturhebergesetz schließt das Recht am eigenen Bild für "Personen der Zeitgeschichte" und derer von "öffentlichem Interesse" aus. Und unsere Messfuzzis sind zweifelslos Mitglieder letzterer Gattung, wenn Sie im Begriff sind, eine hoheitliche Maßnahme auszuführen.

By M.P. (213.23.43.123) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 22:42:

@niligb
"nettes Gespräch mit Messbeamten"
Häufig gibt es einen ganz einfachen Weg, derartig 'freundliche' Gespräche zu beenden: die Beamten einfach nach der gesetzlichen Grundlage Ihrer Aussage / Aufforderung fragen (Gesetz, Paragraph). Meistens ist dann damit die Sache beendet.
Ansonsten: Personen "schwärzen" und die Messung nicht mutwillig behindern - dann ist es Dein gutes Recht Fotos zu machen (viel Spaß und gute Bilder !).


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