Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Verjährungsfristen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Off-Topic: Verjährungsfristen?
By H.Kapfer (172.176.93.240) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 12:40:

Hallo habe mal eine Frage in die Runde.
Hatte am 31.08 einen Rotlichtverstoß mit einem fremden Wagen.Die Sache wäre heute für mich normalerweise verjährt nun war aber gestern beim Autobesitzer die Polizei aufgetaucht mit dem Bild.
Er hat natürlich mich erkannt und hat den Polizisten meinen Namen genannt und die baten ihn mich mal anzurufen. Kurzum ich habe jetzt gestern mit dem Polizist gesprochen und habe blöderweise am Telefon meine Personalien bestätigt. Meine Frage ist nun ist mit diesem Telefongespräch die verjährung für mich unterbrochen oder erst wenn der Anhörungsbogen an mich gerichtet ist?

Wenn mir jemand helfen könnte wäre super.

By Alberto (62.224.96.103) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 13:16:

Immer wieder der gleiche Fehler.....
Erst wird gehandelt, dann gefragt.
Nun ist es leider zu spät, denn der Polizist macht einen Aktenvermerk - mit dem Hinweis: Täter identifiziert und über Vorwurf informiert - und zwar: gerade noch rechtzeitig!

So ein Mist - immer wieder das gleiche.

By H.Kapfer (172.176.93.240) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 13:50:

Er meinte noch das ich einen Anhörungsbogen jetzt bekomme um dazu Stellung nehmen zu können.

By ducru (62.159.132.130) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 15:33:

@alberto: wie wäre es "richtig" gewesen? Ich vermute mal, der Halter hätte sagen können, dass er erst mal mit seinem Anwalt drüber sprechen will - oder? Dann wäre die Verjährungsfrist vorbei gewesen.

By farendil (217.0.226.197) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 17:52:

@ducru: der halter hätte gar nichts sagen brauchen, schon gar kein gespräch mit denen anfangen!

wenn man wirklich die beamten vor der nase hat (dummerweise die tür geöffnet oder vor selbiger abgefangen) fragt man: als was wollen sie mich vernehmen?
darauf gibt es nur 2 antworten: a= als zeuge; b=als beschuldigter

auf beides gibt es die passende antwort.
a:wenn mich der staatsanwalt vorlädt, erscheine ich selbstverständlich - aber im beisein meines anwaltes, der mich über meine rechte (insbes. wann ich die aussage verweigern kann) aufklärt.
b:ich verweigere die aussage

By Alberto (62.224.96.92) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 09:47:

Dem brauche ich nichts hinzuzufügen!

Vielleicht eines noch.... Si tacuisses, philossophus mansisses ... oder gut bürgerlich. Hättest du doch geschwiegen.....

Warum reden eigentlich alle immer so "staatsbürgerlich" mit der Polizei, wenn diese kommt - und eigentlich als Feind auftritt.

Freundlich sind die ja, aber sie verbrennen einen hinterher. Und das nur, um des lieben Geldes willen!

Ich habe ja nichts dagegen, wenn man als Zeuge zu einer Straftat befragt würde, die ein völlig Fremder begangen hat.... dann sage ich auch etwas aus.
Aber so? Die wollen freundlichst einen Kollegen in die Pfanne hauen - mit Geld-Punkten oder gar Fahrverbot?

Warum sollte man dabei mithelfen??


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page