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Rechtshilfeabkommen Schweiz/D

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Rechtshilfeabkommen Schweiz/D
By StephanW (194.230.169.165) on Freitag, den 30. November, 2001 - 18:31:

Beim Stöbern bin ich drauf gekommen, dass es wohl sowas nicht gibt, oder?

Was passiert denn, wenn ich mit Schweizer Kennzeichen in D geblitzt werde?

Gilt das auch in krassen Fällen (Wird dann evtl. eine Strafsache oder so was vorgeschoben?).

Der umgekehrte Fall interessiert mich auch, sclisslich kommen mich auch viele Freunde aus D besuchen.

PS: Ich fahre eigentlich selten WIRKLICH schnell, aber es kann ja jeden mal treffen...

By farendil (217.80.147.19) on Freitag, den 30. November, 2001 - 20:06:

@stephan: richtig, es gibt kein abkommen.

strafsachen werden nicht als begründung vorgeschoben, denn das nützt nicht, da die bestrafung ja nicht erfolgen kann.

umgekehrt ist es genau so - solche abkommen sind i.d.r. bilateral.

By StephanW (213.3.109.161) on Freitag, den 30. November, 2001 - 23:46:

Naja, es ist doch so, dass zB. kleinere Vergehen nicht geahndet werden, aber z.B. wirklich Straftatbestände schon drunter fallen. Das ist z.B. im Steuerrecht so, bei "Ordnungswidrigkeiten" (falsch ausgefüllte Steuererklärung) gibt es keine Rechtshilfe, aber sobald Du bewusst Steuern hinterziehst gibt's schon eine Rechtshilfe.

Ich wills mal so sagen: Man kann mit Sicherheit niemanden überfahren oder Fahrerflucht begehen, ohne dass das rechtlich geahndet wird.

Nur: Wo genau liegt die Grenze?

By Michalive (62.226.51.31) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 00:20:

Im Steuerrecht gibt es keine Rechtshilfe zwischen Deutschland und der Schweiz!

Im übrigen gibt es diese mit keinem Land!

Entsprechende Länder wären ja auch Blöd wenn sie dem deutschen Fiskus helfen würden deutsches Schwarzgeld aus dem fiskalen Geltungsbereich ihrer Steuer zuholen!

Grüße
Micha

By farendil (217.80.147.19) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 00:21:

die granze liegt auf jeden fall, oberhalb der oerdungswidrigkeiten.
grundsätzlich ist jeder verstoß gegen die stvo (zu schnell, rotlicht...)eine owi.

By Budo (141.76.1.122) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 03:33:

salü zusamme :-)

Also ich habe schon genug Parkscheine gesammelt...und nie kam was...*gg*
Nur sollte man sich die Bundesländer schon aussuchen, denn ich denke: in B/W wird man wissen wie der Hase lauft!

Und einem Kollegen von mir, passierte es Tiefnachts auf der A9 in S/A in einer 60er Baustelle...mit etwa 160km/h (zuvor offen) und kam auch nichts... (entweder selber die Sinnlosigkeit der Kontrolle eingesehen oder verschlampt!!)

Und letzte Woche passierte es mir in Thüringen auf der A9, mal sehen was kommt (etwa 28km/h zu schnell, ich fahr halt was der Verkehr zulasst).
Wenn der Bescheid kommt, muss man eben dafür gerade stehen und löhnen..........X
Man kennt die Konsequenzen ja vorher.....odeR?

ABER...ich wage mal zu behaupten: die wenigsten Unfälle geschehen durch Schnellfahrer oder auch Raser....odeR?, wie sieht man das hier?
Passiert wo ein Unfall, und der Grund ist für den Beamten vor Ort nicht so einfach zu definieren...steht im Protokoll: zu schnelles fahren. (ich will damit nichts gegen die Beamten auf der Strasse sagen, die sind meistens oki!!!)
Das schaut sich der Beamte am Schreibtisch 3mal an, dann plaziert er ein Schild mit Rotem Kreis und ner Zahl drin. Punkt aus.........X
Hmmmm......das passt wohl nicht hierher....*ggg*

der Budo wars...:-)


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