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Bußgeldbescheid ohne Beweise?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Bußgeldbescheid ohne Beweise?
By Marco (217.82.166.55) on Freitag, den 30. November, 2001 - 12:17:

Ich wurde kürzlich auf der AB von einem hinter mir herfahrenden Polizeistreifenwagen heruntergeholt - Vorwurf der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung mit Angabe der kmh. Leider habe ich mir damals nicht gleich vor Ort als Beweis die Videoaufzeichnung zeigen lassen. Nun erhielt ich den Bußgeldbescheid und als einzige Beweismittel sind angegeben: "Zeugenaussage (des anderen Polizisten) + Angaben des Betroffenen (bekannt dazu habe ich mich damals nicht!)". Würde Videomaterial vorliegen, hätte dies dann nicht auf dem Bescheid vermerkt werden müssen? Im Falle, daß die "Messsung" nur per Tacho durchgeführt wurde, kann dies überhaupt Bestand haben vor Gericht? Lohnt es sich für mich Einspruch einzulegen? Mir droht ein einmonatiges Fahrverbot, so daß dies also schon zu überlegen wäre.

By Goose (62.180.185.214) on Freitag, den 30. November, 2001 - 12:24:

wie schnell bist du gefahren, wie hoch war die vorgeworfene Geschwindigkeit?

Gruß
Goose

By Marco (217.82.162.78) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 22:12:

Weiß nicht, wie schnell ich genau war, zu schnell sicherlich. Vorgeworfen wurde gut 130 km/h im Baustellenbereich. Spielt das eine Rolle?

By Greatblackbird (145.254.147.167) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 13:48:

Wenn keine Aufzeichnung existiert und auch kein geeichter Tacho vorhanden war, der Vorwurf sich also nur auf den abgelesenen Tachowert des Beamten stützt, dann sind hohe Toleranzen abzuziehen. Durch die Sitzposition des Beifahrers und den dadurch schrägen Blickwinkel auf den Tacho kann aus dieser Position keine genaue Aussage über die Geschwindigkeit getroffen werden. Ein Einspruch hätte u.U. zumindest zum Teil Erfolg. Außerdem ist auch die Länge der Meßstrecke relevant.

By Marco (217.82.166.206) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 17:25:

Als Länge der Meßstrecke sind 2 Kilometer angegeben. Aber heißt das was Du sagst, daß ohne wirklichen Nachweis, also nur aufgrund der Aussagen beider Polizisten eine Strafe ausgesprochen werden kann? Da sind ja Willkür Tür und Tor geöffnet.

Wenn ein Videobeweis vorliegt, ist dies dann generell als Beweismittel auf dem Bußgeldbescheid aufgeführt?

By Greatblackbird (145.254.151.229) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 18:00:

Wenn eine Aufzeichnung vorliegt, steht das normalerweise auf dem Bescheid unter Beweismittel als "Videobandaufzeichnung".

daß ohne wirklichen Nachweis, also nur aufgrund der Aussagen beider Polizisten eine Strafe ausgesprochen werden kann?

Das ist leider so. Eine Strecke von 2 Kilometern ist ausreichend, aber ohne die geeigneten Meßgeräte sind trotzdem höhere Toleranzen zu berücksichtigen.

By Marco (217.82.173.140) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 19:45:

Na schöner Mist. Gibt es da handfeste Regelungen oder hat schon mal jemand diesbezüglich Erfahrungen gemacht? Was heißt "höhere Toleranzen" - 15% sind schon abgezogen.

Mein Beifahrer würde übrigens bezeugen, daß ich nicht so schnell war. Aber halt nur wenn sicher ist, daß kein Videomaterial vorliegt.

By Greatblackbird (145.254.151.229) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 20:04:

Dann frage doch bei der Behörde einmal nach, ob Videomaterial vorliegt und wenn ja, möchtest Du es gern einmal einsehen, bevor Du weitere Angaben zur Sache machst. Diese Einsicht muß man Dir gewähren. 15% Toleranz sind schon sehr viel. In Einzelfällen ist noch mehr rauszuholen. Das ist aber wahrscheinlich nur mit Anwalt und Gutachter möglich.

By Goose (62.180.186.87) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 21:26:

15 % spechen für eine Geschwindigkeitsüberwachung durch Nachfahren mit geeichtem Tacho.
Somit dürfte kein Videomaterial oder sonstige Beweise vorliegen, es reicht jedoch die Aussage des Beamten.

Gruß
Goose

By Marco (217.82.173.140) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 22:17:

Danke! :-(

Das heißt also auf deutsch, daß ich keine Chance habe, da rauszukommen. Theoretisch kann man dann also jedem X-Beliebigen so etwas anhängen, vorausgesetzt man trägt eine Uniform. Toll.

By Greatblackbird (145.254.151.229) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 22:24:

Naja, ganz wirst Du da wohl nicht rauskommen. Man kann den Fall jetzt genau prüfen, um noch irgendwo höhere Toleranzen rauszuholen, um unter die Fahrverbotsgrenze zu kommen.

By Goose (62.180.187.86) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 15:27:

Ja, wir können jedem alles anhängen. Das machen wir in der Regel von der Haarfarbe und Nasenform, in Ausnahmefällen auch von der Größe der Zahnlücken abhängig. Ist wesentlich einfacher als Beweise sammeln.

Goose


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