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Erwischt mit nicht zugelassenen farbigen Lampen...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Erwischt mit nicht zugelassenen farbigen Lampen...
By cosmoxx (217.224.149.53) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 20:12:

Hi Leute!

Was hab ich zu erwarten, wenn ich mit blauen
NICHT zugelassenen Standlichtersatz rumfahre und dabei angehalten werde. Natürlich nur vor Dämmerung, wenn noch kein richtiges Licht nötig ist.
Hat da einer Erfahrung ?
Wo kann man sowas nachlesen ?

By Polizist (193.196.186.253) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 20:19:

Ich würd mal sagen, da liegt ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vor. Kann mich aber auch täuschen. Das würde so um die 100 Mark kosten + Punkte + Gebühren + Mängelbericht.
Im Extremfall kann das Auto vor Ort stillgelegt werden, bei Standlicht kann ich mir das aber nicht vorstellen.

Viele Grüße,

ein Polizist

By Goose (62.180.145.194) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 22:51:

Erlöschen der BE sehe ich hier IMO nicht. Ich stelle eine Mängelkarte aus, somit hat der Betroffene eine Woche Zeit, wieder vernünftige Birnen einzusetzen.
Hab mich mal mit unserem TÜV unterhalten, die verweigern die Plakette bei eingefärbten Birnchen.
(hat ja auch alles einen tieferen Sinn mit der Beleuchtungsfarbe)

Gruß
Goose

By Grobi (217.228.107.46) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 23:11:

Hallo!
Der beschriebene Fall ist mir schon passiert :-/
Ich wurde an Ort und Stelle aufgefordert, die Lampen auszutauschen! Habe ich auch gemacht, dann war die Sache erledigt :-)
Eigentlich ist es ja auch lächerlich, wegen einer 5 Watt "starken" Glühlampe den Wagen stillzulegen (Verhältnismäßigkeit) oder @Goose & Polizist??
Hier im Forum steht noch etwas darüber, wie es genau mit der rechtlichen Situation aussieht! Einfach die Suchfunktion benutzen...

Grobi

By Goose (62.180.1.144) on Donnerstag, den 29. November, 2001 - 11:05:

@grobi: Eigentlich ist es lächerlich, sich farbige Standlichtbirnen einzubauen (Sinnlosigkeit), oder ????

Gruß
Goose

By Alberto (62.224.97.205) on Donnerstag, den 29. November, 2001 - 12:14:

@Goose
Sinnlos - ja, aber lass doch die Buben spielen - es tut ja keinem weh!
In key west (Florida) fahren sie mit großen - hinten hochgelegten - Böcken herum, die sogar am Fzg.-Unterboden mit "Schwarzlicht-Röhren" - also in lila - ausgestattet sind.
Was soll´s - das ist doch viel harmloser, als z.B. ungetestete zu breite Felgen draufzuschrauben.

By Grobi (217.228.109.124) on Donnerstag, den 29. November, 2001 - 19:51:

@Goose: Sah aber ganz nett aus!! Und über Geschmack läßt sich ja nicht streiten, oder??

Grobi

By alpak (217.81.172.191) on Donnerstag, den 29. November, 2001 - 19:53:

Sehe ich auch so wie Alberto - sieht meiner Meinung nach zwar peinlich aus (45-PS Corsa aber krasse Beleuchtung...), aber: es stört doch niemanden!

By faraday (217.225.215.245) on Donnerstag, den 29. November, 2001 - 22:43:

mir ist vorhin jemand mir nebelscheinwerfen mit der kombination standlicht entgegen gekommen. eins muss man ja lassen, das ieht schon ganz schön sportlich und "böse" aus.
was für konsequenzen drohen eigentlich wenn die freunde in grün das sehen ?

@ goose und polizist
was würdet ihr in so einem fall tun?

was anderes :

wo kann man sich über licht-technische veränderungen schlau machen ?

By Mr.T (62.134.50.176) on Freitag, den 30. November, 2001 - 00:15:

Hab in meinen wilden Tagen auch Lichtspielchen gemacht. Bei der 80er hatte ich eine Birne ins Vorderrad montiert, hat beim Fahren echt scharf ausgesehen. Die Polizei hat mich freundlich angehalten und mich darauf hingewiesen, dass meine Bremsscheibe glüht (!).

Hab mich ebenso freundlich bedankt und die Birne ausgeknipst ...

By farendil (217.0.227.52) on Freitag, den 30. November, 2001 - 00:22:

@farady: müßten 20,- sein - also ein witz...
wo kann man sich über licht-technische veränderungen schlau machen ?
hör mir bloß auf mitr diesem thema!! wenns nicht so traurig wäre, könnte man über so manche völlig unterschiedliche meinungen verschiedener überwachungsorganisationen (tüv, dekra...) (bzw mitarbeiter von denen) nur lachen...
rein rechtlich in der stvzo - aber es gibt da diverse ausnahmereglungen, bestandsschutz, datum der Erstzulassung etc...

By Goose (62.180.185.79) on Freitag, den 30. November, 2001 - 02:09:

Der Sinn der Beleuchtungsvorschriften liegt darin, daß im Straßenverkehr jede Farbe einer Situation zuzuorden ist.
weißes Licht: Fzg. von vorne (kommt auf mich zu)
rotes Licht: Was von hinten (langsamer werden) oder Ampel
grünes Licht: kannst fahren
und da gibt es eben noch das blaue Licht, und wofür ist das wohl vorgesehen???

Sicherlich kann man ein blaues Standlicht von einem Blaulicht unterscheiden, jedoch soll doch bei den verschiedenen Farben eine Reaktion beim Verkehrsteilnehmer geweckt werden.

Und wenn man die Buben spielen läßt, kommen manchmal die wirresten Dinge dabei herum (wie der Typ, der sich seine Frontscheinwerfer der besseren, böseren Optik wegen mit schwarzer Lackfarbe getönt hat. Als ich davor stand, war ich über so viel Hirnlosigkeit erst einmal sprachlos)

Gruß
Goose

By farendil (217.80.147.19) on Freitag, den 30. November, 2001 - 07:27:

@goose: der farendil bezweifelt doch gar nicht daß es da einen sinn gibt.
solche "schlimmen" vergehen aber sogar mit punkten zu bestrafen.

im übrigen meinte ich da ganz andere "spielereien" im hinblick auf die gesetzlichen vorschriften...

By Alberto (62.224.96.53) on Freitag, den 30. November, 2001 - 10:30:

@Goose
Es gibt wirklich noch viel "blödere" Spielchen...
In der Tat sind alle Abdunkelungen - auch die der hecklichter - mit Leuchtkraftverlust verbunden, - was für ein Unsinn.

Aber auch die schwarzen Heckscheibenfolien sind nachts beim Rückwärtsfahren sehr hinderlich - eigentlich ist auch das ein Blödsinn.Des weiteren machen sie so ein Auto für den Hintermann "undurchsehbar" - was wiederum dazu führt, daß man entweder seitenversetzt oder aber mit größerem Abstand hinter so einem herfahren muß. (ich versuche, diese Kameraden schnellstmöglichst hinter mich zu bringen)

Da gibt es aber auch noch die vielen Frontspoiler...

Die sind aerodynamisch der größte Unsinn, - denn sie schaffen sehr hohen Abtrieb an der Vorderachse, was dazu führt, daß das Auto schlichtweg langsamer wird - der Benzinverbrauch steigt - der ausbalancierte Abtrieb an der Hinterachse wird verringert - das Auto neigt zum Ausbrechen hinten.

Wir haben an unserem BORA 2,8 VR& 4-motion - einen kleinen Frontspoiler gehabt. Mein Mitarbeiter fährt diesen. Dann war mal ein Schaden am Spoiler, wir haben ihn abgebaut - seitdem läuft das Ding mühelos 240 km/h - vorher nur 220 kmh. Mein Kollege hat ihn daraufhin sofort weggelassen - und will nie mehr einen Spoiler.

Ich habe am 911er (3,8l 300PS) absichtlich einen kleinen Frontspoiler anbringen lassen, weil dieses Auto vorne zu leicht ist und eben der Anpressdruck fehlte.

Ich mußte lange mit PORSCHE verhandeln, bis man mir diese Freigabe gab, weil dann eben der Heckspoiler in seiner ausbalancierten Wirkung an Kraft verlor. Der Wagen erreichte zwar seine Höchstgeschwindigkeit von 285 km/h nach wie vor, aber wesentlich "quälender". Damit konnte ich aber leben, dafür war ist das Fahrverhalten - bis 250 kmh wesentlich sicherer (Die Seitenspringerei wurde weniger)

Fazit: Ein PS-schwaches Auto sollte keine Spiler angebaut bekommen - das ist blanker Unsinn.

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 30. November, 2001 - 12:00:

Am meisten Spaß habe ich ja immer, wenn ich im Schritttempo hinter diesen unglaublich dynamischen Jünglingen herschleichen darf, die ihre Schleudern so tief verspoilert und abgesenkt haben, dass sie ihr Spaßmobil anschließend über vorstehende Kanalschächte oder Fahrbahnunebenheiten über 10 mm förmlich eigenhändig tragen müssen.

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 30. November, 2001 - 12:13:

@alberto
deine mail ist halt angewandte praktische Strömungslehre. Nur meinen einige, die nicht wissen, wie man das Wort schreibt, sie wüssten es besser als die Konstrukteure, die in langen Meetings sich die Köpfe darüber zerbrochen haben, was das Optimum denn nun sei.
Auf die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Spoilerhersteller und des TÜV würde ich nicht so viel geben, denn da wird wohl mehr die Verletzungssicherheit von Fussgängern und die Stabilität der halterungen bei höheren Geschwindigkeiten im Vordergrund stehen.
Viele, die sich aus Geltungsbedürfnis so ein Bügelbrett ans Auto schrauben, dürften als Durchschnittsfahrer denke ich, kaum einen Unterschied bei einem schwach motorisierten Karren merken.
Solche zugeklebten Black-Boxen -so haben mein Sohn und ich beobachtet- ziehen die Polizei zwecks gründlicher Fahrzeug- und Dokumente-Kontrolle an, wie ein Zwetschgenkuchen im Sommer die Wespen. Damit tröste ich mich immer, wenn ich so einen vor mir habe.

By farendil (217.80.147.19) on Freitag, den 30. November, 2001 - 17:50:

@quincy: hätte nie gedacht, daß wir uns mal über die selben fahrer aufregen...

By faraday (80.135.72.142) on Freitag, den 30. November, 2001 - 20:09:

ich muss zugeben daß ich auch mal darüber nachgedacht habe, an meiner grünen limo grüne Leuchtdioden in die scheinwerferfront zu integriere0n. das würde bestimmt klasse aussehen....
@ goose, und die farbe grün ist keiner funktion an Pkw's zugeordnet, oder ? ;-)

fakt ist, das sich viele "blagen" fast schon organisiert verschulden um ihr traum auto zu tunen.das ist meiner meinung viel schlimmer und das die banken dabei noch mitspielen ist der gipfel.

Bei diesen autos ist meist eh mehr drumherum als drin.

By Polizist (217.3.252.115) on Freitag, den 30. November, 2001 - 20:27:

Ok, nach einer langen öden Woche in VS melde ich mich auch mal wieder. Mit den blauen Lampen und erlöschen BE war so eine Vermutung von mir, mit der ich wohl daneben lag. Ich hab mich dabei an die Erfahrung angelehnt, von wegen abgedunkelten Heckleuchten ohne Reflektoren. War bei einigen Kollegen der VPol beliebte Beute und eigentlich immer erlöschen BE.
Mit den farbigen Leuchten ist es wohl anders. Tja, war schon lange nicht mehr auf der Straße.

Von wegen der Signalwirkung kann ich Goose aber nur zustimmen. Hab in Sachsen mal so ein Bock gesehen, der vorne rote Lichter hatte! Da war das Signalbild umgedreht und ich dachte im ersten Moment, der fährt von uns weg. In so einem Fall hätte ich aber auch kein Problem, ein erlöschen BE zu begründen. Allerdings sehe ich diese Gefahr bei blauen Leuchten nicht.

Viele Grüße,

ein Polizist

By Alexander (217.81.133.167) on Freitag, den 30. November, 2001 - 20:58:

Ich plane grad mir eventuell ein paar stärkere Birnchen ins Fernlicht reinzuschrauben... Mein Fernlicht ist so tierisch schwach das man es beinahe schon als Standlicht verwenden könnte...
Jetzt die Frage: in wie weit drohen mir rechtliche Konsequenzen?
Fernlicht benutze ich ja nur wenn nichts geblendet wird und da ist es im grunde ja relativ egal mit wieviel Leistung ich nach vorne Leuchte...
Falls ich mit denen Teilen erwischt werden würde - gäbe es dann eine Mängelkarte oder gleich richtig Streß?

Gruß Alexander

PS: Scheinwerfer sind sauber, Reflektoren auch und richtig eingestellt sowieso - Fernlicht ist also wirklich tierisch schwächlich....

By faraday (80.135.72.142) on Freitag, den 30. November, 2001 - 21:54:

@alexander

solange du nicht gerad einen vorbeifahrenden Peterswagen die sicht nimmst, dürft dies wohl kein problem sein. was der staat nicht weiß, macht ihn nicht heiß ;-)

By farendil (217.80.147.19) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 00:19:

@alexander: vorsicht! wie gesagt - beim fernlicht ist die chance des erwischt werdens nicht so hoch, aber wenn geht das bis zum verlust der BE.
das kann deinen versicherungsschutz kosten.

im übrigen bringen die stärkern birnen nur ärger, aber keine vorteile:
-fertigung mit großen toleranzen, mehrleistung verpufft in streulicht
-oft kabelquerschnitte nicht dafür ausgelegt
-ansteuerung geht meistens ohne relais, also direkt über den lenkstockschalter-> als folge verbrennen die kontakte mehr oder weniger schnell.


wenn du mehr lich willst, gibt es 2 möglichkeiten:
-philips blue vision (plus?)
das ist KEIN blaues licht, sondern eher ein grellweißes.
die lampen gibt es in H1, H7 und H4. sie sind sichtbar heller als die standardlampen
-xenonlicht
je nach modelll und scheinwerferart einfach bis extrem schwierig nachzurüsten.
kosten ab gut 500,- bis 2000,-

By Alexander (217.81.143.158) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 08:18:

Nun ich muß mir die Käbelchen mal anschaun...
MEin Licht ist - zum Glück - über zig Relais geschaltet - da hat beinae jedes Birnchen sein eigenes :-)
Werde jetzt mal das Abblendlicht direkt über ein Relais und ein neu verlegtes Kabel ab die Baterie legen weil ich dort schöne 14,00V hab und an den Birnchen bisher nur 12,5V ankommen (1,5V*4,5A=7W Mehrleistung) und dann beim Abblendlicht auf die von Dir beschriebenen phillips blue vision umstigen.
Auf Xenon muß ich ohl verzichten da ich kein Geld dafür habe und auch keine Ahnung wo ich da was herbekommen könnte...
Die Industrie sollte sich mal - was Birnchen betrifft - ins Zeug legen: Für H4 gibt es Brinchen bis zum Umfallen aber für H1 leider kaum :-(

Gruß Alexander

By officer (213.187.79.161) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 09:35:

Ich seh die Sache mit dem farbigen Standlicht auch als erlöschen BE und fertige eine Anzeige.

By W-Punkt (217.84.161.110) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 11:36:

Tja, das mit dem optischen Tuning ist in Deutschland z.Z. ein riesen Geschäft. Da können nicht mal Banken wiederstehen, den tollen Hechten ein Kredit für diese Tuningteile zu geben.
Ich persönlich finde es lächerlich, aber nicht schlimm. Nur dieses arrogante Auftreten von den Schuldenbauern geht mir auf den Senkel.
Zu 99% fahren Sie mit 45km/h durch die Stadt, oder stehen am Strassenrand mit ihren Kumpelz und gucken ganz stolz, weil die Autos wie Tannenbäume leuchten.
Aber irgendwie müssen die ja ihre Komplexe kompensieren. Wer weiss, was Sie machen würden, wenn Sie ihre Autos nicht hätten...

By Alberto (62.224.96.103) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 12:54:

Wir haben früher (1970-1975) eben viel zu kleine Lederlänkräder eingebaut (eigentlich war das - ohne Servolenkung sehr gefährlich - das weiß ich heute auch) - oder aber wir haben in die Auspufftöpfe andere Endrohre eingeschweißt - oder die Töpfe ganz von innen her ausgeräumt usw.

Jede Generation hat ihre "Spielchen" - sie zeigen eigentlich nur den Drang nach "Individualität".
Davon lebt die Zubehörindustrie sehr gut.

An die Polizisten gebe ich den Rat:

Verfolgt nur, was wirklich gefährlich sein könnte - alles andere könnt ihr getrost dem Trend der Zeit überlassen, der regelt das von alleine.

Oder, - hat heute noch jemand ein Fell auf dem Sitz? - oder gar ein aufgespritztes Leder-Vinyl-Dach? - oder eine Lammellen-Chalousie in der Heckscheibe - oder 2 aufgestellte hintere Bremsleuchten - oder einen Fuchsschwanz an der Antenne?

Es legt sich eben alles wieder....

By passagier02 (213.7.27.220) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 14:16:

Hallo!

Ich habe am Unterboden meines Autos 5 Rote und ein blaues "Pace-Light" angebracht.Die Dinger sind allerdings direkt auf den Fahrbahnboden gerichtet können also nicht andere KFZ´s blenden. Frage: Was droht mir wenn mich unsere (neuerdings Silber-Grünen) Freunde mal damit sehen?

By Alexander (217.81.143.158) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 17:42:

...kleine Meldung zwischendurch: Hab mal versuchsweise 100W-Birnchen ins Fernlicht meiner Karre gesteckt: Bringt nichts!
Werde es jetzt mal mit Philips Blue Vision probieren...

Grüßle Alexander

By faraday (217.81.233.88) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 17:55:

@ passagiero2

ich weiß das die polizei bei solchen spielchen gerne eine vor-ort demontage verlangen - bei jedem wind und wetter. aufjedenfall (mein wissenstand) ist die BE futsch, das bedeutet für einen neuling nachschulung.da es sich,auch wenn die teile auf den boden leuchten, um eine licht-technische Veränderung des kfz handelt. und die sind dem tüv vorzuführen.

ich denke mal, solange niemand iritiert oder belästigt wird, schauen die polizisten auch gerne mal weg oder ermahnen nur. bei solchen einbauten würde ich immer darauf achten,daß die dinger leicht und ohne aufwand abgemacht werden können. was ist denn , wenn ihr mal einen bums baut und die grünen sehen die lichter unterm auto ? Zack, und du bist am arsch...

By Grobi (217.228.103.158) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 19:14:

"Erlöschen BE" Wenn ich sowas schon höre...
Wie können kleine 5 Watt "starke" Birnchen die BE des ganzen Fahrzeugs erlöschen lassen?? Das Er-löschen der BE bzw Verlust des VS wäre doch nur gerechtfertigt bei größeren Umbauten, die die Sicherheit gefährden könnten, oder?
Ich glaube nicht, daß eine Versicherung die Zahlung verweigern kann, wenn man farbige Standlichter eingebaut hat (Verhältnismäßigkeit)
Da wird doch wieder mit Behördenkanonen auf Spatzen geschossen!!!

Grobi

By RX-8 (62.180.57.211) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 15:22:

Das mit dem erlöschen der BE wegen farbigen standlichtern finde ich lächerlich! Wenn stört es? Mich nicht, ich mag eh lieber richtig weisses Licht, kommt aber auch auf das Auto an. Ich meine solange es nur das Standlicht ist, ist es doch ok, wenn einer sich allerdings die Frontscheinwerfer tönt und man sieht ihn erst spät entgegen kommen dan finde ich das echt scheisse! Da ist es völlig ok wenn die BE erlischt.


Zum Thema Spoiler will ich noch sagen, es soll bloss keiner auf die idee kommen einfach einen Spoiler der von Werk ab dran wa, einfach abzumachen um schneller und vielleicht spritsparender zu fahrern. I.d.R hat das seinen Grund das ein Spoiler dran ist ( siehe Audi TT wo aus Designgründen auf den Spoiler Verzichtet wurde) das kann Schwere Folgen haben. Deshalb immer mit der Werkstatt bzw. mit dem Hersteller abklären bevor man irgenwas an seinem Fahrzeug abmontiert das von Werk ab dran ist!!

By Rennfahrer (217.85.214.52) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 16:17:

Wie waers , nur mit Nebellicht rumfahren ?!
Ist wirklich erhoeter Draengelfaktor auf der Autobahn. Wer einen Audi faehrt nimmt einfach eine Scheckkarte, stellt den Knopf auf Standlicht ein, zieht ihn einmal nach vorne fuer Nebellicht, dreht ihn dann nach links, aber ohne das er wieder zurueck einrastet, steckt dann die Scheckkarte in den kleinen Spalt und schon leuchten nur noch die Nebelleuchten ! Geht glaub ich auch bei Benz !

By faraday (217.81.224.36) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 21:40:

@ rennfahrer,

den trick mit dem drehschalter (übrigens, ein patent einer automotive firma bei mir im ort) kenn ich auch, nachteil ist dabei allerdings daß dein rücklicht auch ausgeht ...

By farendil (217.0.227.107) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 22:58:

@rennfahrer: bei vielen autos sind die nebler mit dem standlicht einschaltbar...

By alpak (217.81.175.166) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 00:04:

@faraday: Naund? Von hinten kommt dann eh' keiner mehr ;)

By bjo (62.54.110.114) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 08:21:

Zur Diskussion um's blaue Licht:

diese neuen (bläulichen) Frontscheinwerfer flackern IMHO doch recht komisch, wenn im Gegenverkehr jemand mit solchen Birnen daherfährt und auf dem Mittelstreifen Blendschutzplanken (oder wie nennt man die?) stehen - erinnert aus der Ferne manchmal an blaue RKL

By Alberto (62.224.97.183) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 08:37:

Leute, - das mit dem Erlöschen der BE ist sehr gefährlich, weil.....

wenn ihr jemals einen Unfall habt - und kaskoversichert seid, - dann werden sich die Versicherungen wie die Wilden darauf stürzen, wenn sie irgendwie mitkriegen, daß ihr auch nur eine Kleinigkeit am Fahrzeug habt, die zum Erlöschen der BE führen könnte.

Dann brauchen sie nämlich (Kasko=Eigenschaden) - nicht zu bezahlen.... und in der Haftpflicht könnten sie - mit viel Prozesswilligkeit - einen Eigenanteil von 10.000 DM erstreiten!!!

Das ist es niemals wert.

Einem Freund von mir haben sie - nach einem Unfall - die schwarzen - zugelassenen Folien in den heck- und Seitenscheiben - so lange untersucht, um festzustellen, daß die Zulassungsnummer - regelwidrig - nicht auf jeder Scheibe mit zu sehen war.
Anders Herum: Wenn man aus so einem Stück Folie einen "Scheibenzuswchnitt" fertigt, m u ß man immer an der Seite irgendwo das Stück Folie dabei haben, das die ABE-Nr. beinhaltet - sonst erlischt - streng genommen - die BE!!!

Das interessiert wahrscheinlich keinen Polizisten, aber die Versicherung schon!!

Deshalb... seid verdammt vorsichtig!

By farendil (217.80.144.136) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 10:03:

@bo: diese lampen sind ja (meist) zugelassen! es geht hier nur um die standlichtlampen...

By Grobi (217.85.43.41) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 10:46:

@Alberto: Meinst du, daß eine Versicherung damit durchkommt (Wenn man z.B wegen des Standlichtes aus der Kurve geflogen ist *wunder*) Bei anderen Dingen, z.B. falsche Reifen, einer ist geplatzt, wäre es natürlich verständlich!!
Wie gesagt, es müßte doch auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten!

Grobi

By traffic (172.178.29.36) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 11:59:

@Grobi: Alberto hat schon Recht. Gerade bei hohen Schadensummen lohnt sich für die das Stochern in den Krümeln.

By bjo (62.54.117.170) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 12:11:

@ farendil: ja, schon, in einem anderen Posting wurden Farben bestimmten Situationen zugeordnet

By Rennfahrer (217.228.168.147) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 13:16:

@ farendil

Naja, aber bei wem leuchtet nur das Nebellicht, ohne Standlicht ?!
Das ist ja gard das, was andere Leute aufmerksamer macht --> man guckt zweimal in den Spiegel und geht vielleicht schneller nach rechts ...!

@ faraday
Ist auch nur fuer tagsueber zu empfehlen. das mit den Rueckleuchten ist egal, geht ja unur ums gesehen werden auf der Autobahn, ansonsten, wenn man Xenon hat ist alles klar ;) !

By Alberto (62.224.96.24) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 13:44:

@Grobi
Im Falle meines Freundes war es ein Auffahrunfall, den er selbst verursacht hat. Die hinteren Scheiben spielten dabei überhaupt keine Rolle.
Dennoch - die dort angebrachte schwarze Folie hätte ihm den Kaskoschutz (es waren so 35000 DM) fast gekostet, wenn nicht doch noch sich an jeder Scheibe eine solche Prüfnummer gefunden hätte.

Das ist mehr, als Krümel suchen, denn die Folien waren ja in sich zugelassen - nur - beim Zuschneiden konnte man die am Rand befindliche Prüfnummer - in einer Krümmung - mit abschneiden - das wäre fatale gewesen.

Also - die Versicherungen sind da sehr erfinderisch. gebt ihnen keine Chance, wegen ein paar andersfarbigen Birnen.

By Zoppo Trump (212.90.218.98) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 14:17:

Hi!

Grundsätzlich scheinen Versicherungen immer erst mal zu prüfen, ob sie aus irgendeinem Grund nicht zahlen müssen. Dieses "der nette Herr Kaiser" Image fusst, zumindest was den Leistungswillen der Versicherungen angeht, auf Sand. Die einzige rühmliche Ausnahme, die ich bisher kennengelernt habe, ist die HUK. Die unangenhmsten waren die Kleinen und die Billigversicherer.
Deshalb: Auch wenn der gemachte Vorwurf von Seiten der Versicherung auch noch so albern ist, sie probieren es immer. Im Zweifelsfall läuft es für die Versicherung auf einen Vergleich hinaus. So leistet sie schlussendlich immer noch weniger, als bei voller Deckung für den Schaden.

Gruss, Zoppo

By faraday (217.81.236.83) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 16:42:

@ alberto,

ich stimme dir voll und ganz zu !
im falle eines selbstverschuldeten unfalls, kann dir die kleinste veränderung den kopf kosten.
das fängt beim standlicht an und hört bei der selbstgedrehten spurverbreiterung auf.

By Alexander (217.230.6.67) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 18:48:

@faraday:

...was aber kein Problem ist wenn man sich das (zuverlässige, ordentlich gearbeitete) Dinf von Tüv schön brav eintragen lässt :-)
Und ob man es glaub oder nicht: der Tüv trägt VIEL ein - wenn es ordentlich gearbeitet ist, ungefährlich, Festigkeitsnachweis erbracht ist etc.

Grüßle Alexander

By faraday (80.135.90.192) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 20:02:

@all

was steht dem Führerscheinneuling eigentlich bevor, wenn er mit kaputten rücklicht angehalten wird ? steht dann auch schon nachschulung an oder gleich zur MPU ? ;-)

By Grobi (217.228.102.123) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 21:26:

Das die Versicherungen so scharf sind, wundert mich. Ich habe im Winter vor ein paar Jahren meinen Barchetta geschrottet (Breitreifen, Auspuff, usw.) Die Versicherung hat aber anstandslos gezahlt (Allianz) Wie kriegen die Ver-änderungen am Auto überhaupt raus?

Grobi

By klausk (217.5.100.4) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 05:09:

Hallo Grobi,
durch das Polizeiliche Unfallprotokoll. Dort werden unter Umständen (je nach Polizist und Umständen) Auffälligkeiten vermerkt (Sommerreifen im Winter, etc.), außerdem schickt die Versicherung auch mal nen Gutachter um den Schaden zu bewerten, auch diesem kann was auffallen, oder auch dem Sachbearbeiter der Versicherung, wenn er sich die Fotos, die der Gutachter (oder Werkstatt) gemacht hat, anguckt.

Grüße
Klaus

By Grobi (217.85.46.189) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 16:51:

@Klausk: Die Veränderung muß also nicht ursächlich für den Unfall gewesen sein, damit die Versicherung die Zahlung verweigern kann?

Grobi

By farendil (217.0.227.96) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 18:40:

@klausk: außerdem schickt die Versicherung auch mal nen Gutachter um den Schaden zu bewerten
schön blöd, wer sich das gefallen läßt!

zuerst zum unabhängigen gutachter.
will die vers. dann nachbesichtigen, steht das auto eben schon in der werkstatt oder ist verkauft...


@grobi: eigentlich muss die veränderung schon einen einfluss auf das unfallgeschehen haben, aber das wird wohl langsam aufgeweicht.

By faraday (217.81.238.168) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 19:17:

@ faendil

"zuerst zum unabhängigen gutachter.
will die vers. dann nachbesichtigen, steht das auto eben schon in der werkstatt oder ist verkauft... "

das mit dem verkaufen ist da so eine sache. wenn die gegnerische vers. den wagen sehen will und der wagen schon verkauft ist, kann es doch passieren daß die vers. den verkaufspreis des wagens von der schadensbegleichung abzieht ?

By farendil (217.0.227.96) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 23:28:

@farady: kann es doch passieren daß die vers. den verkaufspreis des wagens von der schadensbegleichung abzieht ?
bei einem Totalschaden wird das immer so gemacht - egal ob nun verkauft oder nicht!

ABER: Abgezoegn wird nur der Wert, der als Restwert im Gutachten steht. Verkauft man ihn für mehr, so ist das persönlicher Gewinn.
(Es sei denn, man ist do blöd und zeigt der Versicherung den Kaufvertrag im dem höheren Preis...)


Ist es kein Totalschaden, darf die Versicherung gar nichts anziehen.
Ob ich verkaufe, reparieren lasse, eine Notreparatur duchführe, oder so weiterfahre - das ist meine Dispositionsfreiheit als Geschädigter!

By Alberto (62.224.97.19) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 14:08:

Einspruch, farendil!!!
Der Restwert wird mit dem tatsächlichen Marktwert verglichen und dann angesetzt.

Meine Fälle:
ich habe schon 2 x einen Porsche durch Totalschaden verloren. 1 x unschuldig (LKW von hinten)und einmal selbst schuld - Lehrgang Hockenheim - Boxengassen-Mauer - bumms!

In beiden Fällen waren die gutachterlichen Restwerte relativ niedrig, bzw. "ehrlich".

Dennoch - an einem Porsche - relativ neu - ist ja neben dem Motor/Getriebe usw - z. Ausschlachten - auch der Kfz.-Brief sehr begehrt.

(Ich brauche die weitere Verwendung des Briefes nicht näher zu erläutern)

Also... Gutachten war Restwert 26000 DM -

Die Versicherung aber hat sofort meinen Schrott-Porsche an verschiedene KfZ.-Händler angeboten und daraufhin Angebote bis zu 42000 DM erhalten.

Daraufhin nötigten sie mich, entweder diesen Schrottwagen an diesen Anbieter zu 42000 DM zu verkaufen, oder aber der geschätzte restwert würde sich auf diesen betrag erhöhen.

ich habe dann zugestimmt, weil ich den Schrott letztendlich für 55000 DM verkaufen konnte.

So sieht das aus.

By farendil (217.0.227.40) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 16:53:

@alberto: du hast es völlig richtig erkannt.
der vom gutachter festgesetzte restwert ist der durchschnittliche marktwert.

die versicherungen haben oft noch restwertaufkäufer "an der hand" die recht hohe summen zahlen.

verkaufst du aber deinen wagen BEVOR sich die versicheurng bei dir meldet, und dir mitteilt, daß sie ein höheres angebot vorliegen hat, MUSS die versicherung vom wert laut gutachten ausgehen!

im übrigen beseteh die gefahr bei denschrotthändlern der versicherungem, daß die versicherung das KFZ doch mal in die finger bekommt.
dort werden dann normle gebrauchsspuren gesucht, um einen abzug vom zeitwert vornehmen zu können.

By Alberto (62.224.97.85) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 17:43:

Ganz so ist es nicht, denn du must ja - nach Gutachten - abrechnen.
Dazu mußt du erst mal mit denen verhandeln, ob sie überhaupt die im Gutachten benannte Summe - nach Abzug des restwertes - unter Berücksichtigung der Ausfalltage für die Ersatzbeschaffung etc. zahlen.

Da fangen sie dann meistens an, zu verhandeln.

Es ist aber äußerst klug, dies gleich herauszubekommen und dann gleich mit Anwalt, Leihwagen etc. zu drohen, denn - ein Anwalt hat keine guten Karten, wenn die Versicherung hinterher behauptet, sie hätte ja ein Angebot für den restwert gehabt, das höher liegt.

Außerdem verringert sich der Streitwert drastisch - eben auf die Nachforderung. Das ist nicht gut.

Der Königsweg ist:

Unfall? Auto sofort nach hause schleppen lassen und sofort - noch am Abschleppwagen - die Kennzeichen abschrauben - und sofort eine Plane drüber (bei hochwertigen Autos jedenfalls)

Dann Gutachter selbst beauftragen - Gutachten vorlegen und fragen, ob sie anerkennen oder nicht.

Tun sie das nicht, sofort mit Anwalt drohen und diesen dann nötigenfalls auch sofort einschalten.

Das Problem ist nämlich, daß die "Gebrauchtwagen-Geier" bereits auf dem fahrenden Abschleppwagen den Halter ermitteln, die Versicherung anrufen, bereits Gebote abgeben, und... den Wagen europaweit bereits weiterverkaufen, da steht er noch nicht mal in deiner Garage.

So - nun kommst du und willst ihn anbieten, dann sagen dir alle... das Auto ist schon zu bekannt, das können wir nicht mehr kaufen.
Und - warum nicht?

Weil sie natürlich mit den Papieren eine "Schweinerei" vorhaben, die ich hier nicht als "Anleitung" erklären will.

Mit diesem Weg hat man die Chance, tatsächlich von der Versicherung noch einen niedrigeren Restwert angerechnet zu bekommen, denn der Gutachter wird ja wohl einen sehr hohen Schaden schätzen - und ich brauche keinen 2. Gutachter mehr an das Auto zu lassen.

Wenn die "Geier" ihn aber schon gesehen haben, dann läuft es eben anders.

Du kannst mir ruhig glauben, ich habe einige Bekannte, die mit Gebrauchtwagen handeln.

By farendil (141.76.2.68) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 10:25:

@alberto: bis auf die sache mit dem restwert gebe ich dir voll recht.
insbesondere ist es ein wenig ein pokerspiel, ob man gleich zum anwalt geht, oder erst mal abwartet, der vers. die forderung in mehreren kleneren häppchen (verdauungsfördernd *g*) präsentiert und dann halt zum schluß mit einer geringeren summe die von der vers. bestritten wird, dasteht, wo sich ein streit nicht lohnt.

zu dem restwert: das gutachten soll zur beweissicherung dienen. ebenso zur feststellung der schadenshöhe.

sobald du das gutachten hast, kannst du das auto zum darin genannten restwert verkaufen.
meldet sich die versicherung bei dir mit einem höheren restwertangebot, darfst dudieses im rahmen deiner schadensminderungspflicht natürlich nicht ablehnen.
ABER: ich habe immer davon gesprochen, das auto vor dem angebot der vers. zu verkaufen!
dann muß die versicherung nach restwert laut gutachten abrechnen.
damit kommst du vor gericht auch durch.

By faraday (80.135.95.204) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 21:26:

das mir dem vorher verkaufen scheint eine gute faustregel zu sein. einen kaufvertrag kann man ja mal eben unter freunden schreiben ;-)
hinterher kauft man den wagen wieder für ganzwenig geld dem freund ab und zack, hat man wieder plus auf dem konto.vorrausgesetzt man will den wagen behalten.
wenn man allerdings nur einen leichten schaden hat, wie sieht das dann mit der begleichung aus ? ich habe mal gehört daß es vers. gibt dír nur zahlen wenn auch repariert wurde (rechnung etc), ist das rechtens ?

By farendil (217.0.226.247) on Donnerstag, den 6. Dezember, 2001 - 22:14:

@faraday: bei normalen schäden, die keine totalschäden gilt:
die rep.-kosten muß dir die vers. vollständig bezahlen.
ebenso die allg. unkostenpauschale von 50,- (bzw. die nachwewiesenen unkosten)

nutzungsausfall (52,- bis 19x,- dm pro tag) bzw. die übernahme der mietwagenkosten gibt es nur bei rep.-nachweis.
dieser muss eben nicht zwingend eine rechnung sein - ein foto mit aktueller tageszeitung oder noch besser eine nachbesichtigung (machen viele gutachter für ein taschengeld...) reicht auch.
es gibt keinerlei anspruch der versicherung auf die rechnung!

By RX-8 (213.6.52.43) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 16:15:

Eine Frage, wie kann man ein eigenes Forum öffnen????

By faraday (217.227.166.50) on Sonntag, den 16. Dezember, 2001 - 16:49:

@rx-8

ein richtiges forum oder nur ein neues thema ?

By RX-8 (213.6.50.16) on Mittwoch, den 19. Dezember, 2001 - 21:38:

@faraday


Danke, hab`s gefunden wollte nur ein neues Thema aufmachen!


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