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AHB ist da!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: AHB ist da!
By Activist (217.80.49.156) on Dienstag, den 27. November, 2001 - 13:40:

Hallo Leute,

ich hatte nach 10 Wochen schon vollkommen vergessen, dass ich einstmals mit einem Mietwagen heftig schnell unterwegs gewesen und geblitzt worden bin. Heute kam der Anhörungsbogen, der mir aber ein bisschen komisch vorkommt. Dort steht auszugsweise:

"Dem Führer des PKW ... wird zur Last gelegt ... Verkehrsordnungswidrdrigkeit begangen zu haben: Sie überschritten ....
Aufgrund der Feststellung kommt der Halter ... nicht in Betracht.
Zur Ermittlung der betroffenen Person werden Sie daher ... gehört und gebeten, den Namen und die Anschrift des Fahrzeugführers anzugeben."

Normalerweise muss man dann auf dem Anhörungsbogen seine persönlichen Daten angeben und sagen: Ja, ich war's. oder Nee, ich war's nicht. Hier sieht das Ganze so aus:

"Zeugenanhörung:

[ ] Das Fahrzeug wurde zur Tatzeit geführt von:
[ ] Das Fahrzeug war zur Tatzeit überlassen an:
[ ] Ich sage wie folgt aus:
[ ] Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Vorname:________
Nachname:________
usw.
usf.
Unterschrift:_______"

Zunächst habe ich geglaubt, dass die Behörde sich evtl. denkt, dass nicht ich der Übeltäter war, weil der Fahrer auf dem Foto wie eine Fahrerin aussieht (ich bin männl. und habe lange Haare) ;-).
Bis auf den komischen Zeugenanhörungsbogen, der meiner Meinung nach eher darauf Augenmerk legt, dass ich den "wahren" Täter angebe, habe ich für diese These aber keine weiteren Anhaltspunkte gefunden.

Nun wollte ich die Profis unter Euch ;-) fragen, wie ihr das seht und wie ich mich am geschicktesten verhalten soll. Macht es Sinn, von Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen?

Für allen Antworten dankbar
Activist

By Greatblackbird (213.6.151.42) on Dienstag, den 27. November, 2001 - 18:48:

Eine Behörde hat keine Berechtigung für eine Zeugenbefragung! Der Zeugenfragebogen unterbricht die Verjährung nicht. Er ist auch nicht per Einschreiben geschickt worden, also ab damit in die Ablage "P". Wenn Du vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machst, dann wird beim Einwohnermeldeamt nachgeforscht. Das Recht besteht nämlich nur in der Verwandtschaft.
Wenn der Bogen als Anhörungsbogen/Zeugenfragebogen benannt ist, dann kannst Du ihn zurückschicken und höflich darum bitten, daß man Dir doch bitte mitteilen soll, ob Du Dich als Betroffener oder als Zeuge äußern sollst. So gewinnst Du Zeit.

By Activist (217.80.49.169) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 19:04:

hm danke erst mal,

wie gesagt, gestern kam der Schriebs rein, der tatsächlich als Zeugenfragebogen betitelt ist. Und ich habe noch einmal nachgerechnet: bis zur Verjährung sind es noch ca. 3 Wochen, also nicht unbedingt die schlechtesten Aussichten!

A B E R !
Jetzt wirds doch noch einmal eng.

Die Polente war heute da. Mein Bruder ist an die Tür, und sie haben schon mitbekommen, dass ich zuhause war, aber weder haben sie mich gesehen, noch eine Aussage von mir gehört. In Zukunft wird die Tür natürlich nicht mehr so ohne weiteres geöffnet. Mein Bruder hat nix gesagt. Nun drohten sie natürlich, dass sie versuchen würden, mich auf der Straße abzugreifen, bzw. mit einer gerichtlichen Vorladung. Das wären immense Gerichtkosten usw. blah blah, sagten sie. Nun befürchte ich natürlich, dass sie mich mal auf der Straße kaschen, wenn ich z.B. von der Uni komme. Wie sollte ich mich dann am besten verhalten? Identifizieren werden sie mich ja höchstwahrscheinlich. Und eine Aussage werde ich nur nach richterlicher Anordnung oder so machen. Und zugeben schon gar nix.

Nun ist natürlich auch die Frage, wie eng es mit der Zeit wird:
1.)
Was passiert wohl, nachdem die grünen Männchen mich identifiziert haben? Gibt es nochmal ein Anhörungsschreiben der Behörde? (Behörde und Wohnort sind nicht derselbe) Und kann ich mich darauf verlassen, dass, wenn es auf einen Tag nach der Frist datiert ist, der Verjährungsfall eintritt?

2.)
Wie beurteilt ihr sonst so die Möglichkeiten, wenn ihr euch die "nur noch drei" verbleibenden Wochen anschaut? Wenn es tatsächlich zu einer staatsanwaltlich verfügten Zeugenbefragung kommt, glaube ich ja kaum, dass das in 3 Wochen machbar ist. Schließlich werden einem bei entsprechenden Anfahrtsweg (so die Auskunft eines Freundes, der das auch schon mitgemacht hat) 3-5 Wochen eingeräumt. Passiert hier irgend so etwas wie eine Fristunterbrechung.
. o O Es könnte natürlich auch sein, dass mir die Behörde innerhalb der verbleibenden Zeit einfach so eine normale Anhörung schickt oder vielleicht gleich den einen BuGeBe, was sie meiner Meinung nach ja hätte gleich tun sollen .>


Dringend um Rat bittet
The Activist

By farendil (217.0.227.125) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 19:25:

die zeugenbefragung ist eine hohle drohung - vergiss es einfach. nicht nur, daß es ein aussageverweigerzngsrecht gibt und dass die zeit viel zu kurz ist: kein staatsanwalt hat zeit sich mit so einem kindewrkram zu befassen.

du musst nur versuchen, nicht erwischt zu werden. warum sie allerdings nicht einfach die fotos mit denen von der meldestelle vergleichen...???

egal, du hast eine chance - keiner aus deiner familie sagt auch nur irgend ein wort!

By Activist (217.80.49.169) on Mittwoch, den 28. November, 2001 - 19:44:

das mit dem staatsanwalt sehe ich genauso, meine bedenken drehen sich eher ums "erwischt" werden. ich werde jetzt nicht in den Untergrund gehen, aber eben die augen offenhalten. vorstellen kann ich mir nämlich schon, dass sie in der rushhour mal gerne ne kleine sitzung bei mir vor der haustür einlegen. dann dürften wohl, wenn sie mich denn "kriegen", die drei wochen zu wenig sein? oder?

abgesehen davon, dass es wirklich merkartig ist, dass sie die ewma-bilder nicht abgleichen (werden sie ja wahrscheilich noch machen) frage ich mich sowieso, warum die nicht gleich aus ureigensten gründen eine anhörung geschickt haben. dass die zeugenbefragung und das auftauchen der grünen gleichzeitig stattfindet, verrät doch, dass sie irgendwie in zeitdruck sind.

aussitzend
The Activist

By Alberto (62.224.97.135) on Donnerstag, den 29. November, 2001 - 09:57:

Fahr auf alle Fälle nicht mit dem - ihnen bekannten - Auto bis vor die Tür, sondern parke etwas abseits und checke die in der nähe parkenden Autos.
Ich weiß, das ist in dieser Jahreszeit schwer, weil es früh dunkel ist.

Mir haben sie mal - am vorletzten tag - vor der Firma aufgelauert, als ich zum Mittagessen gehen wollte.

Da stand der Polizist wirklich - uneinsehbar - hinter einem Baum.

Ich mußte daraufhin 4 Wochen zufuß gehen. Das nächste mal bin ich schlauer und überstehe solche 3 Wochen mit höchster Vorsicht.

By Activist (62.155.182.56) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 11:32:

Morchen,

nun haben sie mich auch gekascht. Morgens um 6 Uhr, auf dem Weg zum Bahnhof. Verdammt! .>

Ich frag mich nur, was jetzt passiert. Hat das "Aufspüren" des Zeugen und dessen Befragung (habe nix sinnvolles gesagt) aufhebende Wirkung bezüglich der Verjährung? Kommt jetzt noch ein AHB oder kommt gar schon der BuGeBe als nächstes. Ich muss nämlich sagen, dass die Abfolge der Fragen (also Personalien, Zugeben des Tatbestandes, Familienstand, Beruf) der auf dem AHB ähnelte. Es handelte sich aber eindeutig um eine Zeugenbefragung.

Noch sieben Tage, dann tritt zumindest datumsmäßig die Verjährung ein.

Grüße
Activist

By faraday (217.81.232.72) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 13:06:

ich find das voll lächerlich das die grünen wegen sowas so einen aufwand alla kojak und großstadtrevier veranstalten. wahrscheinlich weckt man bei einigen wohl so eine art jagtinstinkt oderso ;-)

@activist

hätte die polizei dich nicht gekriegt.hätte er wohl einen fotoabgleich vom ewa gemacht und das ergebnis dann dem o-amt mitgeteilt

By StefanK (217.227.156.187) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 15:40:

@faraday

Ich finde das nicht nur lächerlich, sondern absolut unverhältnismäßig. Da werden sinnlos Steuergelder verschleudert, indem man Polizisten stundenlang vor irgendwelchen Häusern postiert, nur damit diese dann einen Verkehrssünder feststellen (oder auch nicht).

Auf der anderen Seite habe ich kürzlich erst wieder erlebt, wie einer Frau in der Fußgängerzone am hellichten Tag von irgendeinem Bubi die Handtasche im Vorbeirennen weggerissen worden ist, sodass sie böse hingeschlagen ist und zudem auch noch ihr Geld auf Nimmer Wiedersehen los war. Sowas habe ich jetzt schon mehrfach mitbekommen - und noch nie einen Polizisten dabei in der Nähe gesehen. Klar, die müssen ja "rasende Killer" (Pressejargon) jagen, bei denen ist eben mehr zu holen für die Stadtkasse, als wenn man irgendeinen mittellosen osteuropäischen Jugendlichen beim Klauen erwischt.

Grüsse

Stefan

By Grobi (80.135.29.200) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 18:16:

@Stefan: Jaja, so ist es leider!! Die Verhältnismäßigkeit stimmt einfach nicht mehr!!
"irgendeinen mittellosen osteuropäischen Jugendlichen beim Klauen erwischt" Der Arme, der würde in D. eh nicht verknackt werden, bei der Mildtätigkeit der meisten Richter!!

Grobi

By Greatblackbird (213.7.143.179) on Freitag, den 14. Dezember, 2001 - 19:36:

@Activist

Die Verjährung ist unterbrochen, wenn Dir mitgeteilt wird, daß man gegen Dich ermittelt. Das dürfte wohl bei passiert sein, als Du aufgespürt wurdest.

By farendil (217.0.227.66) on Montag, den 17. Dezember, 2001 - 16:31:

@alle: der folgende Teil des Threads wrde zu sehr off-topic, daher habe ich einen neuen thread im off-topic eröffnet und die beiträge dorthin verschoben


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