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Steuer fûr Auto noch nicht bezahlt !

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Steuer fûr Auto noch nicht bezahlt !
By Franck (194.138.37.41) on Montag, den 26. November, 2001 - 10:01:

Hallo
Ich bin in Frankreich umgezogen mit meine Auto
Ich habe noch D-Kennzeichen und D-Versicherung
noch 2 Woche .
Meine Versicherung lauft bis Ende 2001
Ich habe schon mit der Frau abgesprochen , ich brauche keine neue Versicherung zu zahlen ab 31-12-2001. bin bald in Frankreich versichert.
Mein Problem ist das das ich sollte nochmalerweise ab 12-10-2001 wieder sie Steur fûr einen Jahr zahlen
Aber ich habe gar nix bekommen von Finanzamt
Grund : ich war schon in Frankreich und mein Mieter hat den ganzen Post zuruckgeschickt und geschrieben Auslandverzogen oder umbekanntverzogen
Weiss nicht genau !
Was soll ich denn dann tun
Soll ich anrufen in Rbg Finanzamt und fragen , kônnen sie mir Papier oder was in Frankreich schicken damit ich die Steuer zahlen kann ?
von 12-10 bis 01-12 weil da keine D-Kennzeichen mehr
Soll ich noch 2 Woche warten und nicht zahlen weil da Auto abgemeldet wird
Was sonst

Danke für Ihre Hilfe

fRANCK

By HarryB (203.198.106.225) on Montag, den 26. November, 2001 - 10:27:

Schweigen und warten, das waere das Beste. Ach ja, und die naechsten 2 Wochen nicht mit dem Auto nach D'land fahren. Sollten die Dich auftreiben, dann wartest Du, bis das Auto abgemeldet hast und schickst denen die amtliche Bestaetigung. Was dann noch passieren koennte, waere die Zahlungsverpflichtung fuer den Zeitraum vom 12.10. - Abmeldetag.

By Franck (194.138.37.41) on Donnerstag, den 20. Dezember, 2001 - 10:48:

Was nun jetzt
Auto ist seit gestern abgemeldet
War im Konsulat und die haben die Kennzeichen Gekratzt und die Papier ( Brief + Schein zerschneiden mit Scherre )
Habe F-Kennzeichen und F-Versicherung
Kann noch was kommen ???
Konsulat hat meine alte Adresse bekommen
Bin gerade wieder umgezogen !

Danke

By HarryB (203.198.106.131) on Donnerstag, den 20. Dezember, 2001 - 11:20:

Abwarten und Tee trinken.... Klar koennen die noch die 2 Wochen Steuern nachfordern, aber ob sie es tun? In die Interpol-Fahndungsliste kommst Du bestimmt nicht ;-)

By Franck (194.138.37.41) on Donnerstag, den 20. Dezember, 2001 - 11:37:

Ok alles klar
Aber nicht Steur zahlen fûr 2 Wochen
Sondern vo 11-10 bis 19-12
Falls
Wieviel wurde das kosten

By Markus (134.176.101.73) on Donnerstag, den 20. Dezember, 2001 - 12:30:

kommt drauf an... vielleicht:

40 bis 60 DM ???

By farendil (217.85.237.150) on Donnerstag, den 20. Dezember, 2001 - 17:26:

@franck: die steuer wird taggenau berechnet.
also einfach die steuer diesen jahres durch 365 teilen und mit der anzahl der tage multiplizieren...

By DeathRev (62.155.190.98) on Freitag, den 21. Dezember, 2001 - 15:14:

@franck: Die Steuer kann das FA noch 'ne ganze Zeit nachfordern, vorausgesetzt der Bescheid ist schon wirksam gegen Dich ergangen.
Weiß das FA oder das EMA wo Du hingezogen bist? Wenn ja bekommst Du vielleicht bald Post vom FA (den Bescheid). Weißt Du, ob das FA schon irgendwas gemacht hat (Bescheid an Deine alte Adresse)?
Wenn das FA noch gar nicht weiß, daß Du ab sofort in Frankreich wohnst, dann werden die die Steuer so und so nicht für ein paar Wochen festsetzen, sondern fürs ganze Jahr. Und wenn der Bescheid schon ergangen ist und von Deinem Vermieter zurückgeschickt wurde, könnte die den Bescheid öffentlich bekanntgeben (wenn sie Dich in Frankreich nicht finden). In dem Fall müßtest Du dann, wenn Du die Einspruchsfrist versäumst, die Steuer sogar für das ganze Jahr zahlen.
Ok, hoffen wir mal, daß es nicht so ist... Würde auf jeden Fall mal dort anrufen. Macht die Sache wahrscheinlich erheblich leichter für Dich...

By farendil (217.85.228.234) on Samstag, den 22. Dezember, 2001 - 12:17:

@dr: die steuern werden immer nur für den zeitraum festgesetzt, die das kfz in der brd angemeldet ist.

By DeathRev (62.153.5.221) on Samstag, den 22. Dezember, 2001 - 12:55:

@farendil: Schon richtig, aber wenn das FA nicht weiß, daß das Kfz abgemeldet ist, wird die Steuer fürs ganze Jahr festgesetzt.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Zulassungsstelle dem FA eine Mitteilung schickt, wenn ein Kfz abgemeldet wird. So weit ich weiß, muß das der Stpfl. selber machen.
Und auch wenn der Bescheid rechtswidrig ist, kannst Du ihn nach Ablauf der Einspruchsfrist nicht mehr so leicht ändern (höchstens § 173 AO). Und der wird wahrscheinlich auch nicht greifen, da der Stpfl. das FA nicht von der Abmeldung unterrichtet hat (Verschulden).

By farendil (217.85.228.234) on Samstag, den 22. Dezember, 2001 - 13:02:

@dr: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Zulassungsstelle dem FA eine Mitteilung schickt, wenn ein Kfz abgemeldet wird.
aber ich bin mir sicher, DASS sie es macht.

was der stuerpflichtige sagt, interessiert das finanzamt überhaupt nicht. die gehen NUR nach dem, was sie von der zul. - stelle bekommen.

By DeathRev (62.153.5.221) on Samstag, den 22. Dezember, 2001 - 13:08:

@farendil: OK, dann hast Du natürlich recht...

By Franck (194.138.37.41) on Mittwoch, den 26. Dezember, 2001 - 08:28:

Dann falls
wenn ich gut vestanden habe
muss ich nur Steuer zahlen von
11-10-2001 LETZTE TAG VON Steuer die ich habe bezahlt letzte Jahre
bis
19-12-2001
Abmeldetag
Steht auf den Brief und Schein
Abgemeldet gestemmpelt !!
oder ??

By farendil (217.85.224.128) on Mittwoch, den 26. Dezember, 2001 - 11:00:

ja, aber der bescheid darüber mit angabe des zeitraumes kommt noch.

By Franck (194.138.37.41) on Mittwoch, den 26. Dezember, 2001 - 11:15:

Falls er kommt
Bin in Frankreich
:o)

Hoffnung Hoffnung !!!


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