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Polizeikelle im Fenster

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Polizeikelle im Fenster
By berlinsky (145.254.56.215) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 21:15:

Ich hätt da mal ´ne Frage:
kann mir einer was, wenn ich im Park-/Halteverbot eine Polizeikontrollkelle gut sichtbar hinter der frontscheibe postiere, obwohl ich natürlich gar kein Pol. bin?

By Börna (217.3.125.11) on Freitag, den 23. November, 2001 - 00:45:

Natürlich kann dir dann einer was...
Polizisten dürfen doch wohl auch nicht parken, wie es ihnen gerade passt oder?
Lies mal in dem Thread "Nicht ermittelbare Kennzeichen" nach. Da hat einer der Polizisten im Forum mit einem Streifenwagen eine Knolle bekommen [also grün-weiss anpinseln kannst du auch vergessen ;-)].

By berlinsky (145.254.55.165) on Freitag, den 23. November, 2001 - 17:22:

Ach ja? dann möchte ich mal wissen, warum vor einigen Polizeirevieren permanent Autos mit solchen Kellen im Fenster im Halteverbot stehe...

By officer (213.187.79.223) on Freitag, den 23. November, 2001 - 18:06:

Weil die alle darauf warten, daß mal einer vorbeikommt, der die Polizei nicht leiden kann und die Windschutzscheibe einschlägt. So was ist alles schon da gewesen!

Villeicht sind es aber auch Zivilfahrzeuge der Polizei?

By farendil (217.0.226.212) on Freitag, den 23. November, 2001 - 19:03:

@officer: Villeicht sind es aber auch Zivilfahrzeuge der Polizei?
schön doof!
so bekommt derjenige, der sich vor diesen leuten in Acht nehmen muss, alle fahrzeuge auf dem präsentierteller und kann sich typ, fabrikat, farbe und aktuelles kennzeichen sowie besonderheiten notieren.

By berlinsky (145.254.56.78) on Freitag, den 23. November, 2001 - 22:33:

...was in Berlin natürlich nicht so ganz einfach ist. Klar sind das Einsatzfahrzeuge der Pol, die da im Halteverbot stehen.. interessiert die Politessena aber nicht, weil die ja die Kelle im Fenster sehen und keine Knöllchen verteilen. Wenn ich mich mit meiner Kiste ohne Kelle genau dahintestelle, kann ich sicher gehen, innerhalb der nächsten Stunde das erste Knöllchen zu kassieren. Deshalb ja auch die Frage, ob das was hilft... gelle?

By Alberto (62.224.96.33) on Samstag, den 24. November, 2001 - 11:22:

Ich könnte mir schon vorstellen, daß man so diese oder jene Politesse mit so einer Kelle bluffen kann.

Voraussetzung dürfte aber sein, daß dein Fahrzeug ansonsten irgendwie der Norm eines Polizeifahrzeuges entspricht.

Innenleben (z.B. kein Kindersitz) - Typ - z.B. kein ausländischer Exot. Alter - nicht älter als 5 Jahre. 4-Türig, sofern es von diesem Typ einen 4-türigen gibt. usw.

Keine Aufkleber mit irgendwelchen "Meinungsäußerungen" usw. Das dürfte wohl schwer werden.

Meine Fahrzeuge eignen sich dazu alle nicht.

By Greatblackbird (145.254.150.46) on Samstag, den 24. November, 2001 - 11:49:

Was soll denn bitteschön passieren, wenn ich eine frei erwerbliche Polizeikelle hinter die Windschutzscheibe lege? Solange sie dort nur liegt , ist das nicht einmal Amtsanmaßung. Wenn eine Politesse darauf hereinfällt, ist das doch ihr Problem. Die Kelle hat natürlich auch für die Polizei keine Parkerlaubnisberechtigung im Halteverbot.

By Max (212.7.162.178) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 19:59:

§ 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es handelt sich hierbei um den klassischen Tatbestand der Amtsanmaßung.

Wenn Du Dir eine Kelle mit der Aufschrift POLIZEi (oder einem anderen Behördennamen) hinter die Windschutzscheibe legst, egal ob Du fährst, stehst oder im Halteverbot parkst gibst Du Dich indirekt als Polizist, beziehungsweise Mitglied irgendeines anderen "Vereins" aus.
Begründung:
Das zeigen der Kelle soll ganz klar Aussagen: "Hey Leute, ich bin Polizist!"

Und genau DAS ist Amtsanmaßung.

Hruß
Max

By farendil (217.0.226.197) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 20:14:

@max: nein! was geht es andere leute an, was im auto liegt??
amtsanmaßung ist es , wenn ich mich mit der ausgestreckenten kelle auf die straße stelle, oder sie zum fenster raushalte.

liegt sie nur friedlich rum, ist es gar nichts.

Das zeigen der Kelle soll ganz klar Aussagen: "Hey Leute, ich bin Polizist!"
ach, und eine trillerpfeife soll sagen, ich bin eisenbahner (oder schiedsrichter)? - es knann genau so gut sein, daß ich it dem zeugs handel treibe oder es mir im keller an die wand hängel will. deshalb muß ich es im auto nicht abdecken.

By Matthias (217.83.184.76) on Samstag, den 1. Dezember, 2001 - 21:05:

Ich finde diese Idee schon etwas überzogen, hat irgendwie was von Wichtigmacherei...

Die Zeit, die Du Dir durch die Einparung bei der Parkplatzsuche hereinholst, gleichst Du dafür in der nächsten zufälligen oder weniger zufälligen Polizeikontrolle wieder locker aus, denn die dürfte länger dauern...

Da man auch davon ausgehen kann, daß die Kelle nicht unbeabsichtigt so auffällig auf dem Armaturenbrett liegt, könnte man vielleicht schon den Vorsatz unterstellen, daß diese dort etwas nach aussen bewirken soll. Dadurch könnte m.E. (ohne genaue Kenntnis der Rechtslage) schon eine Amtsanmassung interpretiert werden.

Diese Aussagen beziehen sich auf einen vorhandenen Schriftzug 'POLIZEI'.
Es ist auch gut möglich, daß dieser alleine für eine Beschlagnahme ausreicht.

By Greatblackbird (145.254.147.167) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 14:04:

@Max
Farendil hat Recht. Wenn ich mir z.B. ein Blaulicht auf das Autodach setze, ist das auch nicht strafbar, solange ich es nicht einschalte.

@Matthias
, daß diese dort etwas nach aussen bewirken soll.

Natürlich soll die Kelle etwas bewirken, sonst würde man sie ja nicht sichtbar hinlegen. Damit ist die Amtsanmaßung jedoch nicht begründet. Ein Parkschein oder eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe soll ja auch eine Wirkung haben. Selbst wenn ich mir ein Parkticket, das vielleicht der Vordermann erhalten hat, hinter meinen Scheibenwischer klemme, könnte auch bewirken, daß eine Politesse nicht mein Fahrzeug, sondern noch einmal das vordere Fahrzeug aufschreibt. Das habe ich übrigens schon mehrfach erlebt :)
Allerdings wäre ich bei der Polizeikelle mit dem Schriftzug "Polizei" auch vorsichtigt, aber die Wirkung nach außen wird ohne Zweifel auch ohne diesen Schriftzug deutlich.

By Matthias (217.83.191.221) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 14:22:

@Greatblackbird:
Ein Blaulicht aufs Dach setzen gibt's nicht...
Das verbietet schon allein §52 Abs. 3 der StVZO.
Ob eingeschaltet oder nicht spielt keine Rolle.

By Greatblackbird (145.254.151.229) on Sonntag, den 2. Dezember, 2001 - 20:11:

Okay, übergeredet....

Sollte ja auch nur ein Beispiel sein. Zumindest ist es unbedenklich, eine Polizeikelle sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen.

By faraday (80.135.90.192) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 20:18:

probiert es doch einfach mal mit einen polizei auto...
ich fahre einen Polizei-grünen passat [limo,neues modell], ein von dem typ der früher öfters als zivilstreife "mißbraucht" wurde. da erlebt man lustige und seltsame dinge. ich habe z.b. noch nie ein parkticket bekommen (kein scherz) und abundzu wenn ich mal nachts durch die city fahre und mir einen spaß erlaube, fahre ich auffällig hinter ner heißgemachten karre her. die kriegen dann immer mächtig muffe, vorausgesetzt ich habe einen mänlichen beifahrer ...
ich hatte dadurch bis jetzt nur vorteile. auch wurde ich noch nier kontrolliert. das mag aber eher am "opa"-image des wagens liegen ;-)

bleibt wie ihr seid,

fara


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