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Autobahn bei 80 -> 130

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Autobahn bei 80 -> 130
By 3er Golfer (217.48.165.220) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 13:33:

hi, ich bin gestern das 1. Mal in der Probezeit geblitzt worden. War auf der Autobahn nach der Baustelle (80). Hab beschleunigt weil da ne Weile kein Schild kam das die Begrenzung aufhebt. Und zack hatten sie mich, mit ca 130. Was hab ich zu befürchten? Wie ist der Ablauf? Kenne mich da nicht aus. Welche Briefe kommen zu mir nach hause? Wat is ein A-Bogen?

By Simon (193.150.166.57) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 14:39:

Lieber 3erGolfer :-)

benutze mal die Suche !! Aber um Dir ungefähr einen kleinen Ausblick zu geben, hier einige Punkte, was Dich erwartet.....

3 Punkte
200DM +36DM Bussgeld bzw. V-Gebühr
Nachschulung
4 Wochen ohne Führerschein
Die Probezeit verlängert sich nochmals, ich meine um weitere 2 Jahre, bin mir da aber nicht sicher.

Gruss

Simon

By 3er Golfer (213.7.20.208) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 22:21:

werden da 2 Jahre dazugerechnet oder nochmal 4 von anfang an? Kumpel hat gesagt das es nach der Nachschulung von Anfang beginnt.

By farendil (217.80.147.77) on Freitag, den 23. November, 2001 - 00:11:

@golfer: probezeit verlängert sich auf 4 jahre ab ausstellung des FS.

By dnZ (217.85.207.94) on Freitag, den 23. November, 2001 - 05:44:

Das ist im übrigen auch zur Mode geworden, mal so eben die Schilder "zu vergessen". Auf der A3 Köln-Frankfurt steht auch zwischen Camberg und Limburg mal "so eben" ein 100er Begrenzungsschild auf der linken Seite, direkt vor einem Berg. Was das für Konsequenzen hat bzw. noch haben kann, kann sich sicherlich jeder selbst denken.

Nur noch Kopfschütteln.

later,
c.

By klausk (217.5.100.4) on Freitag, den 23. November, 2001 - 07:23:

Hallo 3er Golfer,
war die Beschränkung auf 80km/h eindeutig der Baustelle zuzuordnen und diese Baustelle eindeutig zu Ende?
Wenn ja, such mal im §41 Abs.7: "Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278-282 gekennzeichnet."

Grüße
Klaus

By klausk (217.5.100.5) on Freitag, den 23. November, 2001 - 07:24:

Das letzte "gekennzeichnet" ist natürlich Blödsinn. Copy and Paste ist manchmal gar nicht so einfach...


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