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Wieder mal zu schnell.. Idealfall für Alberto M.?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Wieder mal zu schnell.. Idealfall für Alberto M.?
By Schleicher (137.193.11.8) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 12:45:

Hallo liebes Forum,

Also heute schreibe ich mal für meinen Bruder.
Mein Papa hat ein neues Auto bekommen und da sind sie dann gleich ein bisschen rumgefahren. Natürlich ist mein Bruder im ersten Ort in ne Falle gerauscht mit ca. 77 statt 50 erlaubt. Mein Vater fand das nicht so lustig im Gegensatz zu mir als ich das hörte.;-) Ach ja war natürlich auf ner Gerade mit rechts Feld und links 2 Häuser..(nur falls einer zu schreien anfängt...)
Jetzt aber zur Frage.
Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen. Wäre ja hier ein Idealfall für die Alberto Methode, die ich noch mal kurz skizzieren will.

1. Anhörungsbogen kommt und Papa gibt alles zu (kreuzt ja an )

2. Bußgeldbescheid mit Pünktchen kommt, gegen den legt er Einspruch ein. (Bla Anwalt)

3. Leider nur Theorie (Anwalt macht den Rest .. Aussage verweigern...)

--> 3 Monate um.. -->36,-

So jetzt das Problem: Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, welche Möglichkeiten bestehen noch? kann man nicht auf den nächsten Brief schreiben das man halt nicht gefahren ist? Oder ist Anwalt nehmen gar nicht so teuer?

Aussageverweigerungsrecht besteht ja auch noch seitens meines Vaters (weil ja Bruder) falls mal ein Foto mitgeschickt wird..

Danke für Eure Tips...

By farendil (217.80.147.77) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 12:54:

wieso wegen 3 punkten ohen fahrverbot mit solch schweren geschützen auffahren???

By Schleicher (137.193.11.8) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 15:36:

gibt es denn in dem speziellen Fall auch leichtere Geschütze? Gerade wegen dem Verweigerungsrecht?

Nun ja Punkte sind leider auch immer ärgerlich weil die sich ja so gut sammeln...und das soll vermieden werden...

By farendil (217.80.147.77) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 16:02:

naja, erst mal warten wie lange die brauchen...
dann vielleicht das foto anfordern um angaben machen zu können...

By Alberto (62.224.96.99) on Samstag, den 24. November, 2001 - 15:01:

Ich gebe "Schleicher" da recht: "Wehret den Anfängen!" - jeder Punkt ist lästig - und könnte im Falle einer Privatanzeige (Straßenverkehrsgefährdung o.ä.) zu deinen Ungunsten bewertet werden.

Also... Punkte vermeiden, wo es geht!

In diesem Falle - mit Vater und Bruder - könnte ich mir - auch ohne Rechtsschutz - 2 Wege vorstellen.....
1. Der Vater gibt nun an, daß er einen Anwalt beauftragen will - mit seiner Verteidigung (ohne Rechtsschutzversicherung - denn das hat er ja gar nicht vor - er schreibt es nur). Dann lassen sie ihm i.d.R. so ca. 3 - 4 Wochen wieder Zeit, denn die Verjährungsfrist im BuGeBe-Verfahren ist ja bekanntlich schon 6 Monate, wenn sie gegen den richtigen auch ermitteln, was ja leider bei dem Vater nicht der Fall ist.

Nun werden sie nach 3 - 4 Wochen feststellen, daß kein Anwalt sich gemeldet hat. Daraufhin werden sie dem Vater nochmals schreiben und ihn auffordern, nun sich zu äußern oder eben den Anwalt nun tätig werden zu lassen, da man ansonsten gegen seinen - immer noch rechtsgültigen Einspruch - selbst entscheiden werde (will heißen: Einen Gerichtstermin anbearumt, denn was anderes ist gar nicht möglich - wenn er beim Einspruch nochmals darauf hingewiesen hat, daß er einem Verfahren ohne Hauptverhandlung - zunächst widerspricht)

Dann können 2 Dinde passieren... Weg 1 - der Vater kann nun - nach einer weiteren Frist - für den Bruder sind längst 3 Monate um - schreiben, daß er nochmals nachgesehen hat, und feststellt, daß er gar nicht gefahren ist..... mehr nicht.

2. Weg.... die zeit reicht noch nicht - dann kann der Vater ja den anderen - auch nicht gefahrenen Bruder - versehentlich benennen, und schreiben, daß er nun festgestellt hat, daß sein Sohn(aber wieder der falsche!!) gefahren ist und daß er nun bittet, das Verfahren gegen sich selbst einzustellen.

Dann werden sie das Foto ansehen, sehen, daß es ein jüngerer Fahrer war - und einen neuen Anhörungsbogen gegen den Falschen Sohn ausstellen, sofern die Zeit noch reicht.

Dieser Weg birgt aber die Gefahr, daß sie gleich an die Haustür kommen, und dann möglicherweise den richtigen Sohn erwischen - und das gerade noch innerhalb von 3 Monaten nach der Tat. Dann ist es vorbei!

Deshalb - der erste Weg - nochmals zu verzögern - ist der beste.
Selbst, wenn sie dann mißtrauisch werden..... sie basteln immer noch am Vater herum, dieser ist aber niemals auf dem Foto - kann also nie bestraft werden - sein Einspruch ist immer noch gültig - und er hätte immer ein Aussageverweigerungsrecht gegen seine Söhne!
Es kann also gar nichts passieren - auch ohne Anwalt!!

By Schleicher (137.193.11.8) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 18:29:

Danke Alberto für die ausführliche Antwort..

;-))

Natürlich gilt mein Dank auf Farendil..

Gruss

Schleicher

By Greatblackbird (145.254.143.40) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 19:41:

@Schleicher
Die 36 DM sind Verfahrenskosten, die nur im ruhenden Verkehr dem Halter auferlegt werden können. Wenn das so klappt, wie beschrieben, fallen keine Verfahrenskosten an :)


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