Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Erfolg... Ergebnis eines halben Jahres Diskussion auf Radarforum.de

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Erfolg... Ergebnis eines halben Jahres Diskussion auf Radarforum.de
By dirks (32.97.110.71) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 09:02:

Hallo,
merci allerseits für die interessanten Diskussionen - das Fahrtverbot, die Punkte und das Bußgeld sind vom Tisch ;-)
Hab eine Einstellungsverfügung geschickt bekommen.
(Ohne Gerichtsverfahren - es geht also auch vernüftig)

Hier die Historie:
http://www.radarforum.de/messages/1072/1760.html?
http://www.radarforum.de/messages/3/2245.html?

Nächster Schritt: Angekündigtes Fahrtenbuch abwehren -
ich finde die Informationen dazu nicht wieder. Ich erinnere mich irgendwo mal gelesen zu haben, wenn der AB später als 14 Tage nach der Ordnungswidrigkeit kommt, kann später kein Fahrtenbuch mehr auferlegt werden. Ist dem so, und worauf kann ich mich berufen ?

Die Bußgeldstelle "hat Antrag auf die Führung eines Fahrtenbuches bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt".

Gruß Dirks

By Greatblackbird (213.7.142.156) on Freitag, den 23. November, 2001 - 19:23:

Wird der Halter innerhalb von zwei Wochen nach der Zuwiderhandlung von dem Verkehrsverstoß unterrichtet, und kann er dann nicht den Fahrer benennen, ist die Verhängung eines Fahrtenbuchs möglich, soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Erfolgt die Information des Halters später, so steht dies einer Fahrtenbuchauflage entgegen.

Quelle: Fehlerquellen bei polizeilichen Meßverfahren, Beck/Löhle

Mit "übrigen Voraussetzungen" ist hier u.a. die Schwere eines Verstoßes gemeint, der sich nach einem Punktesystem richtet. Der Verstoß muß mindestens mindestens mit 3 Punkten bewertet werden.
Dieses Punktesystem hat nichts mit dem Verkehrszentralregister zu tun!

By dirks (62.54.41.215) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 16:27:

Na das klingt doch sehr vernünftig... Sollte ich wohl mal diese Quelle aufsuchen und das Ordnungsamt inm Chemnitz davon informieren. Oder reicht es, wenn mir die Aufforderung fürs Fahrtenbuch ergeht?

By Greatblackbird (145.254.143.40) on Sonntag, den 25. November, 2001 - 18:59:

Das reicht vollig. Ein Rechtsmittel sollte bei der Auflage möglich sein.

Hier habe ich auch noch was hilfreiches gefunden.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page