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A-Bogen - nichts zugeben, auch wenn Fotos super sind?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: A-Bogen - nichts zugeben, auch wenn Fotos super sind?
By 2fast4them (62.67.168.139) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 00:15:

Hallo,
ich bin am 12.09. außerorts mit 161km/h geblitzt worden; erlaubt waren an dieser Stelle 120km/h. Da es ein Firmenwagen war, hat die Behörde erstmal den A-Bogen an meine Firma verschickt und diese hat dann mich als 'verantwortlichen Fahrzeugführer' benannt. Da mir der Wagen die ganze Zeit zugewiesen ist, ist dies wohl auch die richtige Ausdrucksweise.
Daraufhin habe ich einen an mich adressierten A-Bogen (datiert am 14.11.) bekommen; dabei sind super Fotos mit meinem tollen Gesichtsausdruck, den ich damals hatte, als ich mich noch kurz vor dem Rotblitz über den weißen Kombi an der Fahrbahnseite wunderte... ;-)
Na ja, die Fotos sind nun mal so gut, daß selbst mein dreijähriger Sohn auf Anhieb den 'Papi' freudig erkannte. Meine Frage nun: macht es auf dem A-Bogen jetzt eigentlich noch Sinn, bei der Gretchenfrage 'Nein' anzukreuzen bzw. gar nichts anzukreuzen, da die Fotos mich ja eindeutig identifizieren? Die Verjährungsfrist wurde nun ja auch durch den zweiten A-Bogen unterbrochen; dies scheint wohl eine neue Behördentaktik bei Firmenwagen zu sein.
Bin für jeden Tip dankbar!
Sollte man überhaupt etwas auf den A-Bogen schreiben oder ihn ganz einfach 'nackt' zurückschicken?

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 09:13:

Wenn du in der Situation jetzt einen anderen Namen in den A-Bogen einsetzen würdest, wäre das m.E. schon ein wissentliches Falschbeschuldigen, aber das hast du ja auch nicht geplant. Zugeben würde ich in der Gretchenfrage garnichts, was bringts? Schicke das Formblatt nur mit den persönlichen Angaben ohne Ausführungen zur Sache zurück.
Sind die 41 zuviel deine Schätzung, oder ist das das Messergebnis nach Abzug der Toleranz von 3%?
Wenn es Letzteres wäre, hättest du gerade Pech gehabt und müsstest 1 Monat zu Fuss gehen. Wenn du aber ein unbescholtener Null-Punkter bist, bestehen Chancen, mit der Behörde oder dem Richter auszuhandeln, dass das Fahrverbot gegen Erhöhung des Bussgeldes aufgehoben wird. Die haben jetzt 3 Monate Zeit, dir den BG Bescheid zu schicken.

By 2fast4them (194.39.131.40) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 10:32:

Die 41 sind schon nach Abzug der Toleranz (6km/h) und es wäre dann wohl Laufen angesagt. Bis jetzt war ich auch eine 'Null' (natürlich punktemäßig gesehen ;-) ) und ich denke, daß ich die Gretchenfrage unbeantwortet lasse und dann auf den BG warte...
Handeln mit Behörde kann ich ja nur, wenn ich den BG erhalte?
Was passiert denn, wenn ich die Gretchenfrage unbeantwortet lasse? Bekomme ich dann Besuch bzw. wird dann weiter geforscht zwecks der Fahrereigenchaft oder wird dann der BG automatisch an mich versandt? Wie interpretiert das die Behörde?

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 16:39:

Du bekommst dann ohne weiteres den BG Bescheid zugeschickt. Erst wenn du gegen den Widerspruch einlegen würdest, kämen die grünen Männchen zu Besuch zum Katz und Maus spielen.

By 2fast4them (194.39.131.39) on Donnerstag, den 22. November, 2001 - 18:24:

Na ja, dann schau mer mal!
Wie lange habe ich denn überhaupt Zeit, den A-Bogen zurückzuschicken?


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